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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
Tatsächlich habe ich da wohl einen prozessualen Fehler gemacht, bzw. ist uns an der Stelle einfach mal die Luft ausgegangen.
Wir hatten den Schadenersatzantrag zusammen mit einem Ordnungsgeldantrag geschickt. Die Gegen-RAin führte daraufhin auf mehreren Seiten aus, der Schadenersatzantrag sei eine "sonstige Familiensache" für die Anwaltszwang herrsche (ich suche die nähere Bezeichnung bei Bedarf gerne raus).
Die Richterin schickte uns in Folge dessen eine Verfügung, wir müssen innerhalb von vierzehn Tagen einen Anwalt beauftragen, sonst würde sie den Antrag als unzulässig kostenpflichtig abweisen.
Da wir in der Woche beruflich außer Haus waren, wäre uns noch eine Woche geblieben. Und da die Angelegenheit a) ohnehin etwas undurchsichtig war und die KM gute Chancen hatte, sich rauszureden und b) uns in dieser Zeit eh der Stress nur so um die Ohren geflogen ist und wir c) davon ausgegangen sind, dass die Richterin den Ausführungen der RAin nicht gefolgt wäre, wenn es nicht stimmen würde, habe ich mich gar nicht erst eingelesen.
Wir haben den Antrag dann zurückgezogen und auch vor dem "normalen" Zivilgericht keinen mehr gestellt.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Jessy - 25-09-2013, 10:22
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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