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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
Gegen VKH kann man auch argumentieren. Irgendwo in den FAQ steht auch, dass es eine gute Idee ist die Ex ins Zivilrecht zu ziehen. Schadenersatz, immaterieller Schadenersatz etc. In den FAQ steht auch der Literaturhinweis auf "Die Kunst des Krieges". Darin kann man lesen, dass man das Schlachtfeld immer selbst wählen sollte.

Gut, das ist jetzt ein bisschen Off-Topic aber andererseits auch nicht. Warum sich in aussichtslosen Verfahren zermürben?
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von iglu - 24-09-2013, 18:41
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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