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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
(05-08-2013, 16:13)Ibykus schrieb: Automatisches gemeinsames SR von Geburt an bei feststehender Vaterschaft könnte das verhindern.

Bei ehemals Verheirateten verhindert es nicht viel. Geklagt wird trotzdem, massenhaft wegen Umgang, häufig immer noch wegen Sorgerecht (will allein haben). Und die Missachtung sorgerechtlich relevanter Tatbestände findet fröhlich weiter trotz gemeinsamer Sorge statt. Schon mal auf einen Anmeldebogen einer Schule gesehen?

Recht ist ein Sieb. Macht von weitem einen festen Eindruck, von nah betrachtet rinnt alles durch tausend Löcher durch. Erst wenn das "jedes Kind hat zwei gleichverpflichtete Eltern" so einen breiten Konsens darstellt wie Schulpflicht und Verstösse dagegen allgemeine Missbilligung sowie klare Reaktionen verschiedener Ebenen hervorrufen, könnte das Thema gelöst sein.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von p__ - 05-08-2013, 18:51
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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