25-07-2013, 14:02
(25-07-2013, 12:13)p schrieb: - Ein mündlicher Termin wird sofort ohne jede Begründung festgelegt, wenn die Ex nur "nö" sagt, egal welchen Schwachsinn sie als "Begründung" dazu liefert.Natürlich !
Von der KM der gemeinsamen Sorge vorgebrachte widersprechende Gründe müssen selbstverständlich erst einmal vom Richter überprüft werden .
Allein eine abgegebene Begründung genügt also für sich, um einen mündlichen Termin zu rechtfertigen und eben nicht im vereinfachten schriftlichen Verfahren zu entscheiden.
Es liegt doch auf der Hand, dass eine KM, die dem gSR nicht freiwillig zustimmt - wie früher schon zusätzlich gebrieft durch ihren RA - allen nur möglichen Schwachsinn als "Begründung" anführen wird, d.h. in 99,9% gibt es einen mündlichen Termin.
Zitat:Erst unüberbrückbare, dem Kindeswohl schädliche Konflikte rechtfertigen die alleinige elterliche Sorge.Ob dann "unüberbrückbare, dem Kindeswohl schädliche Konflikte" bestehen, entscheidet völlig willkürlich der Richter und der ist genau derselbe wie vor der "Reform" .
http://www.iww.de/fk/sorge-und-umgangsre...ung-f65844
(25-07-2013, 12:54)p schrieb: Erinnert ihr euch noch an unsere Diskussionen über die juristischen Feinheiten der ersten Gesetzentwürfe? Nun interessiert es im Gerichtsbetrieb (alleim voran die Richter) keine Sau, was eigentlich im Gesetz steht oder welche Begründungen dafür geschrieben wurden. Die machen einfach weiter wie immer.Aber sicher, genau so wie ich es erwartet hatte - die "Reform" entpuppt sich als reine Makulatur.
Das feministisch/nationalsozialistisch orientierte Mutterschutz-System ist natürlich dasselbe geblieben.
Vermutlich wird in einigen Jahren wieder einmal der EuGHMR zu entscheiden haben, die Zeitschleife geht immer weiter, Horst Zaunegger
lässt grüßen .
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel