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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
(23-07-2013, 11:51)Ibykus schrieb: Daran kann der Richter dann auch erkennen, dass die Mutter lügt, wenn sie bestreitet.
Man kann, vielmehr muss das natürlich versuchen, aber sich dabei stets bewusst sein: es gibt keine Falschaussagen vor dem Familiengericht.
Falsche Aussagen sind dort nicht strafbewährt, also inexistent ...
Es liegt wie immer im Ermessen des Richters, falsche Aussagen erkennen zu wollen - und auch entsprechend zu beschließen.
Das ist - ein ganz bewusst gewollter - Teil des deutschen Systems !

Nach langer Überlegung und vielen Gesprächen mit einem betroffenem Vater (selbe RichterIn) bin ich auf dem derzeitigem Stand, kein (aussichtsloses) neues gSR-Verfahren zu führen. Die für meinen Fall zuständige Richterin kümmert die "neue" Rechtslage herzlich wenig, sie setzt weiterhin skupellos ihr mafiöses Netzwerk zur väterlichen Ausgerenzung ein, auch das JA spielt das alte Spiel. Das OLG ist hier auch noch das selbe wie vor der sogenannten Reform Confused.
Mir ist zudem das Risiko von neuen Umgangsaussetzungen (oder gar neuen Missbrauchsbeschuldigungen) viel zu hoch, als dass ich derzeit ein höchstwahrscheinlich erfolgloses gSR-Verfahren führen wollte.
Das Risiko eines zerstörten (gegenwärtig einigermaßen stabilen) Status quo's steht in keinem Verhältnis zu einem möglicherweise positivem Verfahrensausgang.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Pistachio 00 - 23-07-2013, 12:42
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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