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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
(07-07-2013, 19:20)Ibykus schrieb: ich denke, diese Frist ist vielfach falsch verstanden worden:
es ist eine prozessuale Frist, die zu laufen beginnt, wenn ein Gericht sie in Gang gesetzt und auf die Folgen der Verfristung hingewiesen hat.
Mir ist das inzwischen schon klar, das JA soll das mal schön begründen.
Ich finde es lustig und zudem beschäftige ich damit den eifrigen Staat.

(07-07-2013, 19:20)Ibykus schrieb: Das andere nennt man "Überfall"! Wink
Ach was !
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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(07-07-2013, 19:57)wackelpudding schrieb: Das wär doch ´mal was: Die Mutter anschreiben und ihr mitteilen, das JA habe einem das geS zugeteilt... Smile
Der Gedanke ist zweifellos reizvoll, die Realität sieht aber dann wie so oft ganz anders aus.
Der derzeitige Zustand der KM ist so schon bedenklich genug:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7765

Solche Dinge könnten sehr schnell böse Folgen haben, wie ich schon längst lernen musste.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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So, Post vom Gericht bekommen.

Anhörung wegen Elterlicher Sorge in 2 Wochen.

Nachdem ich mir die Stellungnahme so durchgelesen habe, ist mir nicht ersichtlich wo da die triftigen Gründe für eine Anhörung sind.

Die Anwältin schreibt:

"Die Antragsgegnerin geht davon aus, daß die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht.
Die für die gemeinsame elterliche Sorge erforderliche Kooperationswilligkeit und Kooperationsfähigkeit ist zwischen den Eltern nicht gegeben.

Dies ist aber in jedem Fall unverzichtbar für die gemeinsame elterliche Sorge, denn die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige und soziale Bindung zwischen den Eltern voraus und erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen.

Weiter soll ich:

-Der Mutter nicht gesagt haben das das Kind erhöhte Temperatur hatte
- Die Fremdbetreuung durch die Tagesmutter total ablehnen
- Mittagsschlaf ablehnen
- der Mutter bei Elternberatung vorgeschlagen haben den Antrag alleinige Sorge zurückzuziehen wenn sie auf Unterhalt verzichtet.
- ständig auf das Wechselmodell drängen
u.s.w

In Anbetracht der stattgefundenen Gespräche und Bemühungen, kann nicht davon die Rede sein, daß die Eltern in der Lage sind in wesentlichen Bereichen, wie z.B. des Aufenthaltes und des Erziehungsrechtes konstruktiv und ohne gerichtliche Auseinandersetzungen oder ohne sonstige fremde Hilfe sich zu einigen.
Eine gemeinsam Sorge ist deshalb dem Kindeswohl nicht zuträglich. Denn ein fortgesetzter destruktiver Elternstreit mit gerichtlichen Auseinandersetzungen wird für Kind zwangsläufig zu erheblichen Belastungen führen und zwar unabhängig davon, welcher Elternteil die Verantwortung für die fehlende Verständigungsmöglichkeit legt."

Die Gesetzesreform scheint noch nicht so angekommen zu sein.
Das Kind ist noch keine zweieinhalb, ist 11 Tage/Nächte bei mir und über nachtet bei mir seit ihrem 1. Geburtstag.
So ein Blödsinn soll mich jetzt aus der elterlichen Verantwortung raushalten?
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Was mache ich denn jetzt?
Soll ich ans Gericht schreiben das Kommunikationsprobleme der Eltern keine triftigen Gründe sind, Anhörung nicht nötig und die gemeinsame Sorge beschlossen werden kann?
Die Argumentation der RAin ist doch genau das was der Gesetzgeber verhindern wollte.
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Mach´s so wie @Jessy: Schreib´ mal was zusammen, in dem alles steht, was Du entgegnen möchtest. Das nimmst Du dann mit zur Verhandlung...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Für die Stellungnahmen der Gegenseite scheint es irgendein Satzbaustein-Tool zu geben...
Zumindest der Übereinstimmungskäse und die Äußerung, es sei ja egal wer an den Verständigungsproblemen schuld hat, kam ja auch von unserer Gegenseite.

By the way: Unsere Richterin äußerte sich dankbar, dass wir die ausführliche Stellungnahme nicht vorab geschickt hatten. Sie meinte, es wäre "viel angenehmer, sich das relativ kurz und bündig mündlich anzuhören, zum eventuellen nochmal lesen habe sie ja dann die schriftliche ausführliche Version."
Mein LG hatte ja die irrsinnig lange Argumentation für sie mit dabei, aber für sich selbst als Gesprächsfaden einen "Spickzettel". Da hatten wir die "wesentlichen" Argumente der Gegenseite drauf und unsere jeweilige Erwiderung in Stichpunkten.
Ob`s was gebracht hatten wissen wir aber auch erst nächste Woche. Würde es aber wieder so machen.
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(12-07-2013, 21:47)Jessy schrieb: Für die Stellungnahmen der Gegenseite scheint es irgendein Satzbaustein-Tool zu geben...
Zumindest der Übereinstimmungskäse und die Äußerung, es sei ja egal wer an den Verständigungsproblemen schuld hat, kam ja auch von unserer Gegenseite.

Ich denke ´mal, das ist die alte §-1671-Argumentation...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Hallo,

auf mein Schreiben an das JA bzgl. gSR aus diesem Beitrag:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid110731

hat das JA nun geantwortet:

Zitat:bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom xx.xx.2013 teilen wir Ihnen mit, dass die gemeinsame Sorge nicht automatisch eintritt.
Sie müssten einen Antrag beim Familiengericht stellen.
Dort wird Ihnen dann die gemeinsame Sorge in Form eines Beschlusses bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn das also so einfach ist Big Grin.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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In Sachen Antrag auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge habe ich Post vom Gericht erhalten ..
...die ich aber nicht annehmen konnte und weswegen ich das Schriftstück erst morgen veröffentlichen werde.
Wink
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sowas von "dämlich" Wink
Rechtsanwalt Borkenkäfer schiebt mal schnell einen Schriftsatz nach (Auszüge aus eMail-Korrespondenz) und verfälscht den Sachverhalt, wie er sich in Wahrheit zugetragen hatte.

Die Richterin scheint die ratio legis der Neufassung des 1626a nicht verstanden zu haben.

Die Lügen der KM (schon im ersten SR-Verfahren hatte sich die Ggseite das Verhalten zum Prinzip) haben weiterhin Bestand.

Das Protokoll?
Aus meiner Sicht (und wohl auch objektiv) gezielt auf das Ergebnis zugeschnitten.

Insgesamt eine lächerliche Farce.
Gut, dass ich nach meinem rechtswissenschaftlichen Studium anständig geblieben und nicht in diese Gaunerbranche eingestiegen bin.

Ich werde den Beschluss natürlich veröffentlichen.
Aber das wird ein bischen Zeit brauchen.
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Also Antrag abgelehnt und Beschwerde beim OLG weil die Richterin den 1626a nicht richtig verstanden hat?
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Beschwerde auf jeden Fall.
Aber vermutlich wird die anders als üblich begründet werden.

Die Bittstellerei bringt vermutlich kein anderes Ergebnis.
Dem Grunde nach ist das gemSR in meinem Fall auch eher von zweitrangiger Bedeutung geworden. Meine Tochter ist mittlerweile zwölf Jahe alt - die Würfel in sorgerechtlichen Angelegenheiten dürften weitgehend gefallen sein.

In meinem Fall denke ich ist es an der Zeit, den Spitzbuben in Schwarz mal ihren Schwachsinn vor Augen zu halten und ihnen zu verdeutlichen, dass ihre Entscheidungen in Wahrheit das Kindeswohl in einer Weise belasten, was ich im Einzelfall für durchaus kriminell halte.

Ich hatte ja schon einmal angedeutet: eine Zurückweisung verstehe ich als Freibrief, die Wahrheit sagen und schreiben zu dürfen.
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zur gefälligen Lektüre:
http://www.väterwiderstand.de/index.php?...tid=1:news
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Deine Tochter ist ja jetzt 12 - wie kann das Gericht sie so aussen vor lassen? Vielleicht will sie ja, dass beide Elternteile sorgeberechtigt und damit gleichberechtigt sind? Mit welchem Recht ignoriert das Amtsgericht sie so vollständig?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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wer keine Skrupel hat, ein Kind in sorgerechtlichen Belangen zu benachteiligen und zu diskriminieren, für den hat Recht und Gesetz eine Bedeutung, wie für eine grasende Kuh die katholische Gottesdienstliturgie.

Die schlimmsten und übelsten Mütter sind ab Geburt des Kindes sorgeberechtigt.
Verheiratete Väter ebenfalls.

Nicht verheiratete Väter können ihr Kind die ersten drei Lebensjahre noch so fürsorglich betreut haben während seine Mutter lieber ihren beruflichen Wünschen nachging.
Nach der Trennung ist das alles hinfällig. Dann bedienen mütterfreundliche Familienrichter/innen blind und skrupellos das Kindeswohl mißachtend mütterliche Alleinbesitzansprüche.
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(20-07-2013, 17:04)wackelpudding schrieb: Deine Tochter ist ja jetzt 12

@Ibykus
Kann Deine Tochter in diesem Alter nicht nach der Schule bei Dir vorbeischauen? Ab einem gewissen Alter ist es praktisch unmöglich das Kind an die Kette zu legen.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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Es scheint mir mehr und mehr so, als hätte sich auch nach der neuen Gesetzeslage nichts geändert.
Wenn die KM "NEIN" sagt und genügend Streit provoziert, gibt es kein gSr.
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Ob es Sinn macht dies als bloßes taktisches Verhalten darzustellen?
So eine Vorgehensweise zwingt die Väter doch in Alleinsorgeanträge.
Also eine wie vorausgesagte Konfliktverschärfende Sorgerechtsreform
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Sieht so aus, als wollten sich Teile einer der staatlichen Gewalten (Judikative) gegen eine andere staatliche Gewalt (Legislative) wenden und zwar außerhalb der dafür vorgesehenen geregelten Verfahren. Darf bei derartigem Verfassungsverständnis von Funktionsträgern einer staatlichen Gewalt überhaupt noch von einem Funktionieren der Verfassung ausgegangen werden, oder provoziert dies eine Situation nach Artikel 20 (4) GG?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Dass unsere Superexpertenrichter am Familiengericht zu unwillig oder zu dumm sind, nach der tatsächlichen Gesetzeslage oder deren Begründungen zu handeln, überrascht nicht. Es hätte vielmehr überrascht, wenn es anders gewesen wäre. Aber da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zur Zeit kann jede Robe machen was sie will, weil z.B. keine OLG- oder BGH Urteile dagegenstehen. Lasst einige Fälle mal die Instanzen hochwandern. Vielleicht nicht, vielleicht doch ist dort der eine oder andere Robenständer in der Lage, den Unterschied zwischen der jetzt bestehenden negativen Kindeswohlprüfung und dem vorigen Zustand zu bemerken.
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(21-07-2013, 10:32)p schrieb: ...ist dort der eine oder andere Robenständer in der Lage, den Unterschied zwischen der jetzt bestehenden negativen Kindeswohlprüfung und dem vorigen Zustand zu bemerken.

Intellektuelle Problem als Entschuldigung würde ich da aber nicht zugestehen wollen; das würde zu sehr verharmlosen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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auf der anderen Seite ist es so:
entweder, sie nehmen das Kindeswohl, als zentralen familienrechtlichen Rechtsbegriff nicht ernst und machen sich ihre Arbeit leicht, indem sie sagen "Im Zweifel alle Herrschaft den Müttern" oder sie verstehen intellektuell nicht, worum es dabei geht; dann müssen sie sich um sachverständige Hilfe bemühen oder (bspw. bei Väterwiderstand.de) nachschulen lassen.

Im ersten Fall setzen sie sich sehr dem Verdacht einer Rechtsbeugung, § 339 StGB -wer danach bestraft wird, ist ein Verbrecher! (Rechtsbeugung ist ein mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewehrtes Verbrechen)- aus, im zweiten Fall sind sie volkstümlich gesprochen "dumm", nämlich zu dämlich.

@Leutnant Dino
Wir wohnen ca. 15 Km auseinander. Wenn meine Tochter zu Hause ist, kann sie zwar mit mir telefonieren (was die KM aber auch gerne außerhalb des Umganges verhindern würde aber was nun in dem Alter des Kindes natürlich nicht mehr funktioniert). Aber ich kann sie nicht "wegholen", denn dann würde ich meine Tochter Repressalien aussetzen, die aus meiner Sicht für sie unzumutbar sind.
Wenn an Umgangstagen früher Schulschluss ist, dann ruft sie mich an (wie in dem anderen Thread beschrieben) und läßt sich früher abholen.

Auch dann macht die KM gelegentlich Schwierigkeiten und versucht meinem Kind Druck zu machen, was ich natürlich sofort unterbinde und was einige Wenige hier -trotz der klarstellenden Sätze des p- wohl auch intellektuell zu verstehen nicht in der Lage sind Wink

Wie auch immer. Ich überlege ernsthaft, ob es noch Sinn macht, eine sachliche Beschwerde einzureichen, oder ob man nicht besser die "letzte Gelegenheit" nutzt, um mit dem "Knüppel reinzuschlagen".

"Was tun?", sprach Zeus.
"Die Götter sind besoffen und der Olymp ist zugekotzt!"
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(21-07-2013, 12:42)Ibykus schrieb: ...oder ob man nicht besser die "letzte Gelegenheit" nutzt, um mit dem "Knüppel reinzuschlagen".

Querulantenstatus wirst Du ohnehin schon haben... Sorgegerecht ist angesicht des Alters und des Entwickungsstandes (soweit ich das beurteilen kann) Deiner Tochter vielleicht nicht mehr so wichtig - die kann wohl schon auf sich selber aufpassen.

Für den Umgang ist es wichtig, dass Du das Verhältnis zu Deiner Tochter pflegst. Du schriebst ´mal, dass Deine Ex ihr Deine Schreiben zu lesen gibt... da sehe ich schon ein Rsiko, je nachdem, wie Du von Leder ziehst. Wäre vielleicht nicht so gut, wenn sie den Eindruck gewänne, es ginge Dir nicht mehr um sie und dies mit mütterlicher Hilfe in die Vergangenheit überträgt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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das, und das Argument von p würde dafür sprechen, vernünftig und sachlich zu reagieren.

Meiner Tochter könnte ich die Vorwürfe, die ich andernfalls dann vor Gericht langatmig begründen würde, schon erklären.
Sie glaubt ihrer Mutter schon jetzt nicht mehr jeden Unfug, mit der diese ihre Rechtsposition begründet.

Und zwölfjährige Kinder haben durchaus ein Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden, mit dem sie es sich nicht erklären können, warum ein Papa, der sich immer für sein Kind verwendet hat und der es genauso lieb hat, wie seine Mutter, von allen Entscheidungen ausgeschlossen ist.

Kindern könnten die "Deppen" deutscher Familiengerichte ihre Rechsprechung nicht erklären. Wohl nur ihren Kollegen Big Grin
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(21-07-2013, 15:11)Ibykus schrieb: ... Kollegen Big Grin

und Kolleginnen - wir wollen doch nicht sexistisch ´rüberkommen Big Grin

Aber ´mal im Ernst: Ein g e w o n n e n e s OLG-Verfahren wäre doch hilfreicher, als ´mal so richtig auf die K.cke zu hauen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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