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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
Ein Update zu #28
(29-05-2013, 17:44)sorglos schrieb: 2. In einem Verfahren, das der Vater am 20.März beantragt hat, kam eine anwaltliche Stellungnahme der Mutter am 7.5. Das Inhalt ungefähr: Die Mutter will das gSR halt nicht, weil sie eh will, dass der Vater auszieht. Nach Abwägung kamen wir zu der Auffassung, dass die Überleitungsvorschrift §30 BEBGB, dass "vor dem 19.5. gestellt Anträge nach der neuen Rechtslage zu behandeln sind" hier greifen müsste. Also haben wir noch am 7.5. ein Schreiben ans Gericht gesandt: Antrag liegt vor, Stellungnahme liegt vor, also entscheidungsreif.
Nun war das Gericht nicht so mutig, bereits vor dem 19.5. zu entscheiden..... Es hat der Kimu nun erneute Stellungnahmefrist von 2 Wochen eingeräumt. Offensichtlich hofft das Gericht, dass sich die Mutter nun echte Schlammschlachtgründe gegen den Vater aus den Fingern saugt....
Die "2. Stellungnahme" war erwartungsgemäß mit hanebüchener, unerheblicher Schmutzwäsche über den Vater gespickt (was wohl ein Trend werden wird, da frau ja "besondere Gründe" vortragen muss). Mit keiner Silbe wurde natürlich erwähnt, warum diese angeblichen Gründe nicht schon ein paar Wochen zuvor vorgetragen wurden ....

Nun hat die Verhandlung stattgefunden. Kimu mit Anwältin, eine Vertretungskraft aus dem Jugendamt und der Vater. Die Kinder waren zur Anhörung geladen. Da die Eltern noch zusammenleben, hat nach einem kurzen Vortrag der Richterin zur neuen Rechtslage, zunächst nur die Wunschliste der Kimu eine Rolle gespielt, dass der Vater endlich ausziehen soll und sich mit magerem Besuchs-&Zahllonkel-Dasein abfinden soll. Irgendwie wurde versucht die Wunschliste der Kimu in einen Vergleich zu pressen.... Bis der Vater mal erinnerte "Wir reden hier nur über Umgang und so. Das sollte doch besser in einer Elternberatung geklärt werden".
Da ermahnte sich auch die Richterin wieder:
"Stimmt wir verhandeln heute das Sorgerecht".
Richterin "Wollen sie nun den Vergleich?"
Anwältin bittet um Unterbrechung und danach "Jaaa, bitte einen Vergleich"
Vater: "Nö, lieber einen Beschluss"
Richterin "Also dann frage ich das JA, wie sehen Sie das"
JA-Vertretungsfachkraft "Äh, ja nee, doch dann schließe ich mich der Stellungnahme meiner Kollegin an. Es sind keine wichtigen Gründe erkennbar, so richtig geworden, äh...nuschel..."
Richterin "Na gut, dann höre ich jetzt die Kinder an"
Danach die Richterin "Also, das sind aufgeweckte Kinder, die wollen schon irgendwie beide Eltern, oder so. Na dann wird das schwierig. Sie bekommen dann einen Beschluss (nach meinem Urlaub). Aber Sie machen jetzt Elternberatung, ja. Und ich will Sie nicht mehr hier sehen, bla, bla. "
- Ende -

Nach detaillierter Auswertung des Ablaufs mit dem Vater, gehen wir davon aus, dass er das SR erhalten wird. Bei dieser Ausgangslage mit bisher keinem aktenkundigen Elternstreit, scheint die Strategie der verschlingend kompromisslosen Kooperationsunterstellung aufzugehen. Alle provozierenden Umgangsverhinderungen durch Kimu der letzten Wochen hat der Vater ignoriert/runtergeschluckt und jeden Vorwurf als in der Elternberatung lösbare Bagatelle dargestellt....Natürlich ist klar, dass das nicht auf Dauer geht. Klar ist auch, dass die Kimu und Anwältin nur auf Haushaltstrennung und Unterhaltsmaximierung schielt. Aber SR ist ein wichtiger Baustein vor Auszug.

Ein erbärmliches Bauerntheater das Ganze.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von sorglos - 05-07-2013, 19:11
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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