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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
#89
Mutwilligkeit .... Rechtschutzbedürfnis .. Huh

Da verwechselt jemand etwas (die KM oder ihr RAin?)!

Einer mutwillig (ohne den Beklagten vorher aufgefordert zu haben) eingereichten Klage fehlt nicht von vornherein das Rechtschutzbedürfnis. Sie wird nur im Falle der Anerkenntnis dem Kläger in Rechnung gestellt.
Ich kann auch klagen, wenn ich Grund zur Annahme habe, dass durch eine vorangehende Aufforderung, meinem Antrag zuzustimmen, auf Zeit gespielt wird und und schon insoweit eine Klage erforderlich wird.

Hier spielt das m.M.n. aber keine Geige. Denn man hat auf jeden Fall einen Anspruch auf gerichtliche Entscheidung. Das JA vorher zu bemühen, ist bspw. nicht erforderlich - auch nicht die KM.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Ibykus - 20-06-2013, 22:09
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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