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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
#80
http://rp-online.de/1.3462362
Zitat:Ob er mit einem solchen Antrag Erfolg haben könnte, ist offen. "Es kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt: Ein Sorgerechtsentzug ist keine Strafe. Oder andersherum gesagt: Eine Strafe indiziert keine Sorgerechtseinschränkung", sagt Werner Vollmer, Referent im Jugenddezernat.
Wo ist der Sinn in dieser Aussage?

Die Frau hat gezeigt, dass sie dazu neigt, ihre Kinder abzumurksen. Was gibt es da noch zu parlavern?
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Das Nerdliche Orakel - 13-06-2013, 02:01
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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