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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
#73
Hier mein Entwurf:
Zitat:In der Familiensache mischka ./. Kinderbesitzerin

Az.: XY ungelöst

nimmt der Unterzeichner zum Schreiben des Amtsgerichts A-Stadt vom xx.06.2013 nachfolgend Stellung.

Die Begründung des Antrags auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf den Antragsteller konnte unterbleiben, da der Gesetzgeber - nach Hinweis des EGMR - nun endlich erkannt hat, dass die
gemeinsame Sorge beider Eltern grundsätzlich dem Kindeswohl entspricht.

Die gemeinsame elterliche Sorge ist nur dann nicht auf den Vater des Kindes zu übertragen, wenn kindeswohlrelevante Gründe dagegen sprechen. Solche Gründe sind hier nicht erkennbar. Insoweit wird um
antragsgemäße Entscheidung im beschleunigten Verfahren gebeten.

Ferner wird mitgeteilt, dass der Antragsteller die Überweisung des Gerichtskostenvorschusses i.H.v. €44,50 an die Landesjustizkasse veranlasst hat.

Mit freundlichen Grüßen

Mischka
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von mischka - 11-06-2013, 23:09
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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