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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
#61
Hat ja auch niemand behauptet, das abzuschreiben. ;-) Der formelle Aufbau ist ja schon ausreichend, um zu erkennen, was zu tun ist. Ausserdem gefällt mir die Formulierung "...das gemeinsame Sorgerecht anzuordnen" deutlich besser, als das mit der Übertragerrei. In jedem Standard-Antrag eines Gerichtes geht es bei "Übertragung" um die Übertragung des alleinigen Sorgerechtes.

Weiterhin wird es ohne Begründung auch nicht gehen. Jeder Antrag muß begründet werden! Und dass man das beim Antrag zur gemeinsamen Sorge nicht machen müßte, habe ich noch nirgends gelesen.

Die ganz Klugen unter euch gehen natürlich gleich zum OLG und/oder lehnen Richter wegen Befangenheit ab. Tsstsss...
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von blue - 10-06-2013, 16:34
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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