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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
#51
So, habe auch letztens den folgenden Antrag gestellt:
Zitat:Amtsgericht A-Stadt
- Familiengericht -
Gerichtsweg
98765 A-Stadt

2x. Mai 2013


Antrag

In der Familiensache betreffend

das minderjährige Kind KIND, geboren am xx.xx.2009 in B-Stadt,

des
Herrn MISCHKA, Papastraße 1, 12345 C-Stadt
(Vater des Kindes)
- Antragsteller -

gegen
Frau KINDESMUTTER, Kinderbesitzerinnenstraße 1, 45678 D-Stadt
(Mutter des Kindes)
- Antragsgegnerin -

wird gemäß §1626a BGB und §155a FamFG beantragt, dem Vater und Antragsteller die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind zu übertragen.

Mit freundlichen Grüßen
Mischka

einfache Abschriften anbei

Jetzt habe ich ein Schreiben vom Familiengericht bekommen:
Zitat:In dem Verfahren MISCHKA ./. KINDESMUTTER wg. elterlicher Sorge (Ri)

Sehr geehrter Mischka,

es wird mitgeteilt, dassder Antrag in keinster Weise den Anforderungen an eine Antragsschrift genügt, da jegliche Begründung fehlt.

Ferner wird dem Antragsteller aufgegeben den GK-Vorschuss einzuzahlen (Streitwert: 3.000,00 Euro).

Mit freundlichen Grüßen,
Urkundsbeamter

Was sagt ihr dazu? Welche Begründung? Wie würdet ihr jetzt antworten?
Was heißt das (Ri)?
Und wieviel soll ich jetzt als Vorschuss überweisen?
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von mischka - 10-06-2013, 10:56
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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