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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
#28
Kurzer Sachstand:

1. Zu den am 19.5. eingereichten Verfahren sind an gerichtlichen Tätigkeiten zu berichte: nichts, nada, rien.

2. In einem Verfahren, das der Vater am 20.März beantragt hat, kam eine anwaltliche Stellungnahme der Mutter am 7.5. Das Inhalt ungefähr: Die Mutter will das gSR halt nicht, weil sie eh will, dass der Vater auszieht. Nach Abwägung kamen wir zu der Auffassung, dass die Überleitungsvorschrift §30 BEBGB, dass "vor dem 19.5. gestellt Anträge nach der neuen Rechtslage zu behandeln sind" hier greifen müsste. Also haben wir noch am 7.5. ein Schreiben ans Gericht gesandt: Antrag liegt vor, Stellungnahme liegt vor, also entscheidungsreif.
Nun war das Gericht nicht so mutig, bereits vor dem 19.5. zu entscheiden..... Es hat der Kimu nun erneute Stellungnahmefrist von 2 Wochen eingeräumt. Offensichtlich hofft das Gericht, dass sich die Mutter nun echte Schlammschlachtgründe gegen den Vater aus den Fingern saugt....

3. Gestern war eine Verhandlung über ABR. Der Vater hatte SR (in 2. Instanz) bekommen nach der BVerfG-Regelung (zitiert in der Gesetzesbegründung), allerdings wurde es gleich aufgeteilt, so dass die Kimu das ABR bekommt. Dieses nutze Kimu rechtsmißbräuchlich zum heimlichen Wegzug (entgegen der blauäugigen Einschätzung des Senats des Kammergerichtes). Nun wurde verhandelt, ob Vater das ABR auch übertragen bekommt, um solchen Mißbrauch in Zukunft vorzubeugen. Es lief erstaunlich positiv, ob der neuen Rechtslage. Erstaunlich die Wende des JA: sinngemäß "auch der wiederholte Streit über einzelne Umgangstermine, ist für das ABR ohne jeden Belang". Aber noch haben wir natürlich kein Protokoll.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von sorglos - 29-05-2013, 17:44
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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