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Gerichte erschweren Unterhaltsvorschuss
#1
Es betrifft Mütter. Väter nur indirekt:

Die Gerichte machen die Staatstaschen etwas weiter zu, wenn es um Unterhaltvorschuss geht. Die "Mitwirkungspflichten" der Mutter werden mittlerweile deutlich ernter genommen.

Dazu zwei Urteile aus der jüngeren Vergangenheit. Verhandelt wird das nicht vor den Familiengerichten, sondern vor den Verwaltungsgerichten.

1. OVG Lüneburg vom 16.01.2014 Az. 4 LA 3/14 Volltext. Die Mutter darf die "prekäre Lage" nicht selbst herbeiführen, sie muss sich so verhalten dass die Unterhaltsvorschussleistung nicht zur Ausfall-Leistung wird. Sie darf nicht mit bewusstem und gewollten Verhalten vor der Geburt des Kindes eine Situation schaffen, in der die Feststellung der Vaterschaft und damit die des barunterhaltspflichtigen anderen Elternteils von vornherein aussichtslos ist und deshalb die öffentliche Unterhaltsleistung nur als Ausfallleistung gewährt werden kann. In diesem Fall stehe die Gewährung einer Unterhaltsleistung mit der Intention des Gesetzgebers nicht im Einklang.

Mutter war in einer Clique, aus deren Kreis der Vater stammt, die Clique löst sich -schwuppdiwuppverschwindibus- auf und der Vater ist nicht mehr zu ermitteln.

Dem weisen Gericht ist die Situation der Väter in diesem Land sehr wohl bewusst, denn "Dass sich die Clique in dieser Situation schnell und spurlos aufgelöst habe, dürfte aus der Sicht der potenziellen Väter ebenfalls verständlich sein." Grins. Sie habe damit billigend in Kauf genommen, eine Situation zu schaffen, in der die Feststellung der Vaterschaft bei realistischer Betrachtungsweise von vornherein keine Aussicht auf Erfolg versprach. Kein Unterhaltsvorschuss, Kosten trägt die Antragstellerin.

2. VerwG Düsseldorf vom 29.05.2013 Az. 21 L 635/13 Volltext. Verfahrenskostenhilfe abgelehnt, einstweilige Anordnung abgelehnt, Antragstellerin trägt die Kosten, kein Unterhaltsvorschuss. Mutti muss "im Zusammenwirken mit der Behörde das ihr Mögliche und Zumutbare zu tun, um zur Feststellung der Vaterschaft nach ihren Kräften beizutragen." Hat sie nicht. Sie spielt mit Vermutungen herum und nennt einen Mann, der nicht der Vater ist. Als der Nächste ins Spiel kommt, hebt sie die Beistandschaft auf, das Jugendamt ist nicht mehr ermächtigt die Vaterschaft feststellen zu lassen, der Mann habe sie angeblich vergewaltigt, deshalb will sie ihn nicht als rechtlichen Vater.

Kein Problem, sagt das Gericht. Soll sie es lassen. Nur gibts dann halt kein Geld. "Denn es steht ihr in Bezug auf das Unterhaltsvorschussgesetz frei, diese Mitwirkung zu unterlassen. Die Folge ist allein, dass wegen § 1 Abs. 3 UVG dann eine staatliche Vorschussgewährung im Rahmen jenes Gesetzes unterbleibt."
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#2
Kein Unterhaltsvorschuss, na und ? Dann gibts doch wieder Sozialhilfe, oder ? Mutti geht nicht unter.
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#3
Die überragende Logik unserer Gesetzgeberin und ihrer Erfüllungsgehilfen:
Es ist ein Anspruch des Kindes. Wenn die Mutter sich falsch verhält, wird der Anspruch versagt.

Beim Anspruch gegen den Vater wird er nicht versagt, gerade weil es der Anspruch des Kindes ist. Auch, wenn die Mutter sich grob falsch verhält.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#4
Untergehen nicht, aber unbequemer und seltener. Unterhaltsvorschuss gibts auch obendrauf, wenn Mutti Geld hat, für Sozialgeld muss sie sich finanziell nackt ausziehen.
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#5
Die Nichtangabe des Vaters scheint ja mittlerweile zuzunehmen. Bestimmt eine Folge der gemeinsamen elterlichen Sorge...
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#6
(12-05-2014, 12:36)MitGlied schrieb: Die Nichtangabe des Vaters scheint ja mittlerweile zuzunehmen. Bestimmt eine Folge der gemeinsamen elterlichen Sorge...

...oder der Gepflogenheiten.

Wenn Madame einen Topf Bohnen gegessen hat, dann weiß sie nachher nicht mehr, welcher Furz von welcher Bohne stammt.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Sicherlich keine abwegige Vorstellung, aber sie hat ja die Möglichkeit alle Beischläfer aufzulisten und das JA kümmert sich dann drum.
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#8
(12-05-2014, 16:12)MitGlied schrieb: Sicherlich keine abwegige Vorstellung, aber sie hat ja die Möglichkeit alle Beischläfer aufzulisten und das JA kümmert sich dann drum.

Oder eben nur bestimmte Beischläfer (z. B. wegen Rache oder ähnliches) außer dem Erzeuger selbst. Und dies ist nicht selten der Fall, vor allen eben wenn frau den Kerl schützen will z.B. aus Angst/Liebe. Ihr zu glauben tun eh alle.
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"The pursuit of happiness ist unantastbar."
(The Founding Fathers)
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" -Ich lebe noch, ihr Schweine! "
Henri Charrière
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#9
Die in den Gerichtsurteilen zitierten Muttis sind da eh recht dämlich gewesen. Ohne Information zum Jugendamt gehen ist schon fahrlässig. Wenn Mutti behauptet, das Kind sei bei einem One Night Stand entstanden und der Typ hat n falschen Namen benutzt ist die Mitwirkungspflich voll und ganz erfüllt und es gibt 6 Jahre lang Kohle.
Wenn Mutti sich natürlich auf die Wahrheit einlässt und Angaben zum vater aus Prinzip verweigert, aus welchen Gründen auch immer, hat sie eben die A-Karte gezogen.
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#10
(12-05-2014, 20:54)MitGlied schrieb: Die in den Gerichtsurteilen zitierten Muttis sind da eh recht dämlich gewesen. Ohne Information zum Jugendamt gehen ist schon fahrlässig. Wenn Mutti behauptet, das Kind sei bei einem One Night Stand entstanden und der Typ hat n falschen Namen benutzt ist die Mitwirkungspflich voll und ganz erfüllt und es gibt 6 Jahre lang Kohle.
Wenn Mutti sich natürlich auf die Wahrheit einlässt und Angaben zum vater aus Prinzip verweigert, aus welchen Gründen auch immer, hat sie eben die A-Karte gezogen.

Wenn Mutti nicht als "Schla..." da stehen will, kann sie sich nicht auf einen ONS berufen.

Wäre dem Jugendamt zwar egal, aber vielleicht kann sie genau das nicht mit dem eigenen Gewissen vereinbaren.

Robert Stegmann
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#11
....und wie sagte noch die Mutti zur Jugendamts-Mitarbeiterin?

"Die Sex mit ihm war so geil - wenn ihr ihn gefunden habt, kann ich dann seine Telefonnummer haben?"

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#12
Aber Kindergeld bekomme ich doch sowieso, oder?
Angel
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#13
Ich wäre ohnehin dafür, Beischlaf schon aus dem Grund der Rechtssicherheit mit einer Art "Fahrtenbuch" zu dokumentieren, um genau fest zuhalten, wer wann wie lange tätig war. So mit Vorlage des Personalausweises und Quittung und so.

Unterhaltsamer fand ich aber den Fall, wo sich die Empfängerin einer Samenspende UHV sichern wollte - das rote Tuch wurde aber gnädigerweise nicht angefasst.
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#14
Für Zwecke der Rechtssicherheit sollte Mann vereinbaren dass Handelsrecht und die unverzügliche Rügepflicht Anwendung findet. Vielleicht vergütet Mann die "Transaktion" noch mit 5 EUR?

Im Übrigen wird es nicht schaden, wenn der Verkehr unter Zeugen/Aufsicht, z.B. im Swingerclub erfolgt :-))
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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