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Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung
#26
(07-05-2013, 20:37)flori schrieb: naja der anwalt meinte das dritte kind ist ein dauerhaft geänderter lebensumstand und deswegen bestehen hohe aussicht auf erfolg weil ihm ja auch was zusteht und mir 1000 euro zustehen
Der Anwalt hat in seiner Theorie und seinen rein unterhaltsrechtlichen Scheuklappen recht - aber die Praxis sieht dann u.U. anders aus. Das weiß er auch - aber wenn er es dir sagt, dann kriegt er vielleicht kein Mandat Big Grin

Praktisch1 : Ja, du kannst sie auffordern zu ändern wegen geänderten Lebensumständen. Stimmt sie zu (und der Anwalt hat sie aufgefordert) dann ist alles gut (und der Anwalt hat sein Honorar verdient).

Pratkisch2: Stimmt sie nicht zu, kann auf Abänderung wegen geädnerter Lebensumstände geklagt werden. Das kann erfolgreich sein oder auch nicht. Egal wie, der Anwalt hat sein Honorar verdient. Praktisch könnte dir dann der Richter Nebenjob verordnen, Selbstbehalt runtersetzen wegen Zusammenleben mit neuer Muter, etc. pp. und es bleibt beim bestehenden Titel. Die Gerichte neigen dazu, vom ERgebnis her zu rechnen. Das verbleibende Risiko des Ausgangs und der Prozesskosten trägst allein du. Selbst wenn du VKH bekommst. Immer hat der Anwalt verdient. Die Folgen der "Klimaverschlechterung", z.B. beim Umgang trägst auch du, nicht der Anwalt. Also wozu?

Ich würde also das Klimarisiko und Prozesskostenrisiko nicht eingehen, sondern einfach erstmal a) aufstocken und b) trotzdem über das Jugendamt, das ja wohl den Titel erstellt hat, zur Abänderung auffordern. Falls das funktioniert, ist alles gut udn die Risiken waren gering. Falls nicht, kann man dann immer noch über Anwalt und Klage nachdenken.

(07-05-2013, 20:37)flori schrieb: desweiteren wird uns ja ne größer whg nicht genehmigt weil die zwei großen nicht bei uns wohnen
Was heißt "wohnen"? Natürlich wohnen die Kinder in deiner Familie, wenn sie dort "regelmäßig und wiederkehrend" übernachten. Das ist der Fall, auch wenn ich den Umgang für ausbaufähig halten. Dann musst du (mindestens) ein Kinderzimmer für kindgerechten Umgang vorhalten. Dieser Bedarf resuliert aus dem Elternrecht des Art 6, 2 Grundgesetz, das auch den Umgang schützt. Also kannst du den auch leichter durchsetzen, wenn du vorab, also vor Antragstellung eine entsprechende Wohnung einfach beziehst. Big Grin Dann muss auch das Amt die ersten 6 Monate ab Antragstellung die Miete auf jeden Fall bezahlen (steht im Gesetz) und du hättest die "Genehmigungsfrage" elegant vermieden.

(07-05-2013, 20:37)flori schrieb: wenn sie nicht von sich aus gesagt hätte sie geht wieder a bissl damit wir noch irgendwie eine chance haben würde es gar nimmer gehen.
Dass die frische Mutter wieder arbeitet und dann noch was auf ihr Elterngeld angerechnet wird, halte ich für derzeit auch ziemlich suboptimal. Zumal bei der ALGII-Berechnung 300€ vom Elterngeld anrechnungsfrei bleiben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#27
Also nähern wir uns weiter an - ich bleibe mal bei Jetzt-Miete und lasse Mutti-Job weg:

1. Bedarf
550,00 Kosten Warmmiete (alles ohne Strom)
+ 345,00 Regelsatz Du
+ 345,00 Regelsatz Mutti
+ 224,00 Regelsatz neues Kind 3
+ 37,33 Kind 1 [2 Tage vierzehntägig = 2x26=52 Tage pro Jahr/12 Monate = 4,333 ergibt gerundet 5 Umgangstage x Regelsatz 224/30 Tage = 37,33] ausbaufähig
+ 37,33 Kind 2 [dito]
+ 34,66 monatsdurchschnittliche Umgangsfahrkosten [26 Woe x 80km x 0,20€ /12 = 34,66]
------
A = 1573,33 Gesamtbedarf

2. Einkommensanrechnung
1500,00 dein Netto
- 330,00 Freibetrag
- XXX,00 Fahrtkosten zur Arbeit [x Tage x km x 0,10€ !!]
- 225,00 KU Kind 1 extern
- 225,00 KU Kind 2 extern
+ 370,00 Elterngeld Mutti (Betrag über 300€)
- 30 Freibetrag Mutti Versicherungspauschale ?? evtl.
+ 184,00 Kindergeld neues Kind
- 30,00 Freibetrag Versicherung Kind
--------------
B = ca. 1214,00 anrechendbares Einkommen.

Ergibt eine Aufstockung (A-B) = 359,33. Faktisch habt ihr dann ca. 1904 in der Haushaltskasse. Plus GEZ-Befreiung, günstiger Fahrkarte, etc. Und der "Armuts"-Bescheid ist fast ein Ticket auf PKH. Wenn die Miete höher ist, wegen entsprechender Größe, dann eben entsprechend mehr....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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