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TU-Berechnung fehlerhaft, soll ich zahlen oder nicht ?
#1
Question 
Hi,

so, es ist endlich soweit, ich hab die vorläufige Ehegatten-TU-Forderung erhalten die natürlich gespickt mit Fehlern ist....

u.A. Fehler
beim Wohnwertabzug, dem Abzug der privaten Krankenversicherung, nur 4% Altersvorsorgeabzug (haben KEINE Kinder!) etc.

Da wegen der kurzen Fristsetzung bis zum 10.5. diese Punkte wohl nicht vollkommen geklärt werden können ist meine Frage wie ich erstmal verfahren soll ?

Erstmal nichts zahlen, deutlich weniger oder den geforderten Betrag ?

Kann ich bei Überzahlung im nächsten Monat verrechnen oder ist das zu viel Gezahlte futsch ?

Würde mich außerdem freuen wenn sich per PM jemand finden würde der mal einen Blick auf die Berechnungen wirft.

Danke für die Hilfe !
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#2
(30-04-2013, 15:24)Spielbank schrieb: Da wegen der kurzen Fristsetzung bis zum 10.5. diese Punkte wohl nicht vollkommen geklärt werden können ist meine Frage wie ich erstmal verfahren soll ?

Da Du "vorläufig" schreibst, besteht wohl noch kein Titel.

Dann hast Du zwei Möglichkeiten:

1.) Widerspruch einlegen (hast Du einen guten RA?) und das zahlen, was DU für richtig hältst (hätte theoretisch den Vorteil, daß der Streitwert sich auf die Differenz bezieht und damit wesentlich niedriger ist)

oder

2.) Widerspruch einlegen und gar nichts zahlen.

Auf keinen Fall den geforderten Betrag zahlen!

Zuviel gezahlten Unterhalt bekommst Du NICHT mehr zurück!

Suche Dir außerdem unbedingt einen guten Anwalt (falls Du noch keinen hast).

Wie ist es eigentlich mit Kindern? Hast Du welche mit dieser Frau und wie läuft der Umgang?

Simon II
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#3
Ich sitze es aus. Das heisst nicht dass das die richtige Strategie ist aber meine.

Da der TU mein Ruin wäre kann ich das Schiff segeln bis es von allein untergeht. Da muss ich nicht nachhelfen.

Bis jetzt kommt alle paar Wochen ne neue Aufstellung und Aufforderung vom RA...

Habe bis jetzt immer nur Fehler beim KU erwähnt und selbst korrigiert. Auf TU bin ich nie eingegangen. Da spiele ich auf Zeit ohne Sinn...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#4
(30-04-2013, 17:17)Simon ii schrieb: Auf keinen Fall den geforderten Betrag zahlen!

Zuviel gezahlten Unterhalt bekommst Du NICHT mehr zurück!

Exakt, der gilt als verbraucht. Ferner würde das zeigen, dass du offensichtlich dazu in der Lage bist, den hohen TU zu leisten. Also KEINESFALLS den hohen Betrag zahlen!
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#5
(30-04-2013, 15:24)Spielbank schrieb: Kann ich bei Überzahlung im nächsten Monat verrechnen oder ist das zu viel Gezahlte futsch ?
Natürlich ist das weg und wirst es nie wieder zurückbekommen.

So, wie ich das verstanden habe, handelt es sich bei Dir um eine übliche Forderung der RAttIn der Gegenseite? Wenn ja, dann wird Deine Rechtsvertretung mit der Gegenseite noch ein paar Briefwechsel veranstalten, bis es dann vom Gericht entschieden wird.

Da es sich um TU handelt, kommst Du an einer Zahlung nicht vorbei.
Somit würde ich unter Vorbehalt der anstehenden Gerichtsverhandlung "höchstens" das Zahlen, wozu Dir Deine Rechtsvertretung rät.
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#6
Vielen Dank für die Beurteilung, ich strebe eigentlich vorerst eine gütliche Einigung an, da der viel größere finanzielle Posten der Vermögensauseinandersetzung (gemeinsames Haus) noch ansteht und ich deswegen noch den Ball flach halten will. Hatte deswegen außer einer allgemeinen Rechtsberatung um etwas Klarheit zu bekommen und besser schlafen zu können noch keinen RA beauftragt.

Werde also der Rattin erstmal widersprechen und den von mir errechneten Betrag unter Vorbehalt überweisen.

Bei dem zu errechnenden Betrag bräuchte ich aber doch etwas Schützenhilfe :
(Bezirk ist München/Oberbayern)

(Orig. Auszug aus dem Schreiben der Rattin)

1.)
„Hinsichtlich des Wohnwertes wird in der Trennungszeit der sog. angemessene Wohnwert angesetzt. Darunter versteht man die Marktmiete, vermindert um ca. 1/3. Die ortsübliche Marktmiete für Anwesen beträgt EUR 1.500,00 bis EUR 1.600,00. Wir setzen vorläufig EUR 1.000,00 an.“

Huh
Ich bin verwundert über die 1/3-Regelung, gibt es da neuere Urteile in Bayern die dies untermauern ?

Hier wäre meine geplante Antwort wie folgt:

Lt. BGH, Urt. v. 31. 10. 2012 − XII ZR 30/10) „ist auf den Mietzins abzustellen, den er auf dem örtlichen Wohnungsmarkt für eine dem ehelichen Lebensstandard entsprechende kleinere Wohnung zahlen müsste"

Demzufolge und unter der Berücksichtigung das der von mir nicht benötigte Wohnraum totes Kapital darstellt und eine andere Nutzung nicht zumutbar ist, da die Raumaufteilung dies nicht zulässt (u.A. ist das Wohnzimmer mit offener Küche der zentrale Bereich) sind bei hälftiger Anrechnung (üblich wären lediglich 50-60qm Wohnfläche, also bei maximalem qm/Preis 8,50-10€ lt. Mietspiegel 2012 max. 600€ !)

von mir entgegenkommen maximal 700€

anzusetzen, da das Haus im Gegensatz zu XXX oder XXX verkehrstechnisch weder direkten U- noch S-Bahn-Anschluss noch einen durchgängig fahrenden Bus bietet.

4.)
Bei Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist als Einkommen EUR 0,00
anzusetzen, da Sie eine einseitige Vermögensbildung betreiben. Die Objekte gehören Ihnen allein. Nach der Rechtsprechung ist der Verlust nicht zu berücksichtigen.

Dies verwundert mich ebenso, immerhin haben wir dadurch steuerliche Vorteile (Abschreibung) und somit geringere Vorauszahlungen und keine Nachzahlungen (Versteuerung der Rente meiner Frau), wenn auch in diesem Fall alles zusammengerechnet inklusiver der Steuerersparnis derzeit ein Minus bleibt (negative Einkünfte inkl. Abschreibung p.A. 3XXX€ (hiervon > 2XXX€ Abschreibung )

Hier würde ich der Einfachheit halber vorschlagen das Einkommen aus V+V wie vorgeschlagen bei der Unterhaltsberechnung unberücksichtigt zu lassen aber im Gegenzug ebenso die dadurch entstehenden Steuererstattungen.

5.)
Vorläufig haben wir die Einkommenssteuervorauszahlung und Soli-Vorauszahlung bei
Ihnen einkommensmindern berücksichtigt, wir gehen aber davon aus, dass Ihre Frau
diese Kosten übernehmen wird.

Der Einfachheit halber würde ich vorschlagen dies beizubehalten bis zum 31.12.2013, ab 01.01.2014 ist ohnehin eine Anpassung wegen geänderter Steuerklassen notwendig.

6.)
Vorläufig haben wir bei den Fahrtkosten die 5-%-Pauschale angesetzt, obwohl Sie einen Fahrtkostenvorschuss erhalten.

„Fahrgeld pauschal“ in der Verdienstabrechnung ist wie der Name schon sagt eine Pauschale, die JEDEM Mitarbeiter lt. Tarifvertrag als fester Gehaltsbestandteil zusteht, diese errechnet sich nach den FIKTIVEN 10/12-Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel (Jahreskartenkosten), in meinem Fall XX€ und wird dem Gehalt direkt zugeschlagen, diese Pauschale ist bei meinen Einkommensberechnungen selbstverständlich berücksichtigt worden.

Da alleine meine Fahrkosten mit 2XX€ (Berechnung siehe mein Schreiben X) leider erheblich höher liegen bitte ich diese bei der Berechnung auch so zu berücksichtigen !

Vorsorglich weise ich an dieser Stelle nochmalig darauf hin, dass das Eigenheim verkehrstechnisch weder direkten U- noch S-Bahn-Anschluss noch einen durchgängig fahrenden Bus bietet und sowohl ich als auch meine Frau seit Anbeginn von dort aus jeweils mit dem PKW in die Arbeit gefahren sind.


7.)
Vorläufig haben wir weitere private Altersvorsorge in Höhe von EUR 2XX vermindert um Ihre VL-Leistungen angesetzt.

Der Abzug der VL-Leistungen verwundert mich, hat er doch nicht im Geringsten mit der privaten Rentenversicherung zu tun (VWL laufen in einen Bausparer) !



Ist dies so i.O. oder sollte ich da anders vefahren ?
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#7
Den ersten Punkt würde ich kürzer fassen und jegliche Bemerkung a la "verwundert mich" generell streichen. Das ist Druckertinteverschwendung, Anwälte sind an Streitwerten interessiert und nicht an Floskeln. Dass sie von denkenden Menschen verachtet werden, wissen sie ohnehin schon.

Gibt es vergleichbare Immobilien in der direkten Nachbarschaft, deren Wohnwert du nennen könntest, Miethöhen?
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#8
(07-05-2013, 21:33)p schrieb: Den ersten Punkt würde ich kürzer fassen und jegliche Bemerkung a la "verwundert mich" generell streichen. Das ist Druckertinteverschwendung, Anwälte sind an Streitwerten interessiert und nicht an Floskeln. Dass sie von denkenden Menschen verachtet werden, wissen sie ohnehin schon.

Gibt es vergleichbare Immobilien in der direkten Nachbarschaft, deren Wohnwert du nennen könntest, Miethöhen?
Jein, ist ein kleines Nest <3000 Einwohner mit viel Eigentumsanteil, aber von den beiden Nachbarorten hab ich Makleranzeigen die ich beilegen werde, danke für den Tip.
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