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Schuldenberg, wie weiter machen, Job in der Schweiz?
#26
Hatte eben nochmal ein Telefonat mit der KM.
Da kam zutage, dass sie in den letzten Jahren
mal mehr, mal weniger finanzielle Unterstützung
vom Staat erhalten hat. Das Ausmaß und die Dauer haben
sich bis heute meiner Kenntnis entzogen.
Seit einigen Wochen hat sie eine Vollzeitstelle und erhält
laut ihrer Aussage nunmehr keinerlei staatliche Unterstützung
mehr.
Kann ich davon ausgehen, sofern ihre Aussagen der Wahrheit
entsprechen keine Post mehr bezüglich der Offenlegung meiner Einkünfte vom JA zu bekommen sofern
keine Beistandschaft besteht?
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#27
Nein, kannst du nicht. Du schuldest Unterhalt! Und das, in aller Regel, unabhängig von der Einkommenssituation der KM.
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#28
@iglu
Heißt das...?
-Sofern Unterhaltsvorschuss gezahlt wird (bei mir nicht der Fall) oder
-ich noch Unterhaltsvorschuss an das JA zurück zahlen muss (bei mir zwar nur noch wenige Euro, aber aktuell) oder
-bei Beistandsschaft bin ich dem JA auf Gedeih und Verderb ausgeliefert (was finanzielle Auskünfte angeht)?

Dass Einkommen der KM irrelevant ist scheint ja Grundlage des deutschen Unterhaltsrechts zu sein.
Wird das bei allein erziehenden Vätern eigentlich genauso konsequent durchgezogen wenn es darum geht
das die Mütter KU bezahlen? Interessiert mich nur mal.. Oder ist man dann doch nicht mehr so emazipiert?
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#29
(30-04-2013, 22:23)Republikflüchtling schrieb: Wird das bei allein erziehenden Vätern eigentlich genauso konsequent durchgezogen wenn es darum geht
das die Mütter KU bezahlen? Interessiert mich nur mal.. Oder ist man dann doch nicht mehr so emazipiert?

So gut wie nicht. Da hat man anscheinend die Auffassung, dass einer Mutter der schon ihr Kind genommen wurde jetzt auch nicht noch ihr Geld nehmen kann.
Es kursieren in der Presse ab und zu Artikel die besagen, dass 10-15% der Väter nicht zahlen können oder wollen. Bei den unterhaltspflichtigen Müttern hingegen liegt dieser Prozentsatz WESENTLICH höher, meines Wissens über 50% (korrigiert mich..)
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#30
Merk dir einfach, dass du unterhaltspflichtig bist!

Wer das nun im Einzelfall eintreibt oder eintreiben will, ist nicht so wahnsinnig interessant. Am Ende stehen Schulden oder Pfändung, wenn du den Unterhalt nicht bedienen kannst oder willst.
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#31
Einwurf, Cpt.

(30-04-2013, 22:53)iglu schrieb: Merk dir einfach, dass du unterhaltspflichtig bist!

Es ist das System, welches die Menschen dividiert. @Republikflüchtling und auch die Ex sollten sich darüber im Klaren sein. Und dieses ebenfalls im persönlichen Umgang voneinander trennen.

Sie nahm das, was ihr zugestanden wurde. Und nun will die Exekutive eben Alles auf Heller und Pfennig zurück. (was Ex wohl nicht so umsetzen würde). Vielen (noch normal denkenden Menschen), ist das nicht klar.

Das Problem für den T.O. ist doch, dass nun Forderungen "Dritter" (aka Staat) eingetrieben werden sollen, was bei ihm, ohne das Wollen der KM vermutlich, gnadenlos durchgesetzt werden wird - so er sich nicht eloquent wehrt! Was aber gut ist - Sie reden noch normal und vernünftig miteinander.

Der Staat -> dein Inkassobüro -> "Du bist Deutschland"
Es ist erbärmlich, wie die Menschen hier aufeinander gehetzt werden!
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#32
Ich möchte mal einen Tip los werden, der allgemein für Leute mit Schulden gelten sollte :

Seid bitte vorsichtig nicht nur mit privaten Schuldnerberatern , sonern auch mit staatlichen Stellen. Diakonie usw. Ggfls. auch Rechtsanwälte für Insolvenzrecht.

Die Verbraucherinsolvenz wird ohne die einzelne Situation nur ansatzweise beleuchtet zu haben, oft als das goldene Kalb angepriesen.

Erst kürzlich war ich bei einem Klienten, der durch mündl. Empfehlung (ich arbeite grundsätzlich nur durch Mundpropaganda), nach einer vor 10 Jahren stattgefundenen Trennung von einem Inkassobüro eine Forderung im 5stelligen Bereich präsentiert bekam.
Sein erster Besuch war bei einer privaten Schuldnerberater(in), die dummes Gelaber ab hielt, damit prahlte, sie habe angeschlossene Rechtsanwälte, die die Insolvenz durchführen würden und dumme Sprüche lies, a la "Die Wohnung ist ja viel zu groß!" und "Was soll überhaupt diese oder jene Versicherung?". Ach Ja! 250 € sollten sofort zur Zahlung fällig werden, bis die Dame dann tätig würde!

Mein Termin ließ mich nach dessen Ende im Kreis grinsen und dauerte 20 Minuten mit der Feststellung :

"Interessiert mich alles nicht. Die Forderung ist verjährt."

Man kann sich manchmal nur noch wundern......
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#33
Bei Unterhaltsschulden braucht man überhaupt keinen Rat. Der Staat verzichtet nicht darauf und ist ausserhalb der Insolvenz. Mit diesem Wissen lebt es sich besser als in der Hoffnung, dass man die Schulden mal weg bekommt.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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