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Höheres Gehalt angeben?
#1
Tag.

Ich zahle der Mutter meines Kindes Kindesunterhalt, den Mindestsatz nach Düsseldorfer Tabelle. Jetzt habe ich ein Angebot für einen Job, bei dem ich mehr verdienen würde. Mein Frage ist, ob ich der Mutter angeben muss, wenn ich mehr verdiene bzw. unaufgefordert mehr überweisen muss. Ein Titel existiert nicht, das letzte Mal habe ich vor ein paar Monaten mein Einkommen gegenüber ihrem Anwalt offen gelegt. Falls ich es nicht mitteilen muss, sollte ich das Geld für mögliche spätere Nachforderungen beiseite legen? Jugendamt ist nicht mehr im Spiel bzw. die Beistandsschaft wurde beendet und dann eben besagter Anwalt eingeschaltet.

Nicht falsch verstehen: Ich finde es richtig, dass nach einer Trennung ein Elternteil die finanzielle Versorgung übernimmt, wenn es mit dem Kind nichts zu tun haben will oder man sich auf eine Umgangsregelung einigt, bei der das Kind mehr bei einem Elternteil ist. Aber in meinem Fall werde ich von der Mutter am Umgang mit dem Kind gehindert auf die Schiene, dass sie das Kind einschüchtert und psychisch fertig macht, wenn es Kontakt gibt, so dass ich absolut ausgehebelt bin. Und dann die Hand aufhalten, dass der andere schließlich auch was fürs Kind tun müsse, wenn er sich schon nicht kümmert und überhaupt, würde es hier ja sowieso ums Kind gehen. Entschuldigung, da wird mir einfach nur schlecht.

Würde mich also über ein paar Tipps zu oben gestellten Fragen freuen. Ich suche keine Wege, ganz um die Zahlungen drum herum zu kommen, das Thema hab ich für mich durch. Es geht mir wirklich nur um die genannten Fragen.

Danke. Bernhard
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Höheres Gehalt angeben? - von berhard - 23-04-2013, 18:07
RE: Höheres Gehalt angeben? - von berhard - 23-04-2013, 18:26
RE: Höheres Gehalt angeben? - von Jessy - 23-04-2013, 19:16
RE: Höheres Gehalt angeben? - von berhard - 23-04-2013, 19:51
RE: Höheres Gehalt angeben? - von erskills - 24-04-2013, 10:12

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