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KM mit neuem Lebenspartner in die Schule
#1
Hallo ,kann mir jemand bitte helfen?
Darf Meine Ex bzw.die KM ihren neuen Lebenspartner mit in die Schule nehmen zum Beispiel ( Elternabend usw ) . Meine Tochter ist jetzt in der 3. Klasse und ich verstehe nicht warum ein Außenstehender da rein darf .
Meine EX ist jetzt 3 ganze Jahre mit Ihm zusammen .Angry
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#2
Warum sollte sie das nicht tun dürfen? Familie ist da, wo der Kühlschrank steht! Der Klassenlehrein ist der "Erzeuger" ziemlich schnuppe. Rolleyes
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#3
Ja, sie darf. Warst du auch dort?
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#4
Der neue Ex darf hin, als nicht sorgeberechtigter Papa bleibt man zuhause :-)
Live or Die...Make Your Choice
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#5
Da hast Du schon recht ,aber er hat ja kein Mitspracherecht wenn,s ums Kind geht ( gemeinsames Sorgerecht ) und sitzt dort nur so rum . Versehe ich nicht ,Danke Dir.
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#6
(12-04-2013, 19:29)blue schrieb: Warum sollte sie das nicht tun dürfen? Familie ist da, wo der Kühlschrank steht! Der Klassenlehrein ist der "Erzeuger" ziemlich schnuppe. Rolleyes

(12-04-2013, 19:30)iglu schrieb: Ja, sie darf. Warst du auch dort?

Na klar, das kann dir doch keiner verbieten
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#7
Solange Mutti das passt, hat er bei alltäglichen Dingen ein Mitspracherecht. Ich gehe dabei davon aus, dass sie zusammenleben und er nicht nur ein Gelegenheitsstecher ist.
Andersherum hat er deinem Kind oder Kimdern ggü. ja auch eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht.

Aber ich glaube du wolltest einfach mal raushauen, dass dich das nervt. Würde mich auch nerven.
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#8
(12-04-2013, 19:48)iglu schrieb: Andersherum hat er deinem Kind oder Kimdern ggü. ja auch eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht.
Das mußt Du mir jetzt aber mal wirklich näher erklären.
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#9
Als Erwachsener hat man in der Nähe von Kindern immer eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht unabhängig davon ob es die eigenen sind.
Diese Pflicht wächst proportional zum "Verhältnis" zu den Kindern.

Wenn du seelenruhig daneben sitzt, wenn sich der 15 jährige Azubi oder Praktikant bei der Betriebsfeier neben dir ins Koma säuft, dann könntest du straf- und zivilrechtliche Probleme bekommen.

Nur so als Beispiel.
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#10
(12-04-2013, 20:03)iglu schrieb: Diese Pflicht wächst proportional zum "Verhältnis" zu den Kindern.
Das mußt Du mir trotzdem weiter erklären! Wenn ich z.B. 300% durch meinen Betreuungsunterhalt für das Kind leiste, dann wiegt die Pflicht des neuen Stechers der Mutter des Kindes mehr?
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#11
Kein Mensch hat behauptet, dass der LG oder Mann der KM, was Rechte oder Pflichten betrifft, den Sorgeberechtigten übergeordnet oder gleichgestellt wäre.

Gleichwohl hat er gewisse Rechte ("kleines Sorgerecht") und auch gewisse Pflichten.
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#12
(12-04-2013, 20:23)iglu schrieb: Gleichwohl hat er gewisse Rechte ("kleines Sorgerecht") und auch gewisse Pflichten.
Sowas von jemandem zu lesen, der gerade vom Gericht und der Ex an der Nase herumgeführt wird, erstaunt mich dann doch ein wenig.

Die Gedanken sind frei.....
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#13
Du scheinst wohl Streit zu suchen, deshalb lasse ich dich mal mit deiner periodisch auftretenden Verbitterung alleine.

Ciao.
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#14
Bitte nicht wieder persönliches ins Spiel bringen.

Rechtlich ist die Sache ganz klar: Alltagsangelegenheiten dürfen neue Partner von Sorgeberechtigten mit Ermächtigung desjenigen tun, bei dem sich das Kind zu dem Zeitpunkt aufhält. In diesem Fall also die Mutter und ihr Partner. Konkretisiert wird das im bereits genannten sogenannten kleinen Sorgerecht gemäss § 1687b I BGB, zu dem auch eine Notzuständigkeit in Eilfällen gehört.

Dieser Mann darf das also tun, wenn die Mutter es ihm erlaubt. Du musst dich damit arrangieren.
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#15
(13-04-2013, 10:22)p schrieb: Rechtlich ist die Sache ganz klar: Alltagsangelegenheiten dürfen neue Partner von Sorgeberechtigten mit Ermächtigung desjenigen tun, bei dem sich das Kind zu dem Zeitpunkt aufhält. ....
Dieser Mann darf das also tun, wenn die Mutter es ihm erlaubt. Du musst dich damit arrangieren.
Ich denke, dass ist auch nicht unvernünftig.

Und ganz selbstverständlich entstehen dann auch Aufsichts- und Fürsorgepflichten.

Ärgerlich ist die Angelegenheit deswegen, weil der leibliche Vater ausgeschlossen bleibt, wenn die allein soregeberechtigte KM lieber Fremde in die schulischen Belange der gemeinsamen Kinder einbezieht.
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#16
(13-04-2013, 22:55)Ibykus schrieb: Ärgerlich ist die Angelegenheit deswegen, weil der leibliche Vater ausgeschlossen bleibt, wenn die allein soregeberechtigte KM lieber Fremde in die schulischen Belange der gemeinsamen Kinder einbezieht.
Vielleicht sogar etwas mehr als ärgerlich - laut Art.8 MRK hat der leibliche Vater ein Recht auf ein Familienleben mit seinem Kind. Das ist sehr pauschal - trotzdem kann man daraus ableiten, dass in so einem Fall der leibliche Vater Vorrang hat und der Stiefvater etwas zurückstecken muss. Andernfalls stellt sich nämlich die Frage, ob die Schule des eigenen Kindes nicht zur Familie gehört.

Ich bin der Meinung, wie immer in Trennungsangelegenheiten, dass die Gesetze so abgefasst sein müssen, dass Kooperation notwendig wird, oder derjenige, der blockiert, eben sanktioniert wird - das wäre nämlich auch im Sinne des Kindes und würde Art.8 nicht entgegenstehen, weil man dann praktisch sein eigenes Familienleben sanktioniert.
https://t.me/GenderFukc
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