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OLG Schleswig 10 UF 81/12: Verwirkung des Trennungsunterhalts wegen Mißbrauchsvorwurf
#1
OLG Schleswig-Holstein vom 21.12.2012, Az. 10 UF 81/12

Die Ehefrau verspürte große Eifersucht, weil die gemeinsamen Kinder sich gegen sie entschieden hatten und weiter beim Ehemann lebten. Dies veranlasste die Ehefrau, ihrem Mann mehrfach vorzuwerfen, er habe die bei ihm verbliebenen Kinder sexuell genötigt.

Sie zeigte den Mann wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs bei der Staatsanwaltschaft sowie wegen Steuerhinterziehung beim Finanzamt an.

Ein großes Eigentor. Ihr Unterhaltsanspruch ist damit verwirkt.
http://www.haufe.de/recht/familien-erbre...73416.html
.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#2
Solche Anzeigen waren schon immer Grund für Unterhaltsverwirkung. Nicht nur Anzeigen und nicht nur Falsche: Anschwärzen beim Finanzamt verwirkt auch den Unterhalt, sogar dann wenn der Ex wirklich Steuern hinterzogen hat. Das ist der Rest "nacheheliche Solidarität", die auch der Unterhaltsberechtigte einhalten muss.
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#3
Vielleicht eine gar nicht so schlechte Taktik für Väter? Andeutungen machen, Gerüchte streuen über Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, geheime Konten etc. Dazu noch Streit mit der Ex vom Zaun brechen. Könnte eine Menge Unterhalt sparen.
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