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LSG Sachsen, L 7 AS 745/11 - Auskunftsanspruch nachehelicher Unterhalt
#1
Auskunftsanspruch nach § 60 Abs. 2 SGB II besteht auch bei denkbarem Anspruch eines Leistungsempfängers auf nachehelichen Unterhalt gegen ehemaligen Ehepartner.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2...gb-ii.html
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#2
Das war doch immer schon so? Und oft wird auch bei undenkbarem Anspruch das Auskunftsersuchen verschickt?
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#3
(08-04-2013, 13:40)p schrieb: Und oft wird auch bei undenkbarem Anspruch das Auskunftsersuchen verschickt?
Der Verschicker wird sich etwas debei gedacht haben.
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#4
(08-04-2013, 21:22)Das Nerdliche Orakel schrieb: Der Verschicker wird sich etwas debei gedacht haben.

Na eben. Vielleicht zahlt ja ein Depp, ohne die Rechtslage zu
prüfen.
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