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Betreuter Umgang und Probleme damit
#26
guten Tag einmal wieder in die Runde,
(in der Sache meiner 3-j.Tochter, - ich hatte meine Freundin verlassen, Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge gestellt und auf Widerstand bei der Freundin gestoßen,)

Zur Umgangsmeidung oder gar des Erreichens der gem.elt.Sorge hat denn meine Freundin auf anwaltlichen Rat mir vorgeworfen, sie befürchtet, ich würde das Kind geschlagen haben oder gar übergriffig geworden sein.
Ergebnis: Umgangsbegleitung.

Gut, nun hat sich die "Umgangsbegleitung" heute, Sonntag, bei mir vorgestellt.
Zu mir: mein Aufgabengebiet ist, LFZ von a nach b zu c und zurück zu fliegen. (ATPL)

Und die Umgangsbegleitung: geschiedene ehemalige Verwaltungsanstellte aus der Erziehungsberatung, ca. 55 J. , Damenbärtchen, etwas korpulent,
kinderlos (!), redet ununterbrochen., sucht offenbar sozialen Anschlusss, ....eine weibliche Katastrophe, ich passe mich ja gern an, aber ich weiss nicht, wie....

Tja, was wollte ich fragen.... gibt es auch Möglichkeiten, diplomatisch um einen höheren Standart zu bitten ?
Wie drückt man sich am besten aus ?

Gibts auch irgendwo Fachliteratur, die hilfreich ist ?
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#27
Es gibt die Möglichkeit Threads fortzuführen. Man muss nicht wegen des selben Themas ständig neue eröffnen.
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#28
(01-04-2013, 17:22)Schlumpf schrieb:
(01-04-2013, 16:59)p schrieb: Was genau hat das Gericht gesagt,
Nicht öffentliche Sitzung vom....

Beschluß in der Umgangssache........

Gegenwärtig: Richter.....
Betroffene, Antragstellerin, Verfahrensbeiständin, Antragsgegner....
vom Jugendamt: Frau....
der Verfahrensbeistand Frau...

"Nach ausführlicher Erörterung schließen die Parteien folgende Vereinbarung:
Der Umgang des Antragsgegners mit dem Kind ....wird in Abänderug der Vereinbarung vom .....wie folgt geändert:

Einmal wöchentlich für 2 Stunden begleitet. Die Durchführung und Organisation des Umganges übernimmt das Jugendamt.
Laut diktiert, nochmals vorgespielt und genehmigt.

B.u.V.: Das Gericht macht sich die vorstehende Vereinbarung zu Eigen.

Hi,

ich bin zwar neu hier, aber mal eine Frage? War bei der Verhandlung kein Anwalt deinerseits zugegen?

Mit diesem Beschluss hast du förmlich folgendes ausgelöst:

1. Du gabst indirekt zu ein Sexualtriebtäter zu sein
2. Du hast dich der Maschinerie von Jugendamt und Familiengericht ausgeliefert
3. Dein Umgangsrecht wurde auf lächerliche 2 Stunden wöchentlich begrenzt, bei dem nun auch noch eine assoziale Tante vom Jugendamt bzw. anhängender Institution daneben sitzen haben wirst.

Du wirst jetzt erstmal keinerlei rechtlichen Mittel haben, um dass Jugendamt zu einer schnelleren Lösung bewegen zu können. Das Jugendamt arbeitet hier (sogar zu dem Vorteil der KM) konkret richtig, auch wenn es dir nicht schmecken wird. Das Jugendamt selbst wird die Betreuung des begleitenden Umgangs nicht übernehmen, sondern dies an eine entsprechende Institution weitergeben. Hierzu muss von seitens der Komune, Stadt oder Regionalverband zuerst über die Kosten entschieden werden. Dies kann schon mal 3-4 Wochen dauern!

Jugendamt selbst sieht in dir nur eine arbeitstechnische Belastung, die permament den Seelenfrieden der Mittagspause stört. Umso mehr du dort anrufst, umso mehr gehst du dieser Seelenhändlerin auf die Eierstöcke und desto mehr sympathisiert sie mit der KM.

Du hast nun 2 Möglichkeiten:

1. Du nimmst das Spiel so hin und erfreust dich pro Jahr an einer Steigerung von 1er Stunde Umgangsrecht und darfst jeden Scheiß beim Jugendamt erbetteln, oder aber

2. Du nimmst das Spiel selbst in die Hand, beantragst vor Gericht eine Abänderung des bisherigen Umgangsrecht und klagst dich solange durch, bis du ein Gericht findest das:
  • deiner Meinung ist
  • in dir keine Gefährdung des Kindeswohls sieht
  • sogar der Meinung ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht
  • wenn JA anderer Meinung ist, Gutachter bestellen der attestiert, dass du eben kein Triebtäter und Schläger bist.

Wenn du deinen Sohn sehen willst, ihn gerne hast und bereit bist dafür einiges zu tun, dann solltest du auch direkt von Anfang an die schweren Geschütze auffahren und zeigen, dass dir dein Sohn nicht egal ist und weiterhin einen gescheiten Anwalt nehmen, der deiner Meinung ist und mit dir durch Dick und Dünn geht.

Wenn du jedoch Nr. 1 in Betracht ziehst, kannst du den Umgang sofort einstellen, denn 2. Stunden Umgang die Woche ist für das Kind ja fast noch schlimmer, als gar kein Umgang mit dem Vater.
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#29
@Schlumpf; Ehre hin Ehre her,...oder besser gesagt, scheiss auf Deine Ehre,

Wenn Du den Jungen sehen willst, dann belasse es bei den 2 Stunden unter Aufsicht mit bereits verurteilten oder angehenden Sexualstraftätern. Wenn Du dort hingehst, dann ziehe Dich attraktiv an, mache einen guten Eindruck auf die Damen, diskutiere nicht mit Ihnen, mach das was sie wollen und zeige vorallem eines dort,...dass es Dir seit der Trennung von dem Kasperl deutlich besser geht, wie davor.

d.h. bereite Dich für jeden Besuch gewissehaft vor, sodass Du sexuelle Attraktivität gegenüber den Aufsichtsdamen ausstrahlst,....mach Dich lecker!!

Nütze darüberhinasu diese Chance um Deiner Ex über 3 Ecken klar zumachen, dass Dich diese ganzen Schikanen doch nicht sehr stören, weil Du noch etwas bessere im Leben zutun hast, als im Gericht oder Jugendamt Radau zu machen und den Gekränkten zu spielen.

Wenn aber,...und das ist der Punkt, an dem Du konsequent sein musst, die Damen vom Besuchskaffee meinen, ob Du Dir auch eine Ausweitung der Besuchszeit vorstellen könntest, dann sagst Du höflichst ab,...mit der Bitte, dass man jetzt auf Deine neue Lebenssituation doch rücksicht nehmen soll. Sag ruhig, dass Du es super findest, dass Du das Drama und das sinnlose Gequatsche Deiner Ex nicht weiter ertragen musst. Denn Sie muss ja ab jetzt selbst mit Ihrem Schicksal klar kommenund Du musst ja auch mit Deinem (besseren) Schicksal klar kommen.

Die Worte müssen aber mit bedacht fallen, sodass Du sicher sein kannst, dass diese Kasperln zur KM laufen und und Dein Desinteresse zu mehr Besuchszeit kommunizieren.

Schüre die Eifersucht Deiner Ex auf Dein neues ...besseres.. Leben,....und glaube mir: Emotionen sind 1000mal effektiver wie ein Beschluss am FamGericht.
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#30
@ terrax - Ich hoffe das war pure Ironie, ansonsten ist das der dümmste Ratschlag, den ich in diesem Forum jemals gehört habe. Der TO hat sich eh schon selbst in die Schei** geritten - jetzt noch den Desinteressierten zu spielen, mag vielleicht bei eifersüchtigen KMs helfen, aber ob das hier zum letztlich Gewünschten führt, wage ich doch sehr stark zu bezweifeln.
Abgesehen davon nutzt das alles nix, solange kein Umgang stattfinden kann, weil das JA den nicht organisieren kann/will.
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#31
Persönlich gewordene Beleidigungen gelöscht. Was am Vorschlag von Terrax kritisiert wird, kann man auch mit Argumenten tun.

Keinen verlotterten Eindruck zu machen ist sicher niemals verkehrt. Ausser wenn es um Unterhalt geht :-) Desinteresse zeigen wäre bei dieser Mutter ein Eigentor für Schlumpf, die würde sich freuen und das wäre das Ende der Kontakte.
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#32
"p", es wäre vielleicht hilfreich die Stränge von Schlumpf zusammenzuführen.


@Schlumpf, du hast also eingeräumt, dass an den Vorwürfen von Gewalt und Mißbrauch deiner Ex etwas daran sein könnte? Oder wie darf ich das verstehen?

Hast du mal an - Falsche uneidliche Aussage – §153 StGB - Meineid – §154 StGB - Falsche Verdächtigung – § 164 gedacht?

Du wirst jetzt viel Zeit und Geld brauchen, letzteres für einen fähigen Juristen.

Nehme unbedingt jeden Termin mit deinem Kind wahr auch wenn es "Blutgeld" kostet.
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#33
Threads zum betreuten Umgang vereinigt - allerdings mischt das auch die Bezüge.
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#34
@Präteritum
Ich fasse den Sachverhalt nochmals kurz zusammen:
weil ich mich von meiner Freundin getrennt habe und anschließend für die dreijährige Tochter die gemeinsame elterliche Sorge beantragt hatte, meiner Freundin dies nicht gefiel, wurde eben mal behauptet, dass ich das Kind geschlagen und mißbraucht hätte. Ein Verfahrensbeistand hat ein GA gefertigt, in dem als Ursache der Beschuldigungen Partnerschaftsprobleme genannt werden, das Gericht hat jetzt ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben (Dezember 2012) und zusätzlich (Januar 2013) ein psychatrisches Gutachten, weil festgestellt werden soll, ob bei einem oder beiden Elternteilen eine psychatrische Grunderkrankung (......) vorliegt.
In dem Stadium befinde ich mich soeben.
( Ich hatte darüber berichtet)

Und nun habe ich mit einer "Dame" zu tun, die meinen Umgang begleiten soll, und um das auf den Punkt zu bringen, ich verlasse jetzt einmal
meine gewählte Vortragsweise, diese Dame ist so strohdoof dass sie die Schweine beissen.
Und ich kann nichts dagegen unternehmen. Und das ist Entwürdigend.
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#35
(10-04-2013, 19:54)Schlumpf schrieb: (...)diese Dame ist so strohdoof dass sie die Schweine beissen.
Und ich kann nichts dagegen unternehmen. Und das ist Entwürdigend.
Laß die Frau doch strohdoof sein.
Entscheidend ist doch, ob sie das 'Herz am rechten Fleck' hat, will sagen, was bei ihrer Begleitung und uU einer Stellungnahme herauskommt.

Viel schlimmer wäre ein 'Herz aus Stein' und ein scharfer ideologisch-väterfeindlicher Intellekt.
Hättest Du SOWAS lieber?Rolleyes

Natürlich kannst Du etwas unternehmen:
Gewinne sie mit Charme für Deine Anliegen!
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#36
Du kannst schon etwas tun, du kannst den Figuren klar machen, dass du der Vater bist und weißt, was für deine Kinder am besten ist.
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#37
Danke für die allgemein aufmunternden Beiträge...

Die von mir benannte "Dame" hat keinerlei "Funktion" .

1.) war zunächst ein Verfahrensbeistand mit Gutachterauftrag bestellt,
Gutachten erstellt und die Vorhalte der Mutter als unzutreffend dargestellt

2.) Umgangsbegleitung durch Psychologin, 14 Termine, Stellungnahme erstellt und die Vorhalte der Mutter als unzutreffend dargestellt, das Kind ist intensiv auf den Vater geprägt,

3.) Umgangsbegleitung jetzt "nur" im Kindeswohl solang bis die Gutachten
der in Autrag gegebene Partnerschaftspsychologin vorliegt und das Gutachten des Psychaters, ob ich oder die Mutter psychatrisch erkrankt sind.

Die jetzige Dame ist nur "dabei", sonst nix, zu mehr ist die "Dame" auch kaum in der Lage, sieht mich jemand mit der Person, ist mein Ruf auf Dauer ruiniert, womit "ich" denn Umgang und "Kontakt" habe.
Kein auch nur einigermaßen anspruchsvolles Girl täte nur im Entferntesten
an gewisse Sachen denken...sieht man mich "damit", ich kneife nur meine
Backen zusammen und denke an meine liebe Tochter, mit der ich mich dann befasse..und wir spielen und spaßen,..

ohne Frauen ist scheiss und mit Frauen ist auch sch...
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#38
Auch auf die Gefahr hin, dass der Beitrag gelöscht wird...

Je mehr du schreibst, desto mehr habe ich den Eindruck, dass du verblödet bist.

Wenn du selbst deine Situation nicht ernst nimmst, wer soll es dann tun?

Mach dir mal Gedanken darüber, wie du die Situation änderst, anstatt hier deine non chalanten Beschwerden abzulassen.
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#39
(10-04-2013, 21:28)Schlumpf schrieb: .....sieht mich jemand mit der Person, ist mein Ruf auf Dauer ruiniert, womit "ich" denn Umgang und "Kontakt" habe.

Sicher ist dein "Ruf" eminent wichtiger als dein Kind. Aber solche "Gockelhaftigkeit" muss man sich halt auch "leisten" können. Tongue
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#40
(10-04-2013, 23:59)sorglos schrieb:
(10-04-2013, 21:28)Schlumpf schrieb: .....sieht mich jemand mit der Person, ist mein Ruf auf Dauer ruiniert, womit "ich" denn Umgang und "Kontakt" habe.

Sicher ist dein "Ruf" eminent wichtiger als dein Kind. Aber solche "Gockelhaftigkeit" muss man sich halt auch "leisten" können. Tongue

Ich schliesse mich Sorglos uneingeschränkt an! Das letzte was in deiner Situation deiner Tochter und dir hilft, ist gekränkte Eitelkeit, Stolz und was weis ich noch. Du siehst sie jede Woche und bleibst damit Präsent. Du bist derjenige der auf der Elterneben als erstes angekommen ist. Verkneife dir jeden mütterfeindlichen Kommentar egal wem gegenüber.

Das Schwert des Damokles hängt über dir!
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#41
eine Bitte an den Herrn User Iglu

Sind Sie bitte so freundlich, zu meinen Fragen oder Stellungnahmen nicht mehr zu antworten.
Ich denke, der Hintergrund aller ernsthaften Problemstellungen lassen wenig hilfreiche oder gar hämische oder beleidigende in der Sache völlig überflüssige Äußerungen nicht zu.

Vielen Dank für ihre bisherige Aufmerksamkeit, ich glaube jedoch es gibt die Möglichkeit, mich auf ihrem Rechner in diesem Forum als zu ignorieren zu bestimmen.
Schlumpf.
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#42
Kein Problem.
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#43
(11-04-2013, 12:51)Schlumpf schrieb: ich glaube jedoch es gibt die Möglichkeit, mich auf ihrem Rechner in diesem Forum als zu ignorieren zu bestimmen.
Schlumpf.

Das gibts auch umgekehrt und ist sogar noch einfacher wie dazu aufzufordern, einen zu ignorieren: http://www.trennungsfaq.com/forum/usercp...=editlists
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