Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Besuch vom GV
Hier mal der Kommunikationsverlauf mit dem OGV:

Antwort vom OGV auf meine obige Mail:
Zitat:Sehr geehrter Herr BTE,

müssen Sie wegen dieser Forderung die Vermögensauskunft abgeben oder
besteht für Sie die Möglichkeit die Forderung in mtl. Raten zu begleichen?

Mit freundlichen Grüßen
OGV


Meine Antwort darauf:
Zitat:Sehr geehrter Herr OGV,
es geht um die Vermögensauskunft.
Mit freundlichen Grüßen
BTE


OGV wieder:
Zitat:Das ist mir bekannt.
 
Sie können die Abgabe der Vermögensauskunft verhindern in dem Sie die
Forderung ganz oder in mtl. Teilbeträgen begleichen.
 
Mit freundlichen Grüßen
OGV


Meine Antwort darauf:
Zitat:Ich möchte die (nicht vorhandene) Vermögensauskunft abgeben.


Das bestätigt die Aussage von @Flo

Zitieren
So, nach Wochen mal wieder n Zettelchen vom AG: "Versäumnisbeschluss des AG XYZ nebst Rechtskraftattest"

Seite 1: https://mega.nz/#!EQQjzLCB!xHS9OV0gTexsN...Oc9CiZ3Cf0

Seite 2: https://mega.nz/#!9IZBkQwT!9DEBb50W_x9WW...ph_0DCWxRY

Seite 3: https://mega.nz/#!cZgSGbzC!Ks9xov9gmXNSv...gPyxMdmBiM

Zitieren
Da steht drin, dass ab August kein Unterhalt mehr für ein volljähriges Kind geschuldet wird. Du hast also gewonnen. Und als Bonus obendrauf zahlt die Gegenseite die Verfahrenskosten. Noch ein kleiner Sieg, immerhin, gratuliere :-)
Und letzten Monat wurde das Verfahren nach §170 StGB eingestellt. Ganz langsam, Schritt für Schritt lösen sich ein paar Probleme auf.
Zitieren
Ein weiterer Brief von der Landesjustizkasse Bamberg. 
Das versteh ich jetzt nicht. Kann mir jemand leuchten, bitte?

https://mega.nz/#!AJxjUTYA!rZBG_dMlAPvgj...GHP9l2cT_k

Zitieren
Naja, Kosten wegen eines Verfahrens vor dem Familiengericht halt. Für irgendwas, das vor einem halben Jahr passiert ist, eine Familiensache. Was liefen denn für Verfahren bei dir in der ersten Hälfte des Jahres? Dabei kam es zu einer Auszahlung von 152,32 EUR. Die kassiert der Staat nun ein und rechnet sie mit den Gerichtskosten auf.  Jetzt sollst du noch 114,48 zahlen. Aber da du eh pleite bist...
Zitieren
Ich hätte da mal jetzt was Anderes:

Aus der Zwangsversteigerung meines Hauses ist ein geringer Restbetrag offen geblieben, vierstelliger Betrag. Da der Überschuss direkt nach der Zangsversteigerung ca. 8.000.- € betrug (also mehr als der offene Restbetrag) und die Exe diesen Betrag eingestrichen hat (ich war da schon nicht mehr in Deutschland), sehe ich keinerlei Notwendigkeit mich abzumühen diesen Restbetrag an eine der beteiligten Banken zu zahlen - zudem Exe und ich gesamtschuldnerisch haften, und diese Bank ja auch meine Exe piesacken und verfolgen könnte.

Bislang waren alle Versuche dieser Bank, an mich oder eine zustellfähige Adresse heranzukommen, erfolglos. Nunmehr ist die Bank auf den Trick verfallen, an nahe Verwandte gleichen Nachnamens eine Einwurf-Einschreib-Sendung zu schicken, adressiert an "Familie XXXXXX", also ohne meinen Vornamen. Mit dem Angebot, gegen eine Einmalzahlung einen Vergleich zu schliessen.
Dieses Schreiben wurde beantwortet mit dem Hinweis, dass besagter Herr XXXXX, also ich, dort nicht wohnhaft sei. Rückantwort der Bank: sie droht mit Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft!

Nunmehr meine Frage: wie muss man sich das vorstellen mit einem Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft - bislang ist mir ja überhaupt nichts zugestellt worden von einem Pfändungsbeschluss. Ist damit zu rechnen, dass irgendein Richter tatsächlich einen Haftbefehl ausstellt für jemanden, dessen Aufenthalt unbekannt ist? Oder blufft die Bank nur, weil langsam die Verjährung der Forderung eintreten wird? Drei Jahre bin ich weg, der dieser Forderung zugrundeliegende Darlehgensvertrag wurde in 2012 gekündigt, von der Bank.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
Sicher können sie nach einer unbezahlten Forderung die Vermögensauskunft verlangen. Dazu muss dir auch vorher nichts zugestellt worden sein.

Wenn sie aber schon mit Einmalzahlung und Vergleich kommen, müssen die schon ganz schön verzweifelt sein.
Zitieren
(07-12-2017, 17:07)Austriake schrieb: Rückantwort der Bank: sie droht mit Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft!

Was ich aus Deinem Text nicht entnehmen kann: Wen wollen sie denn in Haft nehmen?

Simon II
Zitieren
(07-12-2017, 18:02)Simon ii schrieb:
(07-12-2017, 17:07)Austriake schrieb: Rückantwort der Bank: sie droht mit Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft!

Was ich aus Deinem Text nicht entnehmen kann: Wen wollen sie denn in Haft nehmen?

Simon II

Mich, wen sonst?

(07-12-2017, 17:40)p__ schrieb: Sicher können sie nach einer unbezahlten Forderung die Vermögensauskunft verlangen. Dazu muss dir auch vorher nichts zugestellt worden sein.

Wenn sie aber schon mit Einmalzahlung und Vergleich kommen, müssen die schon ganz schön verzweifelt sein.

Ich habe der Bank damals, als die das Hypo-Darlehen gekündigt haben, eine Quote von 50% angeboten - also meine Hälfte. Die andere Hälfte mögen sie sich bitte bei der Exe holen.

Hat die Bank abgelehnt.

Tja, blöd jetzt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
Habe einen ähnlichen Fall in der Schweiz, hier geht es um die solidarische Haftung von bestimmten Schulden beim Staat die eine Zeitlang bei der Ex eingetrieben werden konnten wenn die Gläubigerseite etwas "kreativer" gewesen wäre und den Angaben der Ex wenig Glauben geschenkt hätte. Da geht es um 3 Konten mit hohen 5 stelligen Beträgen in einem anderen Land.
Anstatt das weiter zu verfolgen, gehen die Deppen vom Staat jetzt auf mich los. Ist wahrscheinlich eine Frage des Aufwands und vom Frauenbonus.
Zitieren
Ich nehme an, der Frauenbonus.

Zuständig bei der Bank ist auch eine Frau, und in solchen Dingen sind sie einfach solidarisch. Sonst können sie ja nicht miteinander, aber wenn es gegen Männer geht......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
Das muss man als Mann einfach generell einpreisen. Damit rechnen, dass die Figuren auf der anderen Seite nicht mit Logik handeln, sondern mit Einseitigkeit, Voreingenommenheit, faulen Tricks. Habe ich auch und bin seit Jahren pfändungsfest und vertraue auch keiner zeitweiligen Stille. Die können tanzen, hüpfen, klagen, jubeln, bohren, brüllen - es gibt kein Geld. Ich werde mit den Schulden sterben :-)
Zitieren
(08-12-2017, 12:01)p__ schrieb: Die können tanzen, hüpfen, klagen, jubeln, bohren, brüllen - es gibt kein Geld. Ich werde mit den Schulden sterben

Wenn ich dereinst nicht mehr kann, setze ich mich in ein Pflegeheim. Auf Kosten derer, die meinen aus mir noch was rausleiern zu können.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
Ich kenne nur fiktive Schulden und ein fiktives Einkommen, was auch nur fiktiv vorhanden ist.
Der letzte Gerichtstermin war anscheinend auch nur fiktiv, real war hingegen die ärztlich bescheinigte Verhandlungsunfähigkeit.
Zitieren
Fürs Protokoll: neues Schreiben vom OGV mit neuem Vorladetermin mitte Januar eingetroffen. Bin mal gespannt ob er bis dahin einen barrierefreien Zugang hat... *fg*

Zitieren
Hab jetzt mal wieder nen Offenbacher abgegeben.

Äusserst seltsam empfand ich die ca 5 erfolglosen Versuche des OGV mir das auszureden ("Ich würde das deswegen ja nicht tun...", "Hier gehts ja um etwas ganz anderes, nicht ums Geld..." usw)

Bin ich dazu verpflichtet anzugeben was meine Frau verdient, auf welches Konto meine EU-Rente geht?

Zitieren
Dem passt die Arbeit nicht, die er damit hat in einem der typischen völlig aussichtslosen Fälle, in dem sowieso nie was zu holen ist.

Auf welches Konto dein Einkommen geht, musst du angeben, das Einkommen des Ehegattens auch. Kannst du aber auch freilassen, das hat nur die Folge dass der Gläubiger auf Ergänzung klagen kann. Die beste Lösung: Trage "unbekannt" ein. Die Frage zielt auf einen eventuellen Unterhaltsanspruch von dir gegenüber der Ehefrau ab.

Was du immer angeben musst, steht in §802c ZPO. Auch wieder ein schönes Beispiel, wo genau wie im Unterhaltsrecht ein an sich klare und knappe gesetzliche Regelung über viele Jahre hinweg Stück für Stück, Grad um Grad durch eine verlogene Rechtssprechung einfach immer mehr ausgeweitet wird. Zuungunsten des Schuldners, des Pflichtigen.
Zitieren
(17-01-2018, 12:37)Blumentopferde schrieb: Äusserst seltsam empfand ich die ca 5 erfolglosen Versuche des OGV mir das auszureden ("Ich würde das deswegen ja nicht tun...", "Hier gehts ja um etwas ganz anderes, nicht ums Geld..." usw)

Nur mal so ein kleiner Hinweis f. die Teilnehmer die noch nicht vollständig Vernichtet wurden. Sollte euch ein Gerichtsvollzieher jemals so ein Angebot machen bietet Geld an egal ob 5,10,20....Lunge oder Niere zum Kauf oder was auch immer...macht es NACHWEISLICH !

Bietet was an auch wenn es totaler Schwachsinn ist...
Zitieren
(18-03-2018, 18:05)Arminius schrieb: Nur mal so ein kleiner Hinweis f. die Teilnehmer die noch nicht vollständig Vernichtet wurden. Sollte euch ein Gerichtsvollzieher jemals so ein Angebot machen bietet Geld an egal ob 5,10,20....Lunge oder Niere zum Kauf oder was auch immer...macht es NACHWEISLICH !

Bietet was an auch wenn es totaler Schwachsinn ist...

Mir erschliesst sich der Sinn dahinter nicht.

Zitieren
Schau Dir mal den § 850 d zpo,  Inso § 302 Abs.1 und § 170 StGB an...
Ich kann im Augenblick nicht leider nicht deutlicher werden...aber die Gesetze sagen es eigentlich.

Muss mich aber Korrigieren gilt auch für die die schon Vernichtet wurden...Gilt natürlich nur f. Unterhalt !
Zitieren
So, nach längerer Ruhezeit flatterte vor ca 2 Wochen ein Zettel für das Bafög-Amt ein. Da die ja Daten von vor 2 Jahren haben wollen, hab ich denen brav meinen Rentenbescheid von 2016 zugeschickt. Kurz darauf lag ein Einschreiber in meinem Briefkasten, vom Bafög-Amt. Darin der übliche Wir-hacken-etzt-mal-auf-dem-Vater-rum-Brief, ähnlich denen vom JA, inkl. Bussgeldandrohungen usw. Darin behaupten die ich wäre nicht bereit meine Unterlagen vorzulegen. Was ja so nicht stimmt. Nun kam mit dem Schreiben ein Amt-Zeddele mit allen möglichen Feldern. Hierzu mal wieder meine Frage: was MUSS ich angeben?

Eigentlich hab ich ja überhaupt keinen Bock mehr mich mit dem Scheiss auseinanderzusetzen, Ich will aber meinem gezeugten Nachwuchs keine Steine in den Weg legen.

Andererseits hab ich beim AMIGA-SOhn gesehen, dass sein Vater - der überhaupt kein INteresse an den Kindern hat - nix beigebracht hat und der Bub trotzdem Bafög bekommen hat.

Zitieren
So, nach langer Zeit mal wieder eine Frage an die Erfahrenen hier im Forum:

Der KV der Amiga zahlt, trotz mehrmaliger dokumentierter Aufforderung, immer noch Unterhalt obwohl er das seit über 6 Monaten nicht mehr müsste. Was macht man in so einem Fall?

Zitieren
Auf ein Konto legen und dort erstmal liegen lassen.
Zitieren
(07-12-2017, 17:07)Austriake schrieb:  Ist damit zu rechnen, dass irgendein Richter tatsächlich einen Haftbefehl ausstellt für jemanden, dessen Aufenthalt unbekannt ist? Oder blufft die Bank nur, weil langsam die Verjährung der Forderung eintreten wird? Drei Jahre bin ich weg, der dieser Forderung zugrundeliegende Darlehgensvertrag wurde in 2012 gekündigt, von der Bank.

Die Gerichte haben für solche Leute die nicht auffindbar sind, so eine Pinwand auf dem Flur, heften die letzte Aufforderung mit Fristsetzung dort dran, ich glaub parallel kommts noch in den Bundesanzeiger, damit ist es öffentlich bekannt gemacht, nach fruchtlosem Fristablauf gibts dann einen auf die Mütze.
Zitieren
Aktueller Stand fürs Protokoll:

K1: volljährig, studiert Physik, keinen Titel mehr, Kontakt per Whatsapp

K2: jetzt auch volljährig, Schule + einige Ausbildungen + Führerschein abgebrochen, psychatrische Behandlungen abgebrochen, bis Anfang nächstes Jahr noch berufsschulpflichtig, schreibt 8h Bewerbungen im Arbeitsamt, kein Titel mehr, keinen Kontakt per Whatsapp mehr

K2 zockt die ganze Nacht Männer im Internet ab.

Fazit: alles Schrott, alles kaputt wegen der Gier eines Weibes

Ich geh jetzt heulen

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk

Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste