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Besuch vom GV
#51
(03-04-2013, 15:46)JahJahChildren schrieb: Eine Eidestattliche Versicherung - früher unter Offenbarungseid bekannt

Danke!

Simon II
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#52
Heut kam eine Einladung zum leisten eines EV. Komischerweise hat die Pfändung Haupt-GV X und die Einladung zum EV Ober-GV YZ abgeschickt. Kennt sich jemand damit aus?

Mich würde auch interessieren wielange es dauert vom versäumten GV-Termin (EV) bis zum Besuch der grünen Männchen

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#53
Nach welchen Gesichtspunkten welcher Gerichtsvollzieher unter welches Schreiben seine Unterschrift setzt, ist mir nicht bekannt. Eine versäumte Vermögensauskunft (beknacktes Wort, damit drängt sich das Juristengesockse absichtlich wieder mal in die normale Sprache hinein, um seinen Müll kurzfristig normaler aussehen zu lassen) führt nicht automatisch zu Erzwingungshaft. Der Gläubiger muss das beantragen. Siehe §802g ZPO: http://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=802g

Wie lange sich dein Gläubiger Zeit lässt und ob er das überhaupt tut, kann ich dir ebenfalls nicht sagen.
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#54
lt gv hat er automatisch nen haftantrag wenn ich nicht erscheine und dann muss noch die km das "durchwinken"?
HAHAHA ich lese gerade dass man beim GV ALLE Einkünfte angeben muss auch Schwarzarbeit HAHAHAHAHAAH
wie hohl

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#55
Also, um es mal auf den Punkt zu bringen : In solchen Situationen (Trennungssituation) sollte man sich schnellstens mit solchen Thematiken auseinandersetzen ! Auch um vielleicht das Ein oder Andere Mal Energie zu sparen statt zu verschwenden ? Hier also paar Infos zum EV (eidesstattliche Versicherung):

1. Mit dem GV zusammen arbeiten. Alles Andere hat keine Aussicht auf Erfolg. Viele GVs sind gar nicht so schlecht drauf und wer kennt schon die Probleme bei den Leuten mehr, als diese Jungs.
2. Der EV bedeutet, die Abgabe einer Anzeige der Vermögenslosigkeit! Hat der GV diese einmal vorliegen, hört Er für lange Zeit auf zu nerven. Er weiß: Ah! Dort ist ja nichts zu holen! Auch wenn neue Gläubiger anbimmeln.
3. Gläubiger kann (muß man sogar) darauf hinweisen, dass man einen (oder mehrere EV) hat leisten müssen und deshalb könne man nichts zahlen. Oder eben nur kleine Raten, wenn Dir daran liegt.
4. Achtung! Eigentlich darfst Du auch nichts abzahlen, denn dann wärst Du ja auch nicht vermögenslos! Um aber Manches los zu werden, macht man das auch nach einem EV trotzdem wenn man kann.
5. Lege ich den EV nicht ab und kann auch nicht zahlen, dann kommt der Haftbefehl. Hört sich in diesem Falle schlimmer an als befürchtet. Ist nichts Anderes, als das man im Zweifel mit der Polizei abgeholt wird, um dann bei Gericht im Büro des GV eben die EV zu unterschreiben. Wer es so weit kommen läßt ist bescheuert!
6. Zu den Krediten: Ich weiß das Gejammer um Kredite hier nicht ganz ein zu ordnen. Da unserereiner i.d.R. Unterhaltsschulden hat und übrigens gerade die Weltwirtschaft vor die Pumpe fährt (zumindest Europa) nimmt man keine Kredite auf, sondern man sorgt dafür, dass man möglichst unabhängig bleibt und was unterm Kopfkissen hat. Banken meidet man! Man lebt am Besten von dem was rein kommt. Im Übrigen darf der Unterhaltsschuldner keine Kredite aufnehmen und dann davon eben nicht die Unterhaltschulden bezahlen, sondern bsp. einen neuen Fernseher. Kriegt das der gegn. Anwalt raus und der dusselige fanatische Amtsrichter der den 170er verhandelt, gibts was auf die Mütze!
7. Der EV bedeutet, dass der Gläubiger einen Titel hat. Der Titel gilt 30 Jahre. Der Schufa Eintrag gilt : 3 Jahre. Ebenso erfolgt Eintrag in das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes. Wäre die Schuld vor Ablauf von 3 Jahren getilgt, wird das Verzeichnis gelöscht als auch eine Erledigt-Meldung in der Schufa. Meldet sich der Gläubiger nach Ablauf der 3 Jahren nicht mehr oder ist die Ex verreckt, ist das Thema durch und Du hast Glück gehabt. Wenn doch : Das gleiche Prozedere von Vorne oder eben Zahlungsvereinbarung machen.
8. Es droht natürlich Lohnpfändung, wenn was zu holen ist. Am Besten, Du bist so ne Art freischaffend... ;-) . Zum P-Konto also: Wenn Du einen Dispo hast, laß die zappeln und teile Ihnen mit, dass Du einen EV abgelegt hast. I.d.R. sieht die Bank das von alleine und wird demnächst den Dispo kündigen. Dann zahslt Du jeden Monat nen Zwanni ab, bis es wieder besser läuft. Du suchst Dir ein anderes Konto. Geht ohne Probleme im Internet. Wirecardbank oder GlobalMasterCard z.B.. Hier richtest Du auch ein P-Konto ein und schon hast Du Eines.

Alles in Allem kein Beinbruch! Passiert derzeit Millionen von Deutschen. Es kann dann in der Katastrophe enden, wenn man nicht hellwach ist! Informieren, informieren, informieren!!!
Schon Dein Auto, dann brauchst Du kein Neues und auch keinen Kredit und Alles ist in Butter !

Ich habe es selbst so gemacht. Die Sonne geht am anderen Tag wieder auf ohne dass es sich von einem EV beeinflussen läßt.
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#56
(19-04-2013, 14:57)Blumentopferde schrieb: lt gv hat er automatisch nen haftantrag wenn ich nicht erscheine und dann muss noch die km das "durchwinken"

Ich glaube nicht, dass der Gerichtsvollzieher §802g ZPO ignorieren kann, ausser er fälscht eine Unterschrift.

Haft kostet den Gläubiger Geld. Deshalb passiert das so gut wie nie. Es gibt jemand, der mal hier im Forum geschrieben hat, der es absichtlich auf Haft angelegt hat. Nach einer Woche in Haft, die für ihn relativ angenehm verlaufen ist, haben sie ihn an die frische Luft gesetzt. Ohne dass er Vermögensauskunft gegeben hätte.
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#57
@Nappo

genau das wollte ich eigentlich auch die ganze Zeit wissen.
Vielen Dank

@p
ich hätts gern mal darauf angelegt 1. die km die haft zahlen zu lassen und 2. ne woche auf anderer kosten zu leben - nur so zum spass jetzt iss eh schon alles wurst

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#58
Lege es doch drauf an. Erstens kannst du jederzeit nur durch Unterschrift wieder raus und zweitens sind das ein paar Tage, die durchaus nicht tragisch, dafür interessant und erfahrungsreich sein können sowie etwas Wichtiges bewirken: Der Gegenseite Kosten verursachen.
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#59
Danke Nappo für den erstklassigen Beitrag!

Ich sehe das auch so, damals nach der Trennung, musste ich die Bankkredite alleine bedienen, was ich nicht mehr konnte in der vollen Höhe.

Die Bank lies nicht mit sich handeln, aktzeptierte keine geringeren Raten und so habe ich das bewusst gegen die Wand gefahren. (Danke @Sorglos) Big Grin

Der Gerichtsvollzieher kam und trank einen Kaffe mit mir, hat sich die Geschichte erzählen lassen, sah sich um und sagte gleich "hier ist nichts"!

Als er sah das ich noch keine Küche hatte bzw. meine bereits bezahlte und nagelneue Küche bei der KM steht hat er nur den Kopf geschüttelt und gesagt "Es ist immer das gleiche mit den Ex-Frauen". (Er ist selbst geschieden) Weder meine teure Anlage noch die Musiksammlung hat er mitgenommen.

In der Regel sind Gerichtsvollzieher Menschen die jeden Tag viel Elend sehen und einem auch helfen können.

Die Drohung mit dem Gefängnis ist ein zahnloser Tiger, "p" hat das bestens beschrieben. Und man sollte nicht vergessen das eine abgegebene EV durchaus auch Vorteile hat. Den anderen Gläubigern habe ich so Zugeständnisse abgehandelt und war auf einen Schlag den Kleinkram los den die KM auf mich abgewälzt hatte.

Umgekehrt habe ich die ehemals gemeinsamen Schulden geltend gemacht bei der Unterhaltsrechnung (meiner eigenen!), beim Antrag auf Aufstockung (SGB II) hat das auch geholfen. Wink

Und die KM weis sehr genau das ich mit dem gewonnenen Urteil bezüglich der gemeinsamen Schulden, der plünderung meines Kontos, ihr jahrelang die Hölle hätte heis machen können, bis heute. Sie wäre heute keine Beamtin! Das hat sich für mich positiv auf die dann "privat" getroffene Umgangs und Unterhaltsregelung ausgewirkt.
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#60
@episches Präteritum :
Vielleicht mal was für ausgeplündete Väter auf die dieser Fall zutrifft und der weitgehend unbekannt ist :

Wenn ein Mann ein Konto alleinig auf seinem Namen hat und gleichzeitig die nicht verheiratete (!) Partnerin eine Vollmacht über dieses Konto besitzt, aber selbst nicht auch Mitinhaberin des Kontos ist und nachweislich durch Vorlegen der Kontoauszüge (man muß da gar nicht sehr ins Detail gehen) an diesem Geld partizipierte, unterliegt dies nach einer Trennung (und dann will die Ex ja weiterhin jede Menge Kohle sehen) der Schenkungssteuer! Und bei "fremden Dritten" sind das mächtige Sätze die im Raume stehen.

Ansonsten könnt Ihr mir bei Fällen wie beim Thread Fragenden mal gerne auch priv. PNs senden. Ich übernehme gerne den Schriftverkehr mit Gläubigern. Das mache ich hier nebenher für Einige mit Erfolg ;-)
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#61
So, bin wieder zurück.
Nachdem die EV von mir abgegeben wurde war es eine ganz kurze Zeit still von seitens der KM und deren BUsenfreundin (RA).
Vor einigen Tagen flatterte eine Vorladung der örtlichen Polizeidienststelle per Post ein. Hierbei geht es um die "Ermittlungssache Verletzung der Unterhaltspflicht".
Das Schreiben ist sehr freundlich ausgerichtet was mich sehr stutzig machte. Ich kenne diese freundlichen Schreiben vom JA wenn sie nichts in der Hand haben. Sobald diese aber was in der Hand haben kommt der größte Knüppel in das Schreiben.

Nun habe ich hier im FOrum recherchen gemacht und dabei haben sich meine letzten Haare gesträubt.
Wie hoch ist die Warscheinlichkeit eine Hausdurchsuchung zu bekommen? Geht das automatisch? Im Mietvertrag steht nur meine Frau eingetragen, ist das trotzdem rechtens. Ich hab echt etwas Panik was die Durchsuchung betrifft. Hab zwar nix aber das ist ein massiver Eingriff in unsere Privatsphäre und die ganze Welt sieht dass hier ein Verbrecher wohnt. VOr allem wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?
Bin ich dann nach Verurteilung wegen § 170 automatisch Vorbestraft? Das macht sich bestimmt gut bei einer Bewerbung...

Welches Vorgehen bezüglich der Vorladung ist sinnvoll?
Welche Möglichkeiten habe ich?

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#62
Die Ex-Alte will Dich platt machen und (noch) hast Du alle Chancen auch den 170er vom Tisch zu bekommen. Vergiß das mal mit der Hausdurchsuchung. Wenn der Mietvertrag auf die Ex läuft, wird das eh schwierig.
1. Du gehst nicht zur Polizei
2. Du gehst zu meinem Anwalt
3. Der scheibt der Polizei dass Du nicht kommst und holt sich Akteneinsicht ;-)
4. Du lässt den Anwalt machen und sagst nichts zur Sache gegenüber Dritten.
Dann hast Du das bald ausgestanden.
(Adresse des Anwalts bekommst Du bei mir oder Camper)
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#63
dass die hEXE mich platt machen will weiss ich seit kurz vor meinem Auszug. Da hat sie mir es prohezeit dass sie mir die Kinder abspenstig und mich platt machen wird.
der mietvertrag läuft nicht auf die KM sondern auf meine jetzige (einzig wahre) Ehefrau.
der anwalt ist schon verständigt
generell mache ich zu nix und niemandem in diesem staat je wieder eine freiwillige aussage mit der er mich dann knüppeln kann - bin schon darauf reingefallen

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#64
hier steht, dass man da nicht hinmuss:
http://www.radrheinrichs.de/strafrecht.htm

Zitat:In strafrechtlichen Angelegenheiten raten wir dringend, sofort einen Anwalt aufzusuchen, sobald Sie eine Mitteilung erhalten, dass Sie einer Straftat beschuldigt werden.

Folgen Sie auf keinen Fall einer polizeilichen Vorladung. Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen und dort auszusagen.

Häufig machen Beschuldigte, die erstmals mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu tun haben, aus rechtlicher Unkenntnis heraus, ungeschickte Angaben auf die gezielten Fragen des rechtlich und kriminalistisch geschulten Ermittlers und reiten sich damit selber immer weiter in eine Verurteilung hinein.

Gehen Sie daher sofort zum Anwalt und lassen Sie diesen eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Ihre Chancen, gut aus der Sache herauszukommen, sind dann erheblich größer.

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#65
@Blumentopferde : Sorry, ich hatte mich vertippt. Ich meinte natürlich mit dem Inhaber des Mietvertrages Deine Ehefrau. Ich kann Dir nach eigener Odysee nur raten
1. Du hast es schon richtig gesehen, laut Deines Kommentares und
2. Das was im FQ unter § 170 steht ist unumwunden genau so! Lesen und sich daran halten. Hätte ich das früh genug gemacht, wäre mir sehr sehr viel erspart geblieben.
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#66
(05-07-2013, 15:24)Blumentopferde schrieb: hier steht, dass man da nicht hinmuss:

Eine Anwaltsseite will natürlich Werbung für einen Anwalt machen. Hier steht noch viel mehr und auch mit Begründung: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.ht...verletzung
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#67
Der GV und ich, sind inzwischen per Du.

Big Grin Big Grin
Gruß, der kollektive Samenspender..
Abgeschlossen - aber nicht aus meinem Herz!

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#68
Hab ichs gesagt ? ;-)
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#69
(06-07-2013, 15:26)Lagegeschnitzelt schrieb: Der GV und ich, sind inzwischen per Du.

Big Grin Big Grin
Glück gehabt!
Ich habe vor ein paar Tagen den Auftritt einer Gerichtsvollzieherin und eines Polizisten erlebt. Es ging um die Erzwingung einer Unterschrift unter ein falsches Geständnis.
Die Gerichtsvollzieherin war ein widerlicher Mensch - machtgeil und sadistisch. Der Polizist stand einfach nur dabei.
Der Heimgesuchte ist ruhig und sachlich geblieben. Er hat mehrmals gefordert, dass im falschen Geständnis das Wort "Schuldner" durch "Beschuldigter" ersetzt wird. Die Gerichtsvollzieherin hat das abgelehnt.
Die Unterschrift ist erpresst. Dem Heimgesuchten wurde mit sechs Monaten Beugehaft gedroht. Eine von der Gerichtsvollzieherin beglaubigte Abschrift des Haftbefehls mit mit Wortlaut "um eine eidesstattliche Versicherung zu erzwingen" - ohne Unterschrift eines Richters - hat er dabei endlich erhalten.
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#70
Selber schuld - den Bluff hätte ich sehen wollen..
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#71
Die BRD ist ein Rechtsstaat. Für Knastaufenthalte und Psychiatrieaufenthalte ist Geld da.
Es sind noch nicht genug Leute, die den Bluff sehen wollen. Die paar, die die ihn sehen wollen, sind mollath.

Der Heimgesuchte hat am Ende noch gefragt, warum sie ihn nicht mitnehmen. Der Polizist antwortete "Sie haben sich ja nicht gewehrt."
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#72
Zitat: Das was im FQ unter § 170 steht ist unumwunden genau so! Lesen und sich daran halten. Hätte ich das früh genug gemacht, wäre mir sehr sehr viel erspart geblieben.

hm ich weiss grad nicht was ich von alledem halten soll...

hab grad mit meinem anwalt telefoniert und der meinte, dass ich ruhig zum förster hingehn kann und ne kopie des pfändungsschutzkontos, der EV und des bezahlten Unterhalts + des gepfändeten Betrages dort abgeben kann da der staatsanwalt ja nicht die infos hat und wenn er die nicht hat muss er ja wohl oder übel ein verfahren eröffnen und mich vorladen um an die infos zu kommen

was die hausdurchsuchung betrifft meinte er, dass wäre komplett überzogen - in meinem fall zumindest

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#73
nehmen wir mal an, dass Fr. Staatsanwalt die Anzeige fallen läßt.
Was kommt dann? Die Mädels (eXe + RAtte) haben offensichtlich keinen anderen Sinn ihn deren Leben gefunden
Was für Möglichkeiten haben die um weiterzunerven?

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#74
(05-07-2013, 14:34)Nappo schrieb: 3. Der scheibt der Polizei dass Du nicht kommst und holt sich Akteneinsicht

Akteneinsicht braucht der Anwalt gar nicht zu nehmen da auf der Vorladung bereits der Grund (Anzeige von RAtte weil kein Unterhalt seit x.y.z) steht und ein Aktenzeichen braucht man sich auch nicht geben lassen. Das steht oben rechts auf dem Schreiben der Vorladung mit drauf.
Scheint wohl in letzter Zeit einiges geändert worden zu sein.

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#75
Kurzer Zwischenstand:

Hatte ja vor einigen MOnaten (!) ne Einladung zur Polizeidienststelle um als Beschuldigter auszusagen.
Nun trudelt erneut ein Schreiben ein in welchen sie mich gerne nochmal zur Sache (§170) befragen würden.
Anscheinend haben die grad nix in der Hand um einen auf dicke Hose machen zu können.
Ich berichte sobald ich wieder zurück bin.

Grüße
BTE

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