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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#26
Man kann immer alles machen: Kalenderchen basteln, aus- und buntmalen bla bla bla.

Ist eine schriftliche Umgangsvereinbarung notwendig? Nicht unbedingt.

Wird ein solches Begehren die KM auf die Palme treiben, vielleicht derart, dass sie das Kriegsbeil ausgräbt? Das wird der TO einschätzen müssen.
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#27
(02-04-2013, 18:19)iglu schrieb: Man kann immer alles machen: Kalenderchen basteln, aus- und buntmalen bla bla bla.
(...)
Hört sich sehr abwertend an.

Hast Du Probleme mit dem Thema, auch und gerade aus Kindersicht?
Confused
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#28
Das Thema ist nicht, wie mache ich Kindern Umgang schmackhaft, als ob das nötig wäre, oder wie dokumentiere ich schöne Erinnerungen.
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#29
Wobei es schon einen Einfluss haben kann, wenn das Thema für die Kinder präsenter ist (nur so als Randbemerkung).
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#30
Hi Iglu,

hast recht:

(02-04-2013, 19:07)iglu schrieb: Das Thema ist nicht, wie mache ich Kindern Umgang schmackhaft, als ob das nötig wäre ...

Wenn man Kindern den Umgang schmackhaft machen muss, dann steckt der Wurm in anderen Teilen des Apfels. Manche Elternteile bekommen es wohl aber leider hin, dass die Kleinen denken, 'er' wäre tatsächlich dort und kraucht und fleucht dort irgendwo hin oder hinein.

Wer das nun verursacht, das sei mal außen vor gelassen.

Jessy hat schon recht: Hauptsache, man ist irgendwo und irgendwie "präsent". Und das nicht als Geschenkkorb oder als Bonbon-Onkel, sondern auch in den Köpfen der Kinder. Ich vermute mal, dass du das genau so siehst; aktuell aber noch nicht glauben magst. Andere mögen sich da ja mehr verkopft engagieren ...

Letztendlich aber auch egal: Denn es ist schnurz, wie man den Kreidekreissprung mit Kerze versucht zu realisieren; in den Köpfen der Lütten ist man ab einem gewissen Alter _immer_ präsent. Der Kraftakt ist, bis dahin besonnen durchzuhalten.

Letzendlich muss jeder Papa da aber auch leider alleine durch und seinen Weg finden. Allgemeingültige Tipps, wie Bilder ausmalen kann und sollte man da nicht geben. Die eigene Unsicherheit (ging mir auch so) wird dadurch nur verstäkt. Letztendlich hilft -und das klingt jetzt vielleicht blöde- nur Selbstbewusstsein und ein Grundvertrauen in das Kind. Zum Glück hatte ich Teilzeit-Alleinerziehende-Väter, mit etwas älteren Kindern, die mir Mut zusprachen - und habe meinem Menschverstand vertraut, mich also nicht darauf versteift, kerzenanzündenden 'Im-Kreis-Ruderern' zu folgen.

Kinder vergessen nicht wo sie herkommen.
(eher schon die ausgemalten Bilder)

Siehe z.B. 'Spendersameninserminierte'

Es ist eine harte Zeit, die da zu durchschreiten ist
und auch eine persönlich sowie in jeder Hinsicht aufwühlende.

(Nicht nur) Dir wünsche ich die Kraft dazu.
Aber ich bin sicher: du hast diese!
Vertrau' dir.
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#31
(02-04-2013, 15:04)sorglos schrieb: Jedoch meine ich weiterhin, dass die Gleichung "Schriftlich = Streit" unrichtig ist und das Denken behindert. Oft halt auch eine einvernehmliche Elternkooperation.


Dieser Einstellung möchte ich mich anschließen.

Solange die Möglichkeit besteht, wie hier in diesem Fall, kann es sehr wohl Sinn machen, dass sich beide auf etwas "schriftliches" vereinbaren.

Die Pros und Contras sind teilweise hier dargelegt.

Für mich persönlich macht es auf jeden Fall Sinn, da die Welt zum Zeitpunkt der Vereinbarung (danke @skipper) zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr so heil aussehen kann.

Wer von den beiden das in den falschen Hals bekommt, der/die ist gleich mit Vorsicht zu geniessen.

Es wird, wie auch in einer intakten Beziehung, Probleme geben.

Jedoch sollte, "zum Wohl des Kindes" (nicht von mir erfunden), daraus folgende Kontroversen im Vornherein ausgeschlossen sein werden.

Ohne so eine Vereinbarung in "guten Zeiten" kann es dem anderen in "schlechten Zeiten" zu einfach gemacht werden.
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#32
Das ist doch eigentlich "Papperlapapp"
(meint definitiv niemanden persönlich)

Was hilft denn eine "gemeinsam unterzeichnete Erklärung" o.ä., wenn das Ex plötzlich durchdreht oder meint, nun aber im recht (oder Recht) zu sein?

Egal, ob man nun:

- Einvernehmlich eine Einigung gefunden hat (meinen Glückwunsch dazu)
- oder einen gemeinsamen Vertrag aufsetzte

wen hindert 'Sie' daran, jeglichen zu brechen?!

Die Situation ist unbefriedigend, da gebe ich Allen recht. Aber warum sollte man einen Samen streuen, dessen Saat zu Unkraut werden kann. Anders formuliert: Wem (oder was) nützt es, wenn funktionierende Umgangsmodelle 'gestört' werden?

Ich meine das nicht böse - und hatte vielleicht etwas mehr Glück. Aber in der Informatik sagt man z.B.: "Never touch a running System" (nicht dran rumgrabbeln, wenn etwas läuf). Und auch klar: Einige hier hatten von Anfang an mit einem defekten Betriebssystem zu kämpfen.

Nur, wenn es schon halbwegs läuft, warum dann darin rumfummeln?

Die Scheixxe ist, dass eine Partei jeden Vertrag, ob nun (moralisch) bindlich oder unverindlich vereinbart, in diesem Land einfach so familiär brechen kann.

Ich würde, aus meiner Erfahrung heraus, alles so lassen, wie es ist. Es sei denn, man hat noch ein paar Rechnungen offen ... (was im Übrigen auch keine Lösung für ein Symptom ist).

Konstruiertes Beispiel: Muddi sagt, er habe "das Kind im Schritt angefasst"
- und nun, was helfen da 'Verträge'? Die Zeiten sind bescheiden für (meist) Väter, macht das Beste im Rahmen dieser Möglichkeiten daraus.

Und wenn man sich gemeinsam auf eine Abmachung eingen kann:
dann umso besser!

Erzwingen würde ich diese nachträglich aber nicht.
Mag daran liegen, dass ich bestimmt ein Stockholm-Syndrom habe ...

Ich hoffe, im Sinne von den Vorschreibern, dass sich die meisten an die moralischen Kooperationsvereinbarungen halten.
Es geht doch um die Kinder; nicht nur letztendlich
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#33
(02-04-2013, 22:26)StrengGeheimerInformant schrieb: wen hindert 'Sie' daran, jeglichen zu brechen?!
Du denkst zu sehr nach deutschem Familienrecht.

Mit Verlaub....Dort haben Väter die Bedenken, die Du anbringst
Da gebe ich Dir Recht!

In anderen europäischen Ländern wird über "Bußgeld" gelacht, welches eh nicht einzutreiben ist!

In anderen Ländern verliert die Mutter schneller das Sorgerecht, als sich hier ein Vater das nur vorstellen kann!
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#34
Du hast (hoffentlich) recht, @blue

(02-04-2013, 22:42)blue schrieb: In anderen Ländern verliert die Mutter schneller das Sorgerecht, als sich hier ein Vater das nur vorstellen kann!

In D-A-CH ticken die Uhren wohl nur leider anders.
Schön finde ich das -und definitiv- auch nicht.

Die Instrumente wären allerdings (fast) alle da. Nur anwenden will sie hier keiner.

Besten Gruß zum Abend

SgI
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#35
(02-04-2013, 22:47)StrengGeheimerInformant schrieb: In D-A-CH ticken die Uhren wohl nur leider anders.
Die letzten Bastionen, bei denen es extrem schlecht für Väter aussieht Sad
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#36
(02-04-2013, 22:26)StrengGeheimerInformant schrieb: (...)

Ich hoffe, im Sinne von den Vorschreibern, dass sich die meisten an die moralischen Kooperationsvereinbarungen halten.
Es geht doch um die Kinder; nicht nur letztendlich
In dem Satz sind die Risiken und Stellen benannt, weswegen ich oben auf die Unterstützung der Kinder fokussierte.

SIE haben Rechte, SIE haben Ansprüche, SIE brauchen Unterstützung im Minenfeld, SIE brauchen Kraft, um sich gegen borstige Mütter durchsetzen und zum geliebten Vater bekennen und durcharbeiten zu können - gelegentlich auch umgekehrt.

Elternvereinbarungen sind mE sehr viel mehr, als nur die Fixierung von 'Verträgen'! In Form liebevoller Kalender(Vater-Kind-Vereinbarungen) erhalten DIE Gewicht, um die es geht, können die Kinder Kraft schöpfen, erhalten sie kleine faß- und sichtbare väterliche Kraftpakete, die ihnen über schwierige Zeiten fernab vom Vater helfen können.

Ich weiß von meinen Kindern, daß sie über diese väterlichen Repräsentanzen mit ihrem Papa sprachen, wenn dieser in der Not mal nicht verfügbar war, diese/diesen hüten und bewahren.

Umgang ist ein hohes Gut. Wenn sie nicht mehr sehr klein sind, dann sind die Kids letztlich die Entscheider... gut, wenn sie dann auf die Vereinbarung mit dem Vater verweisen können, die immer über ihrem Bett hängt... und es Giftmüttern schwer macht.

Im Übrigen macht es einen riesen Unterschied, ob im Streitfalle auf eine fixierte Regelung verwiesen werden kann, der beide ET ausdrücklich zustimmten, oder auch schon eine Hören-Sagen-Absprache bestritten oder gar väterliches Desinteresse behauptet werden kann.

Kraft unseren Kindern!
' Nacht.
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#37
Zur Kita habe ich schon gesagt, dass ich mit denen gerne abspreche wie man es am besten macht und wie lange mein Kind weg bleiben könnte ohne das sie Probleme sehen. Aber ich habe denen auch zu verstehen gegeben dass letztendlich ich und meine Ex entscheiden und die Kita nur empfehlen kann. Trotzdem sollte sie, finde ich, gehört werden. Sollte es zum Streit kommen, mit der Ex und/oder der Kita, hat man letztendlich zwei Parteien gegen sich... das ist nicht unbedingt hilfreich.

Zum Thema: Sie ist mit Sack und Pack ausgezogen, während ich auf Arbeit war. Hat das Kind einfach umgemeldet und das wars. Als ich das Kind dann nach gemeinsamer Vereinbarung das erste Wochenende abholen wollte hat sie das plötzlich verweigert. Habe die Polizei angerufen aber die konnten mir nicht helfen... seitdem mag ich diesen Verein genauso gern wie Banken, Werkstätten und das JA.

Nun gut, ich will mit einer schriftlichen Vereinbarung nichts provozieren. Letztendlich soll es aber darauf hinaus laufen, dass ich das Minimum/Maximum an Kostenbeteiligung des Umgangs von der Ex holen kann. Sei es Fahrtkosten, oder dass sie Fahrten übernimmt. Ihr Argument ist immer, dass sie kein Auto hat. Aber es gibt Bahn, die genauso günstig und schnell ist wie das Auto, also kein Nachteil und ihre Eltern und ihr neuer Macker haben auch ne Karre...

Die Frage ist halt für mich, Benzin ins Feuer streuen, wenn ja wie viel... weil wenn es loddert, ist löschen kaum mehr möglich.

Es geht schon soweit, dass ich wahrscheinlich wegen der Steuererklärung klagen darf, weil sie überhaupt nicht kooperiert. Dann wäre ich der erste, der neben Liebesbriefchen vom und zum Anwalt handfest juristische Mittel einsetzt. Damit könnte das Domino dann los gehen, dass sie ihren TU einklagt, ich Umgangskosten und und und...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#38
Umgangskosten werden außschließlich vom Jobcenter getragen. Alles andere, Steuer etc., kannst du dir von der Backe putzen.
Wenn du Kosten erstattet haben willst, musst du aufstocken.

Dass sich die Ex nicht am Umgangsaufwand nicht beteiligen will, ist auch nicht wahnsinnig überraschend. Das tun sie allenfalls mit dem entsprechenden Druck. Aber selbst dann...

Bei mir hat es geklappt die KM zwangszubeteiligen, aber so etwas kann man machen wenn man sowieso schon im Risiko steht. So aus heiterem Himmel für den Wohlfühlfaktor sollte man sich solche Aktionen wirklich klemmen.
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#39
im Normalfall ist der Umgangsberechtigte dazu verpflichtet das Kind hin und zurückzubringen und dafür die Kosten zu tragen.

Du könntest aber anbringen das es dem Kindeswohl dient wenn sie es mal zu dir bringt. Denn dann empfindet das Kind es so das es gut ist zum anderen Elternteil zu gehen und es auch vom anderen Elternteil gewollt ist. Wohlwillverhalten Umgang.
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#40
(03-04-2013, 00:07)DerArsch schrieb: Nun gut, ich will mit einer schriftlichen Vereinbarung nichts provozieren. Letztendlich soll es aber darauf hinaus laufen, dass ich das Minimum/Maximum an Kostenbeteiligung des Umgangs von der Ex holen kann. Sei es Fahrtkosten, oder dass sie Fahrten übernimmt.
Solange du auf dem falschen Dampfer bist, dass es in erster Linie ums Geld "von der Ex holen" dabei geht, solltest du es tatsächlich bei der mündlichen Vereinbarung lassen.

Mir ging es um "Zeit sichern" und "verläßliche Kooperation" dokumentiert einüben. Es gab ja schon genügend Väter, die mündlich vereinbart stets regelmäßigen Umgang hatten und sich dann im Gericht anhören mußten, "der Vater war nie verläßlich" und hat das Kind "eh nur sehr sporadisch abgeholt".... Dann fällt dem Vater die Klappe runter, aber er hat keine Belege.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#41
Aktuelles Ergebnis von heute: Der reguläre Umgang dieses WE wurde mir verweigert und auch jeder weitere Umgang mit dem Kind.

Habe mit meinem Anwalt telefoniert, wie es nun weiter geht. Es wird jetzt beim Familiengericht eine Umgangsvereinbarung gefordert.

Sie wirft mir plötzlich vor ich würde sie belügen, das Kind würde hier im Dreck sein und ich würde Interesse nur heucheln und mich nicht ums Kind kümmern.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#42
(05-04-2013, 15:14)DerArsch schrieb: Habe mit meinem Anwalt telefoniert, wie es nun weiter geht. Es wird jetzt beim Familiengericht eine Umgangsvereinbarung gefordert.
Zeit vertan.

Wenn du vor dem Anruf beim Anwalt hier geschrieben hättest, hätte man dir z.B. gesagt, dass du den Antrag auch ohne Anwalt bei jeder Rechtsantragstelle deines FamGerichts lostreten kannst. Die haben das schon vorformuliert im Rechner.

Jetzt verdient der Anwalt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#43
Das hatte ich auch schon überlegt aber ich will den Anwalt als Rückendeckung.

Bei den Vorwürfen und wer weiß was noch kommt wird das hässlich... wenn sie jetzt plötzlich so abdreht geht das noch weiter.

Bin allgemein auch kein Fan vom Anwalt aber jetzt gerade brauch ich auch nervlich etwas Deckung...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#44
Es schadet sicher nichts, einen Anwalt zu haben, wenn man ihn sich leisten kann. Solange du trotzdem dahinter bleibst und drauf schaust, dass dein Anwalt auch tut was er soll, wird das wohl eher nicht nachteilig sein.
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#45
(05-04-2013, 16:29)DerArsch schrieb: Das hatte ich auch schon überlegt aber ich will den Anwalt als Rückendeckung.
Du bestätigst, dass 99% der Väter in Deutschland völlig unwissend sind und lieber ihr Geld in die Familienvernichtungsmafia wirft, als selbst nachzudenken!

Weißt Du, was ich gerade für eine Song höre?
http://www.youtube.com/watch?v=I8AzoP7z_Kc
Tongue
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#46
Wenn er einige Verfahren hat macht er das bestimmt alleine. Schon mal gut das er von Anfang an hier ist.
Übrigens kann man nicht in allem ein halber Experte sein in Dingen mit denen man noch nie was zu tun hatte.

Mir hatte Anfangs der Vafk geraten die Verfahren ohne Anwalt zu machen. Hatte Schiß das ich irgendwelche Formfehler mache oder mich aufgrund mangelnder Rechtskenntnis unter den Tisch sabbeln lass.

Es gibt hier in irdendeinem Thread ein youtube video über Umgangsantrage eines Anwalt der Mitglied beim vafk ist. Fand es ziemlich gut. Weiss jemand wo das ist?
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#47
(05-04-2013, 23:06)Absurdistan schrieb: Übrigens kann man nicht in allem ein halber Experte sein in Dingen mit denen man noch nie was zu tun hatte.
Hier im Forum lernst Du in kürzester Zeit mehr, als sein Geld in eine "FamilienfachanwältIn" zu verschwenden!

Da reicht schon die Faustformel:
Geht es um Umgang : Das kannst Du ohne AnwältIn schaffen
Geht es um Kohle: Du bist gezwungen, eine AnwältIn hinzuzuziehen

Huh
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#48
Da es aber nun der Anfang des totalen Kriegs ist (Entschuldigt diese belastete Wortwahl, aber so wird es werden), wäre es für den ersten Prozess für mich schon gut jemanden zu haben als Beistand, der mich auch von Dummheiten abhält.

Weil ich weiß jetzt schon, dass wenn die KM mit ihren Anschuldigungen ankommt die Emotionen ratz fatz hoch kommen.

Danach kann man weitestgehend ohne Anwalt weiter machen. Zum Beispiel darf ich sehr warscheinlich die Steuererklärung einklagen etc.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#49
Du bist immer noch im Panikmodus!

Den Umgangsantrag bei Gericht kannst du problemlos alleine bewältigen.

Deine innere, dich verwirrende Glaskugel solltest du ganz schnell abschalten und die Schritte, Titulierung bei einem Notar und dann Umgangsantrag stellen, die dir hier mehrfach empfohlen wurden auch auszuführen.

Umgang ist dein oberstes Ziel! Alles andere sind nur Nebenkriegsschauplätze die du mit Distanz und viel Gelassenheit betreten musst. Totaler Krieg von dem du fabulierst ist Kontraproduktiv, auch wenn es dir nicht leicht fällt du solltest deeskalieren und erst mal nachgeben.

Wenn du bei dem Notar warst ignoriere das JA komplett und lasse die Klagen wenn sie wollen, auch was Umgang angeht lehne das JA oder andere Träger ab und verweise auf die Autonomie der Eltern. Die Elternautonomie bestand doch vor der Trennung auch, also lass die Gegenseite Krieg führen der dabei entstehende Schatten fällt dann nicht auf dich zurück!

Je länger du regelmäßig Umgang hast umso schwerer wird es für Mutti dir diesbezüglich Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Zeit ist der Faktor, die Kinder werden älter und bestimmen immer mehr mit.

Und mit regelmäßigen Umgang hast du auch zusätzlich mehr Einnahmemöglichkeiten durch SGB II und Wohngeld.

"Rache ist ein Gericht das man Eiskalt servieren muss." Arabisches Sprichwort.
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#50
Schon Überlegungen angestellt,
wie du dich da raushalten kannst(?):

(05-04-2013, 16:29)DerArsch schrieb: ... Bei den Vorwürfen und wer weiß was noch kommt wird das hässlich...

Im Moment spielst (und treibst) du das Eskalationsspiel munter mit und 'funktionierst' nach Spielregeln, die man dir oktrujiert. Dein Wunsch nach nervlicher Entspannung mittels Einschalten eines Anwaltes ist verständlich (nur allzu gut). Aber solches treibt dich weiter und tiefer in eine Eskalationsspirale.

Um es klar zu sagen: Deinem Anwalt bist du pottenpiepegal! Der macht seinen Job und wird versuchen, das ganze noch weiter eskalieren zu lassen (aka: "das wird hässlich"), denn damit verdient er sein Geld - nicht in der Anteilnahme an dem, was dir aktuell widerfährt.

Hast du denn keine Alternative als Ausweg, z.B. einen Freund, Väterinitiativen o.ä., die dir als Beistand bei der Verhandlung zur Seite stehen könn(t)en?

Der Druck, der auf dir lastet ist verständlich - allerdings bürdest du ihn dir auch in meinen Augen auch noch zusätzlich auf. Ernst gemeinte Frage: Wer könnte dich aktuell als 'Partner' in dem bevorstehenden 'Prozess' unterstützen bzw. "zurück halten"?

Hoffe für dich, du findest jemanden
(könnte auch ein (Kinder-)Psychologe sein, z.B.)

Good Luck

PS: Ein erster Anfang könnte auch sein, diesen unsäglichen Nick zu ändern (denn du bist dein wichtigster Partner)
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