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Was versteht man unter Umgang mit der 6Jährigen Tochter
#1
Hallo

was versteht man unter diesen Umgangsrecht , da ich zur zeit richtige Probleme habe mit der ex. wir hatten uns im Juni Juli 2012 getrennt (musste vorerst weg , da ich einer straftat beschuldigt worden bin die ich nicht gemacht , jedoch erst bei Prozess im Jan. 2013 rauskam - Freispruch) .
Da konnte ich regelmäßigen telefonischen kontakt zu meiner tochter haben(zwecks großer entfernung). Dann hat die KM ab Oktober 2012 den kontakt komplett abgebrochen nach dem meine Tochter mich was beschuldigt hat was nicht der wahrheit entspricht(hätte geld gestohlen).da ich es widersprochen hatte und gesagt hatte sie soll sich nicht so blödsinn erzählen lassen, wurde aprubt aufgelegt von der KM. Jedes Telefonat oder email verkehr wurde ignoriert? Keine antwort mehr.

Bis ich ich im Februar 2013 zurück in die selbe Stadt gezogen bin und meine kleine im kindergarten aufgesucht habe , da zuhause nie einer aufgemacht hat. Nach einem kurzen gespräch sagte sie "Mama will nicht das ich mit dir spreche , wobei ich gern dich sehen möchte" Nach einem kurzen gespräch mit jugendamt blieb mir kein anderer weg als zum familiengericht klage einreichen. Doch plötzlich war sie gesprächsbereit. Zur zeit 2 Std. wöchentlicher umgang und nach dem dem fünften treffen soll es länger werden.(klage läuft jedoch noch , habe ich nicht zurück gezogen , wobei ich das jetzt tun muss)

Nach dem diese Treffen reibungslos klappen und das machen möchten was die kleine gern unternehmen will , habe ich ja kein Problem es zur machen.(Bei diesen Treffen ist die mutter immer anwesend)

Doch Sie versucht mir gespräche aufzudrängen auf die ich überhaupt keine lust habe , besserwisserische unterhaltungen etc.

will mir vorschreiben was ich arbeiten soll bzw. eine ausbildung machen muss ( bin 40Jahre) und das ich mir sofort eine wohnung nehmen muss zwecks dem umgang . ( Ich bin wieder zu meinen Eltern gezogen da ich erst jetzt im April anfange zu arbeiten) und mir dann sicherlich in ruhe eine wohnung suche.

Durch diese Trennung und weggang von mir gibt es immer noch klärungsbedarf da sie meine Kompletten möbel unterschlagen hat und mir nach 3 Monaten meine kompletten Kleidung nicht freiweillig erst rausgegeben hat.

Da ich das einem anwalt übergeben habe um klage einzureichen , hat doch das nichts mit dem Umgang zu tun.

Man versucht mich in die Enge zutreiben da Sie ruhe haben will da Sie lt. Ihrer Meinung einen Freibrief hat weil ich ja kein Sorgerecht habe.

deswegen diese komische Frage.

Der Umgang bezieht sich auf meine Tochter das Sie von beiden geliebt wird, beide als getrenntes paar für sie immer da sein werden und ich mich mit ihr wöchentlich treffe und einfach zusammen sind.

Ich möchte ja auch nach den tersten 5 treffen , auch mal mit der kleinen alleine sein und und nicht immer von KM kontrolliert werden.

Denn was mir ja zusteht und was ich dann tatsächlich bekomme sind ja zweierlei , wie man hier auch so schön mitlesen kann
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#2
Hallo Hitman.

Bei der Geschichte wirst du vor Gericht vermutlich nicht sofort einen Durchbruch erzielen, sondern auch erst eine vorsichtige Umgangsanbahnung.

Deine Ex scheint dich aber auch nicht komplett abschießen zu wollen, sondern ebenfalls eine (zu) langsame Anbahnung anzustreben.

Unter dieser Voraussetzung würde ich sie mal anschreiben und sie, möglichst höflich und ohne Vorwürfe anmailen und fragen, wie sie sich die Fortentwicklung des Umgangs vorstellt.
Ggf. verbunden mit dem Hinweis, dass ein positiver Plan dich dazu bringen könnte, das Gerichtsverfahren auszusetzen.

Wenn sie einen Vorschlag macht, kannst du ja versuchen diesen nach oben zu verhandeln und vor allem zu konkretisieren.

Und erst wenn das nicht klappt, machst du vor Gericht weiter.
Ich halte es für denkbar, dass du auf diesem Wege mehr erreichst als vor Gericht.
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#3
Zitat:1. Trennung im Juli 2012

2. Telefonkontakt (allerdings entfernungsbedingt)

3. ab Oktober 2012 Kontaktabbruch (weil Tochter ihren Vater beschuldigt, Geld gestohlenzu haben)(?)

4. danach Kontaktverweigerung auf allen Kommunikationswegen

5. Januar 2013 Freispruch

6. Februar 2013 Umzug in Kindesnähe

7. KIND äußert sich bei Konakt im Kindergarten, 'es wolle den Vater gerne sehen, die Muter würde aber "Gespräche verbieten'.

8. Jugendamtskontakt unergiebig (den Weg hättest Du Dir sparen können)

9. nach Klageeinreichung beim FamGer ist Mutter zu Gesprächen bereit!

10. z.zt. "genehmigt" die Mutter 2 Stunden/Woche Umgang bei Anwesenheit der Mutter

11. Mutter weigert(e) Möbel und Bekleidung herauszugeben (Klage?)

12. Muter ist (ausdrlich geäußert?) der Ansicht, einen "Freibrief" zu haben

Wunsch des Vaters:
nach den von der KM genehmigten fünfmaligen begleiteten Umgängen den Umgang ohne Mutter fortzuführen

Nachdem, was ich lese, hätte ich Dich nicht für 40, sondern für 25 Jahre alt gehlten (und selbst von einem 25-jährigen Vater würde ich mehr Durchsetzungskraft erwarten.
Ganz offensichtlich macht die Mutter mit Dir was sie will -den "Freibrief, den sie zu haben vorgibt, hast Du ihr ausgestellt. Denn an Dir liegt es, dem Zauber dieser streitsüchtigen "Übermutter" ein Ende zu setzen.

Einen Anfang dazu hast Du bereits gemacht, indem Du in die Nähe Deines Kindes gezogen bist.
Den Antrag des Umgangsverfahrens kenne ich dem Wortlaut nach nicht.

Aber bei der Sachlage ergibt sich für mich überhaupt kein vernünftiger Grund, das Verfahren zurückzunehmen oder für erledigt zu erklären.

Das Verhalten der Mutter Deines Kindes macht es dagegen dringlichst notwendig, die Dinge gerichtlich und damit durchsetzbar entscheiden zu lassen.
Ich würde den Antrag auf gar keinen Fall zurück ziehen!

Das Gericht soll Dir Umgang zusprechen, alle 14 Tage für ein Wochenende und zusätzlich wenigstens einn Tag (Nachmittag) innerwöchentlich.

Ferien und Feiertage im Wechsel hälftig!

Was Ihr (Vater und Mutter) dann daraus macht, ist Euer Bier.
Du hast dann aber jedenfalls ein jederzeit durchsetzbares Recht.

Trefft Ihr Absprachen außerhalb dieser Regelung, sind die allerdings nicht sanktionsfähig!
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#4
Wie steht Deine Tochter dazu, mit Dir alleine zu sein?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
(01-04-2013, 11:45)wackelpudding schrieb: Wie steht Deine Tochter dazu, mit Dir alleine zu sein?


Sie freut sich jedesmal mich zusehen und will sicherlich auch mal alleine sein , da die Mutter Ihr alles verbietet
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#6
@ Ibykus

die letzten 10 Monaten waren sicherlich turbulent , aber wenn man sich nicht wehren kann , da man 2000km weit weg ist wird man automatisch ein hilfloser trottel.

Die Klage beruht auf Umgang zuerst ein paar Stunden und danach sollten es mehr werden.

Das JA hat diesen Vorschlag übernommen und wir haben diesen soweit akzeptiert.

Nun habe ich eine mitteilung bekommen das das verfahren automatisch geschlossen wird , wenn ich dem nicht innerhalb von 3 wochen widerspreche.

Und zur Übermutter und ausstellung des Freibriefs: Nun ja das geht mir seit einiger Zeit auf den keks , da Sie mir immer wieder und überall das Sorgerecht unter die Nase hält. Ich bin ein zahlemann und sonst niemand.
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#7
Dann schließe ich mich @Ibykus an; sollte von der Mutter eingebracht werden, dass Deine Tochter Vorbehalte gegen den Umgang hat, kannst Du eine richterliche Anhörung Deiner Tochter anregen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
kann die kleine nicht bei dir und ihrer Oma und Opa übernachten?

Bei Umgangsverhandlungen kann man ruhig mehr fordern als das JA vorschlägt. Das läuft dort häftiger als auf´m Basar ab.
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#9
Ich möchte noch hinzufügen das noch eine weitere Umgangsklage von meinen Eltern läuft zwecks Umgang mit meiner Tochter da Sie seit Oktober 2012 alles dafür getan hat den Kontakt zu unterbinden. Das JA befürwortet den Umgang und hat es dem Gericht auch so mitgeteilt , aber Sie verbietet es weiterhin und deshalb ist in 2 Wochen verhandlung.
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#10
versuch doch mal die paritätische Doppelresidenz ins Spiel zu bringen um das Liebesbedürfnis deiner Tochter dir und deinen Eltern gegenüber ausreichen befriedigen zu können. Beide Umgangsanträge in die paritätische Doppelresidenz packen.
Da werden einige Kinnladen runterklappen. Smile Smile
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#11
(01-04-2013, 12:26)hitman90 schrieb: @ Ibykus
Nun habe ich eine mitteilung bekommen das das verfahren automatisch geschlossen wird , wenn ich dem nicht innerhalb von 3 wochen widerspreche.
was ist das denn schon wieder für ein bullsheet?

Ein gerichtliches Verfahren wird beendet durch:
-gerichtliche Entscheidung (Urteil, Beschluss, ParteienVergleich)
-durch Klagerücknahme
-oder durch Erledigterklärung

Scheinbar will das Gericht das Verfahren wegen Nichtbetreibens einstellen, wenn du von ihm geforderte Prozesshandlungen nicht vornimmst ...

In der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder in den familiengerichtlichen Verfahren scheint man ohnehin zu machen, was man will.

Dann widersprichst Du eben und teilst mit, dass Umgang im -oben beschrieben (alle 14 Tage WE und wochentlich wenigstens einen Nachmittag)- Umfang beantragt wird.

Die Dir zugebilligten zwei Stunden sind eine Frechheit.
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