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Strafprozessordnung
#26
(01-04-2013, 10:39)p schrieb:
p schrieb:[quote='Ibykus' pid='102395' dateline='1364759996']
Der Vertrag belastet Dich natürlich erst mal und dem muss der StA auch nachgehen.
Zudem kann der Staatsanwalt nicht nach eigenem Gusto Zeugen aus aller Welt zum Gerichtstermin einfliegen lassen. Der Richter hat das zu genehmigen.
Wir befinden uns nicht mehr im Ermittlungsverfahren!!
Deshalb entscheidet und lädt -wie vorliegend- auch das Gericht über die Zeugen. Der Staatsanwalt, dem Du das unterstellst, hat doch gar nicht geladen sondern die Ladung beantragt.

p schrieb:Durch Ladung des Vermietenden 1500km entfernt? Das Wort "Ermittlungen" scheinen diesem Staatsanwalt fremd zu sein, war er zu faul dort erst einmal nachzufragen?
Wenn er davon ausgehen kann, dass der (wem?) vorgelegte Mietvertrag zweifelhaft ist und den Zeugen in der Hauptverhandlung ins Verhör zu nehmen möglicherweise der Sachverhaltsaufklärung dient, dann macht die Landung schon sinn.

Nicht wenige Zeugen widersprechen sich in der Verhandlung oder räumen Unwahrheiten ein. Zudem kennt ein Zeuge in der Regel die Strafbarkeitsvoraussetzungen einer Unterhaltspflichtsverletzung nicht und ist bei der Beantwortung der ihm gestellten Fragen "unbefangen", was dem Angeklagten zum Verhängnis werden kann.

Zitat:Der Sachverhalt ist keinesfalls nur durch persönliche Ladung zu ermitteln, im Gegenteil. Ein minimalintelligenter Staatsanwalt hält sich nicht mit einem Vermieter auf, dessen Handeln bereits schriftlich in Vertragsform vorliegt, sondern sucht nach Kunden des Angeklagten, das wären nämlich wirklich Einnahmen.
Nochmal: Du verwechselst laufend Staatsanwalt und Gericht!
Und ich habe auch den Eindruck, dass Du fehlende Rechtskenntnisse mit Deiner Verärgerung über die Justiz zu ersetzen versuchst.

Natürlich ist der Sachverhalt durch persönliche Ladung des Zeugen zu ermitteln. In Der ZPO (Zivil!-Prozeß-Ordnung) gibt's den 377 III. Eine vergleichbare Vorschrfit kenne ich jedenfalls im Strafverfahren nicht.
deshalb finden Vernehmungen grundsätzlich immer vor Ort statt, entweder in der Hauptverhandlung durch das Gericht oder durch die Staatsanwaltschaft.

p schrieb:Die beiden Hübschen in der knackigen Amtstracht haben solche Aktionen gemeinsam zu verantworten.
natürlich! Wer sonst?

p schrieb:Jeder Gegenstand, egal ob geliehen oder nicht kann zur Ausübung einer Tätigkeit genutzt werden. Wenn mir einer einen Kugelschreiber für eine Woche leiht, soll man den Verleiher dringend vor Gericht laden, es könnte ja sein dass ich mit dem Kugelschreiber eine Woche als Ghostwriter gearbeitet habe und damit jede Menge Geld verdient? Muss unbedingt ermittelt werden...
Du verwechselst die Dimensionen und die Hintergründe.
Hier geht es um eine Unterhaltspflichtverletzung, der das Gesetz -unabhängig davon, ob es und gefällt- eine strafrechtlich hohe Bedeutung beimißt. Immerhin ist das Vergehen mit Freiheitsstrafe bewehrt.

Wer leistungsunfähig zu sein vorgibt, dann aber im Zusammen mit Jachtverträgen, entsprechenden Urlauben und dergl. mehr sich verdächtig macht, doch leistungsfähig zu sein,

[Bild: dupv.jpg]
(Bild aus meinem letzten Urlaub)

muss sich nicht wundern, wenn im Zusammenhang damit Zeugen geladen und vernommen werden.
Das ist zwar ärgerlich aber legal und ohne Kenntis weiterer Details auch nicht allein durch Verärgerung abzuwenden.

Man sollte sich besonnen vorbereiten und Fakten und Vorschriften nciht durch Wunschdenken ersetzen.

Das geht ganz sicher in die Hose.!
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#27
(01-04-2013, 12:42)Driver schrieb: Warum muß man erst bis zum OLG gehen um die Chance auf ein faires rechtsstaatliches Urteil zu bekommen
Weil die deutsche Justiz seit ca. 1080 Jahren völlig verottet ist.
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#28
(01-04-2013, 12:42)Driver schrieb: @p
Wenn man aber wie jetzt nichts findet weil nichts da ist zum finden und ich wird trotzdem Verurteilt dann find ich das nicht in Ordnung !!
Dein Empfinden wird nicht der Maßstab sein, sondern allenfalls das Strafmaß beeinflussen.

Driver schrieb:Warum muß man erst bis zum OLG gehen um die Chance auf ein faires rechtsstaatliches Urteil zu bekommen
darauf solltest Du nicht zu sehr hoffen!
Wenn über die Fakten geurteilt wurde, dann kann sich das OLG als "Rechtsbschwerdeinstanz" nur noch um das Rechtliche kümmern.

Die Tatsache, dass Du eien Anwalt hinzugezogen hast, berhuigt immerhin ein ganz klein wenig .....

Und wenn die Sachlage hinsichtlich Deiner Leistungsunfähigkeit klar und unbestritten sind, kannst Du Dir den auch noch sparen (der ist nämlich nicht billig)!

Übrigens verkennt beppo oben offensichtlich, dass auch ein OLG Teil des Rechtssystems ist !
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#29
(01-04-2013, 12:59)Ibykus schrieb: Deshalb entscheidet und lädt -wie vorliegend- auch das Gericht über die Zeugen. Der Staatsanwalt, dem Du das unterstellst, hat doch gar nicht geladen sondern die Ladung beantragt.

Wieso verdrehst du meine Sätze in Gegenteil, was bringt das? Ich habe geschrieben, dass der Staatsanwalt das nicht allein kann. Du denkst dir Falschaussagen aus und schreibst sie mir zu, einen Grund für solches handeln kann ich nicht erkennen, außer dir geht's nur darum, Argumente durch den Vorwurf fehlender Rechtskenntnisse zu ersetzen.
Was stimmt nicht an Trivialitäten, dass auch der Staatsanwalt ermittelt?
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#30
(01-04-2013, 13:06)Ibykus schrieb: Übrigens verkennt beppo oben offensichtlich, dass auch ein OLG Teil des Rechtssystems ist !
Ich weiß tatsächlich nicht, wie es sich im Strafrecht und manch anderen Bereichen des Rechtssystems verhält aber im Familienrecht sind die OLGs mit Sicherheit Teil des Problems und definitiv nicht Teil der Lösung.
Das gilt in besonderem Maße natürlich auch für den XII. BGH Senat.
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#31
(01-04-2013, 13:27)p schrieb:
(01-04-2013, 12:59)Ibykus schrieb: Deshalb entscheidet und lädt -wie vorliegend- auch das Gericht über die Zeugen. Der Staatsanwalt, dem Du das unterstellst, hat doch gar nicht geladen sondern die Ladung beantragt.

Wieso verdrehst du meine Sätze in Gegenteil, was bringt das? Ich habe geschrieben, dass der Staatsanwalt das nicht allein kann. Du denkst dir Falschaussagen aus und schreibst sie mir zu, einen Grund für solches handeln kann ich nicht erkennen, außer dir geht's nur darum, Argumente durch den Vorwurf fehlender Rechtskenntnisse zu ersetzen.
Was stimmt nicht an Trivialitäten, dass auch der Staatsanwalt ermittelt?
Sorry, ich hatte das anders in Erinnerung!
Ich denke mir keine "Falschaussagen" aus! - räume aber Irrtümer ein, wenn man sich bei seiner Ausdrucksweise mehr an Verärgerung als an Vorschriften orientiert.

Aber der Richter hat auch nichts zu genehmigen.
Die Parteien beantragen Zeugen zu laden, das Gericht entscheidet und lädt.
Ein Staatsanwalt kann weder mit Genehmigung noch ohne Genehmigung Zeugen einfliegen lassen.

Ich bin mir auch oft im Zweifel darüber, ob das, was Du als Trivialität bezeichnest, auch im Hinblick auf die rechtliche Würdigung trivial ist.

Ich will helfen, was mir wegen mancherlei Unsinns, den ich lese und zum Teil für unverantwortlich halte, auch sinnvoll und nötig erscheint.

Wenn Richtigstellungen meinerseits nicht erwünscht sind, oder zu derartigen Unterstellungen führen, bin ich gerne bereit, mich zurückzunehmen. Es ist bei allem unsachlichen Geprahle oftmals müßig genug, die Dinge wieder in eine sachdienliche Relation zum Recht zu rücken.
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#32
@ Ibykus


Driver schrieb:Warum muß man erst bis zum OLG gehen um die Chance auf ein faires rechtsstaatliches Urteil zu bekommen
darauf solltest Du nicht zu sehr hoffen!
Wenn über die Fakten geurteilt wurde, dann kann sich das OLG als "Rechtsbschwerdeinstanz" nur noch um das Rechtliche kümmern.

Die Tatsache, dass Du eien Anwalt hinzugezogen hast, berhuigt immerhin ein ganz klein wenig .....

Und wenn die Sachlage hinsichtlich Deiner Leistungsunfähigkeit klar und unbestritten sind, kannst Du Dir den auch noch sparen (der ist nämlich nicht billig)!

Übrigens verkennt beppo oben offensichtlich, dass auch ein OLG Teil des Rechtssystems ist !



Das ist mein Problem die Fakten !!! Fakt ist monatliches EK 390 € + ein mal 800€ ( welches nicht belegt ist, ich aber gerne zugestehen würde ) !!! damit ist eine Leistuingsfähigkeit begründet ?? Und wenn doch eine Verurteilung kommt bleibt nur noch das OLG !!! Denn der Richter aufm AG wird nicht sagen oh je keine Leistungsfähigkeit - Freispruch, nein er wird verurteilen !!
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#33
Driver schrieb:
Ibykus schrieb:
(01-04-2013, 15:04)Driver schrieb: Warum muß man erst bis zum OLG gehen um die Chance auf ein faires rechtsstaatliches Urteil zu bekommen
darauf solltest Du nicht zu sehr hoffen!
Wenn über die Fakten geurteilt wurde, dann kann sich das OLG als "Rechtsbschwerdeinstanz" nur noch um das Rechtliche kümmern.

Die Tatsache, dass Du eien Anwalt hinzugezogen hast, berhuigt immerhin ein ganz klein wenig .....

Und wenn die Sachlage hinsichtlich Deiner Leistungsunfähigkeit klar und unbestritten sind, kannst Du Dir den auch noch sparen (der ist nämlich nicht billig)!

Das ist mein Problem die Fakten !!! Fakt ist monatliches EK 390 € + ein mal 800€ ( welches nicht belegt ist, ich aber gerne zugestehen würde ) !!! damit ist eine Leistuingsfähigkeit begründet ?? Und wenn doch eine Verurteilung kommt bleibt nur noch das OLG !!! Denn der Richter aufm AG wird nicht sagen oh je keine Leistungsfähigkeit - Freispruch, nein er wird verurteilen !!
Ich will Dir gerne glauben, dass Du nicht leistungsfähig bist. Aber ich glaube Vätern sowieso grundsätzlich mehr, als ein ungläubiger Staatsanwalt, der Dir zudem noch mit Hilfe eines Zeugens beweisen will, dass Du möglicherweise Deine Leistungsähigkeit ändern konntest oder tatsächlich sogar entgegen Deiner Behauptung nicht leistungsunfähig warst. Die Sache zu seiner Zufriedenheit (nicht zu Deiner Zufriedenheit!) aufzuklären, hat er beantragt den "Mietvertragszeugen" zu laden. Dazu ist er berechtigt, u.U. verpflichtet.

Wenn sich aus dem Zeugen kein "Honig saugen" läßt und die angegebenen Einkommensverhältnisse nicht widerlegt werden können, besteht kein Grund, sich vor dem Urteil des AG zu fürchten. Dann wirst Du frei gesprochen und die Sache dem Landgericht als Berufungsinstanz vorzulegen erübrigt sich. Das OLG entscheidet nur darüber, ob das Recht selbst richtig angewendet wurde. Die von den Vorinstanzen (AG, LG) festgestellte Sachlage (Tatsachen) wird von der Revisionsinstanz (hier: OLG) als richtig unterstellt.

Inwieweit der von Dir bereits vorgelegte Mietvertrag eine Dich belastende Argumentation ermöglicht, weiß ich nicht. Ich kann hier in Unkenntnis der Aktenlage nur Grundsätzliches ansprechen.

Auch ich bin über staatsanwaltliches Handeln aus mancherlei Gründen oft verärgert.
Das kann Dich aber wenig beruhigen und helfen können Dir meine schlimmen Gedanken auch nicht.
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#34
(01-04-2013, 13:28)beppo schrieb:
(01-04-2013, 13:06)Ibykus schrieb: Übrigens verkennt beppo oben offensichtlich, dass auch ein OLG Teil des Rechtssystems ist !
Ich weiß tatsächlich nicht, wie es sich im Strafrecht und manch anderen Bereichen des Rechtssystems verhält aber im Familienrecht sind die OLGs mit Sicherheit Teil des Problems und definitiv nicht Teil der Lösung.
Das gilt in besonderem Maße natürlich auch für den XII. BGH Senat.
Ich hatte vergessen, den Satz mit einem Augenzwinker-Smily abzuschließen.
Wink
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#35
(01-04-2013, 14:01)Ibykus schrieb: Aber der Richter hat auch nichts zu genehmigen.
Die Parteien beantragen Zeugen zu laden, das Gericht entscheidet und lädt.
Ein Staatsanwalt kann weder mit Genehmigung noch ohne Genehmigung Zeugen einfliegen lassen.
Spätestens seit KM wissen wir doch, dass STAs nicht einfach nur Partei sind, sondern einen besonderen Draht zum unabhängigen 'hohen' Gericht haben. Und speziell was Unterhaltspflichtverletzung angeht, habe ich nach den laufenden Diskussionen hier im Forum den Eindruck, dass da mehr in der Manier eines Judge Dredd (a cop with instant field judiciary powers) geurteilt wird, denn nach rechtstaatlichen Regeln gehandelt wird.

@Driver
Wie sagte mein Anwalt so schön - er ist Berufspessimist. Ein Staatsanwalt ist mit Sicherheit Berufsoptimist und seiner Karriere hängt davon ab, dass er keine Verfahren beantragt, die er nicht durch kriegt.
https://t.me/GenderFukc
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#36
(01-04-2013, 19:32)Petrus schrieb: @Driver
Wie sagte mein Anwalt so schön - er ist Berufspessimist. Ein Staatsanwalt ist mit Sicherheit Berufsoptimist und seiner Karriere hängt davon ab, dass er keine Verfahren beantragt, die er nicht durch kriegt.

Da ist was dran. Ein Staatsanwalt möchte nicht die Lacher kassieren. Deswegen stand ich wohl selbst noch nie vor einem Strafrichter wegen Unterhaltspflichtverletzung, wobei ich nur einmal vor einem Strafrichter stand, wegen Verletzung der Höchstarbeitszeit. Witzig - sowas würde mir heute nicht mehr in den Sinn kommen.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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