Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umgangrecht
#26
Bei mir läuft wieder alles ausm Ruder. Nachdem ich letzte Woche mich zusammen gerissen, die KM angerufen und auch ein sachliches Gespräch hatte, dass das Kind das letzte Mai-WE zu mir kann wollte sie auch gleich, dass ich gestriges WE nehme. Ich konnte aber nicht und muss auch die nächsten beiden WE arbeiten. Habe ich ihr aber vorher schon gesagt. Außerdem war es mir zu kurzfristig und ich habe keine Lust mehr auf die Rolle als Babysitter wenn sie es gerade braucht.

Naja gestern Abend Nachricht, dass Brief von meim Anwalt kam wegen Umgangsklage indem steht das ich verpflichtet bin das Kind alle 2 Wochen zu nehmen. Sie sagt dass sie mir das Kind ungern gibt aber daraf besteht das ich es kommendes WE nehme. Geht nicht, muss arbeiten, wusste sie.

Naja Ende vom Lied, ich bekomme das Kind gar nicht. Sie meinte auch das Kind würde mich ja gar nicht mehr kennen... gute Einschätzung wo sie ja nie dabei ist wenn ich es sehe... einfach nur dumm.

Naja werde probieren dass per EA durchzuboxen aber die Nerven liegen wieder blank.

Sie ist wahrscheinlich pissig weil ich auf ihr "Wir spielen im Kindergarten heile Familie" mit Fotocollage etc. nicht eingegangen bin.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#27
Muß mein Anwalt mit dem zu dem Termin beim Amtsgericht?
In der Ladung steht da nichts von!
Zitieren
#28
Hallo,

meine Nochfrau verweigert mit den Kontakt/Umgang zu unseren zwei Töchter! 7 und 11 Jahre alt!
Ich habe im April die Scheidung eingereicht, gleichzeitig waren wir zuerst beim Jugendamt wo wir eine Umgangsregelung besprochen hatten. Diese wurde dann auch kurz danach beim Familiengericht als Vergleich genehmigt!

Ein paar Monate lief alles ohne Probleme! Nach einem Streit mit meiner Frau verhindert sie den Umgang!

Termin beim Jugendamt steht, denke aber das dabei nichts rum kommt!

Was kann ich tun?
Hilft mir der Vergleich beim Familiengericht?

Danke
Zitieren
#29
Steht was von Ordnungsgeld im Vergleich, wenn sich einer der Eltern nicht dran hält?
Zitieren
#30
Leider nicht! Habe gelesen das ich einen Antrag stellen kann den §89 FamFG Ordnungsmittel in den Vergleich aufnehmen zu lassen!

Hat dieser Vergleich beim Gericht sonst keinerlei bedeutung?
Zitieren
#31
Ohne Vollstreckbarkeit leider nicht. Das musst du jetzt nachholen.
Zitieren
#32
Kann ich das ohne Anwalt beantragen? Mein Anwalt meinte dieser Vergleich würde reichen um die Kinder mit dem Gerichtsvollzieher bei meiner Frau zu holen! Was ich natürlich erstmal schlimm finde obwohl die Kinder mich sehen wollen! Nur wenn ich nichts tue gehen wieder Monate ins Land!
Wenn es beim Jugendamt zur keiner Einigung kommt, was ich vermute, was kann ich dann tun? Was muss mein Anwalt dann beim Gericht beantragen?
Zitieren
#33
Was ist denn das für ein Anwalt? Der Gerichtsvollzieher holt keine Kinder. Das Zwangsmittel dafür muss Ordnungsgeld sein. Ja, du kannst den Vergleich ohne Anwalt vollstreckbar machen, musst aber dafür erneut ein Gericht anrufen.
Zitieren
#34
Ja bin mehr als unzufrieden mit dem Anwalt! Ein Wechsel ist aber bei PKH wohl nicht so einfach!
Zitieren
#35
Kindsmutter hat mal wieder gewonnen!!! Sie hat die Mädels soweit das sie beim Jugendamt gesagt haben, dass sie nicht zu mir wollen! Grund der Streit mit Mama!
JA sagt das wenn die Kinder nicht wollen man da erstmal nichts machen kann.

Habe aber noch vor 2 Wochen Kontakt per SMS gehabt wo zu sehen war das die Kinder kommen wollten!

Anwalt habe ich nun gewechselt, aber je länger nun meine Ex den Kindern die arme Mutter vorspielt umso weniger habe ich ne Chance das die Kinder mich sehen wollen!
Zitieren
#36
Mit fortschreitender Zeit wird alles schwieriger. Das Jugendamt hat dich gebremst, dein Anwalt hat bei so einer simplen Sache Mist gebaut, nun sind es neun Monate ohne vollstreckare Umgangsregelung, neune Monate mit mütterlicher Bearbeitung der Kinder. Leider wieder ein Beispiel dafür, wie wichtig schnelle und eindeutige Reaktionen bei Umgangsproblemen sind.

Gibt es eine Möglichkeit, direkt mit den Kindern zu telefonieren? Die Vollstreckbarkeit der Regelung würde ich trotzdem beantragen.
Zitieren
#37
Wir waren ja im April beim Familiengericht und in dem Vergleich wurde eine Umgangsregelung, die wir beim JA besprochen hatten, genehmigt!
Ich hätte die Kinder alle zwei Wochen, jeweils Freitags von der Schule abholen und Montags zur Schule zurück bringen können!
Leider habe ich mich von meiner Nochfrau (Scheidung läuft) wieder um den Finger wickeln lassen, und die Kinder bei ihr zuhause abgeholt und dort auch wieder hin zurück gebracht. Auch haben wir oft wieder als Familie Ausflüge unternommen, leider hat sie nicht nur mir sondern den Kindern was vorgemacht. Alles nur wegen den finaziellen Problemen die ich nun über meinen Anwalt klären will!

Bedeutet von April bis Oktober hat ein regelmäßiger Umgang statt gefunden! Nach dem Schreiben von meinem Anwalt verweigert sie mir den Umgang! Bis vor zwei Wochen habe ich sogar Nachrichten von meiner Tochter, 11Jahre alt, bekommen. In den Nachrichten war zu lesen das sie mich sehr liebt und mich auch gerne sehen würde, auch zu Weihnachten!

Meine Frau hat es aber nun geschafft, den Kindern einzureden das ich der Böse bin der mit Mama streitet und sie ANgst vor mir hat, und deshalb hat meine Tochter nun beim JA gesagt, dass sie mich erstmal nicht mehr sehen will! Grund der Streit mit Mama, und ich soll sie auch nicht an der Schule besuchen, da sie Angst hat ich würde sie gegen ihren Willen mit nehmen! Das würde auch die 7 jährige Tochter so sehen!

Aus Liebe zu den Mädels werde ich erstmal den direkten Kontakt nicht suchen, da meine Frau dieses, bei den Kindern , gegen mich verwenden würde. Nun kommt auch noch ihr neuer Lebensgefährte mit ins Spiel der mich beim JA (vor der JA Mitarbeiterin) tätlich angegriffen hat! Anzeige habe ich bereits erstattet!

Ich habe nun den Anwalt gewechselt!

Was kann ich gegen meine Frau unternehmen wenn eindeutig zu beweisen wäre das meine Kinder mich bis vor kurzem noch sehen wollten, aber nun komplett von ihr gegen mich eingestellt wurden ist!

Danke ;-(
Zitieren
#38
Du koenntest doch anhand der SMS von Deiner Tochter beweisen, dass sie Kontakt mit Dir haben moechte.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#39
nixda....er hat einen schriftl. vergleich vom FG ratifiziert - fertig.

antrag auf ordnungsgeld stellen, die kinder oder kind wie gewohnt vom kiga oder schule abholen und fertig. scheiß auf JA!

wenn wieder blockiert - einfach antrag auf ordnungsgeld stellen, egal ob im vergleich drin oder nicht - das kann nachträglich auch rein - und fertig.

lass dich nicht verarschen! scheiß was auf die alte heule!

bb
netlover
Zitieren
#40
Eigentlich heißt es im Paragraphen "von bis zu".

Und das ist natürlich nur heiße Luft. Das Ordnungsgeld richtet sich nach der finanziellen Situation.

Bei mir stehen auch die vollen bis zu 25000 drin. Der erste Antrag gegen mich wahr von der Ex-RAttin wohlwollend auf 20000 angesetzt. Raus gekommen sind 0.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#41
Nur wegen dem Ordnungsgeldparagraphen bin ich überhaupt vor Gericht. Ansonsten macht ne Umgangsvereinbarung doch gar kein Sinn.

Und genau deswegen hab ich auch festlegen lassen dass ich das Kind vom Kindergarten abhole.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#42
So Weihnachten ohne jeglichen Kontakt zu den Kindern überstanden! Zum Glück hat der Anwaltswechsel kurz vor Heiligabend geklappt!
Meine neue Anwältin will sich nun nach Sylvester mit der Jugendamtmitarbeiterin in Verbindung setzen! Sie soll sich bitte umgehend darum kümmern, dass ich wieder Kontakt zu den Kindern bekomme und die Umgangsregelung schnellstens wieder weiter geführt werden müsste. Wenn das JA nichts schafft, will sie beim Familiengericht anrufen, da es ja schon ein Vergleich existiert und sie keinen Grund sieht warum meine Nochfrau den Umgang begründet unterbrochen hat!
Mein letzter Anwalt sagte mir einmal, bezüglich dem Umgangsrecht, dass es am besten wäre wenn ich einfach abwarte! Irgendwann wenn die Kinder älter sind, würden sie von alleine kommen!!!!
Tolle Aussage bei Töchtern die 7 und 11 Jahre alt sind!

So muss nun bis nach Sylvester warten, denke aber das meine neue Anwältin in diesen Angelegeheiten sehr kompetent ist! Ich werde wohl keinen anderen Weg gehen können als über Anwalt und Gericht, da meine Nochfrau nun alles versucht mir die Kinder zu entfremden!
Zitieren
#43
Halte dich bloss nicht länger wie ein paar Tage mit dem Jugendamt auf. Bei dieser Ex ist das von vornherein sinnlos und hilft bestenfalls dabei, beim späteren Gerichtsgang nachzuweisen, dass du es vorher aussergerichtlich versucht hast.
Zitieren
#44
Da hast du Recht, da ich aber PKH bekomme sollte man ja erst den Weg übers JA gehen! Auch wenn es erstens wenig bringt und zweitens dauert bis man da mal ein Termin bekommt!
Selbst wenn der Termin zeitnah ist, kann meine Nochfrau alles tun um mir den Umgang zu verhindern! (Die Kinder wollen mich nicht sehen!)

Ja ohne Familiengericht könnte es noch lange dauern bis ich meine Kinder wieder sehe!
Zitieren
#45
Sche** auf PKH und beantrage per EA Umgang mit deinen Kindern.
Ich hatte anfangs mal den Fehler gemacht und es zog sich Monate hin.
Während dessen schafft die Exe Fakten.
Nicht selten kommen begleitete Umgänge dabei heraus.
In dieser Zeit werden die Kinder massiv gegen dich eingestellt.
Ich hatte Glück, da mein Filius noch so klein war.
Rechne noch damit , dass evtl. das OLG eingeschaltet werden muss.
Wichtig ist allein, dass du schnell Umgang mit deinen Kindern bekommst.
Zitieren
#46
Zur Beachtung: § 165 FamFG

Ist eine gute Möglichkeit, die Sache rasch wieder auf den Richtertisch zu legen.
.
Zitieren
#47
So Termin beim JA, bezüglich Einzelgespräche mit den Kindern, wurde von meiner H(EX), ohne sich dort zu melden, nicht wahrgenommen. Leider kann die Dame vom JA meine EX auch nicht erreichen!!!

Habe nun meine Anwältin beauftragt, das Familiengericht einzuschalten!

Wenn nun diese Aktion von meiner Ex, dem Gericht nicht eindeutig zeigt das sie den Umgang boykottiert dann kann mir wohl keiner mehr helfen!!!
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste