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Unterhalt wurde vom JA neu berechnet
#1
Guten Abend

Kurz zu mir:
aus einer beziehung (nicht verheiratet) ein kind... 3 jahre alt
lebe mit der frau (bezieht harz4) nicht zusammen und beistandschaft bei jungendamt besteht.

ich habe keinen titel... wurde damals vom JA gefordert aber man konnte das so klären. da ich damals sehr wenig verdient hatte, zahlte ich bis zum selbstbehalt... 80€.

nun habe ich eine neue sachbearbeiterin beim JA und musste meine einkommensnachweise vorlegen. inzwischen verdiene ich ein wenig mehr. durchschnitt 1290€ netto.(so steht es auch richtig im brief vom JA)

nun steht in dem schreiben vom JA, dass ich 105% des mindestunterhalts zahlen müsste (333€)... - 92€ (hälte kindergeld) = 241€ monatlich

Jetzt direkt meine frage: ist das richtig so... ich verdiene doch unter 1500€ netto und müsste nach düsseldorfer tabelle doch eig "nur" 317€ zahlen (minus hälfte vom kindergeld= 225€ monatlich... hab gelesen das die düsseldorfer tabelle eig für 3 unterhaltsberechtigte personen ausgelegt ist und das wenn man nur gegenübber einer person unterhaltsverpflichtet ist, man hochgestuft werden kann... ist das so?
Bei 105% des Mindestunterhalts ist der selbstbehalt 1100€ nach düsseldorfer tabelle... diesen würde ich bei 241€ monatlich jedoch auch unterschreiten. 1290€ - 241€= 1049€... oder ist da snicht releavant?Huh

natürlich wird zusätzlich wieder darauf hingewiesen das dies tituliert werden muss. ich tendiere aber sehr stark dazu nichts beim JA zu unterschreiben und es (wie auch im brief angedroht) auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen.


Danke für die hilfe
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#2
Nach deinem Verdienst wirst du wahrscheinlich UH zahlen müssen. Die Höhe des UH ist aber diskutabel. Es auf Biegen und Brechen auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen finde ich wenig sinnvoll, denn zu irgendeinem UH wirst du wohl verurteilt werden, und dann trägst du die Kosten des (sinnlosen) Verfahrens.

Bei nur einem UH-Berechtigten kann tatsächlich höher gestuft werden. Muss aber nicht. Ist Verhandlungssache.
Vermutlich hat die Beiständin dein Einkommen auch nicht korrekt bereinigt? (Abzüge für berufsbedingte Aufwendungen, evtl. Umgangskosten, etc.)

Biete doch in einem Schreiben mal 100 % befristet an, mit der Begründung des Selbstbehaltes (und einer evtl. noch vorzunehmenden Einkommensbereinigung) und warte die Reaktion ab. Fällt sie negativ aus, tituliere beim Notar die 100 %, zahle das auch und warte ab, ob sie es wegen der paar Euro auf ein Verfahren ankommen lassen.
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#3
Du solltest alles versuchen um auf die 100%, also 225€ zu kommen. Tituliere beim Notar und zahle, wie Jessy geschrieben hat.
Denn eins ist sicher: Nach der Bundestagswahl und nach einer "Nullrunde" 2013, wird 2014 der Unterhalt lauf DT wieder um einiges angehoben werden. Dann werden aus den 225€ schnell 250€ und aus den 241€ mal eben 266€.
Niedrig einsteigen um niedrig zu bleiben, sollte dein Motto sein.
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#4
Moin.

Gegeben:
Pflichtig für ein Kind, Standardumgang (6 Tage/M), Kind wohnt am Ort, vernünftige Wohnung für zwei Personen, alleinlebend zeitweilig mit Kind...

In dieser Konstellation kann bei Netto-Gehalt unter 1500€ Bedürftigkeit iSd SGB II und damit Anspruch auf ergänzende Leistungen, sprich 'Aufstockung', bestehen, mit 1300€ Netto etwa 200€; müßte aber anhand konkreter Zahlen genau durchgerechnet werden.

Bei zwei Kindern schnellt diese Einkommensgrenze (hin zur Bedürftigkeit) auf gut 1800 € Netto hoch.

Wohnt Kind weiter weg, kommen noch Fahrtkosten für Umgang (Mehrbedarf) hinzu.

-

Unterhalt UND Umgangskosten UND angemessene Wohnung werden im Unterhaltsrecht mit seinen vermurksten Leitlinien un-realistisch abgebildet und Pflichtigen droht der ökonomische Ruin, Verunmöglichung von Familie und Beziehung mit den eigenen Kindern usw. Das entspricht nicht Art. 6 GG !

Das SGB II kann an dieser Stelle helfen. Dabei ist es dann egal, wie hoch der titulierte Mindest-KU ist. Er steht einfach nicht zur Verfügung und reduziert das anrechenbarte Einkommen, das dem sozialrechtlichen Bedarf der Familie (in spezieller Organisation) gegenüber gestellt wird.
.
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#5
(25-03-2013, 10:21)Krösus schrieb: Du solltest alles versuchen um auf die 100%, also 225€ zu kommen. Tituliere beim Notar und zahle, wie Jessy geschrieben hat.
Denn eins ist sicher: Nach der Bundestagswahl und nach einer "Nullrunde" 2013, wird 2014 der Unterhalt lauf DT wieder um einiges angehoben werden. Dann werden aus den 225€ schnell 250€ und aus den 241€ mal eben 266€.
Niedrig einsteigen um niedrig zu bleiben, sollte dein Motto sein.


Hallo

wenn ich die 100% tituliere und 2014 100% des mindestunterhalt angehoben wird, muss ich ja trotzdem automatisch mehr zahlen oder bleibe ich dann trotzdem bei 225%

ich werde am donnerstag die sachbearbeiterin mal besuchen... anstreben tuhe ich 100% und keinen titel
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#6
Ich würde mal prüfen, ob der Unterhalt richtig berechnet wurde. Es geht nicht darum, was Du verdienst sondern um das bereinigte Nettoeinkommen - d.h. Gehalt minus Aufwand .z.B. Fahrtkosten auf dem Weg zur Arbeit, evtl. Krankheitskosten etc. Die Nachweise nachreichen.

Da Du wahrscheinlich sowieso um das titulieren nicht herum kommst, würde ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf 100% titulieren. Das hat auch den Vorteil, dass der Streitwert deutlich geringer ausfällt und somit auch die Gerichtskosten, falls die Geschichte doch vor Gericht landet. Wie man richtig tituliert wurde hier bereits oft beschrieben (Sufu)
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#7
(25-03-2013, 18:04)ali mente schrieb: Da Du wahrscheinlich sowieso um das titulieren nicht herum kommst, würde ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf 100% titulieren. Das hat auch den Vorteil, dass der Streitwert deutlich geringer ausfällt und somit auch die Gerichtskosten, falls die Geschichte doch vor Gericht landet. Wie man richtig tituliert wurde hier bereits oft beschrieben (Sufu)

ich habe nun pers. mit der dame vom JA gesprochen. Wie erwartet lässt es sich weder über die höhe noch über den titel streiten.
ich habe nun noch zwei wochen zeit mir zu überlegen ob ich den titel unterschreibe... anderfalls wird sie die mutter kontaktieren und klagen.
da mit der mutter kein sonderlich guter kontakt besteht fällt mit ihr reden schoneinmal flach.dazu kommt das nicht mal versteht was ein titel ist und worum es da geht... sie denkt dann gleich immer ich würde mich um den unterhalt drücken wollen *fail*

ich habe mir den mustertext zum thema unterhalt titulieren angeschaut und alles zu dem theme gelesen. (http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html)

wie user "ali mente" schon schreibt denke ich werde ich selbst zum notar un einen statischen titel mit 225€ unterzeichnen... ich überlege auch den titel auf 1 jahr zu begrenzen und später dann einen neuen aufzusetzen (wenn nötig)

es gilt nur abzuwägen ob die JA dame wegen 16€ eine klage einreicht (gefordert wird von ihr ja 241€) und ob sie mit der zeitbegrenzung von einem jahr nicht zufrieden ist. Nur denke ich nicht das sie klagen wird wenn sie bereits einen titel von mir in der hand hält?!

würdet ihr das auch so tun?

lg
Jo-hn
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#8
(04-04-2013, 13:04)Jo-hn schrieb: ich habe nun pers. mit der dame vom JA gesprochen. Wie erwartet lässt es sich weder über die höhe noch über den titel streiten.
Das ist typisch. Warum sollte sie auch von ihrer Drohhaltung ablassen, wenn sie
a) die Erfahrung gemacht hat, dass sich die Mehrzahl der Väter einschüchtern läßt und
b) sie noch hoffen kann, dass das auch bei dir gelingt?

(04-04-2013, 13:04)Jo-hn schrieb: ... ich werde ich selbst zum notar un einen statischen titel mit 225€ unterzeichnen... ich überlege auch den titel auf 1 jahr zu begrenzen und später dann einen neuen aufzusetzen (wenn nötig)
Das ist sinnvoll. Machs innerhalb ihrer 14 Tage Frist. Und laß dich vom Notar mit Kosten nicht übern Tisch ziehen. http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...934#pid934
Jedoch ist es ratsam Titel auf 2 Jahre zu befristen, weil alle 2 Jahre neue Auskunft verlangt werden kann.

(04-04-2013, 13:04)Jo-hn schrieb: ...es gilt nur abzuwägen ob die JA dame wegen 16€ eine klage einreicht
Bei 1 jahrestitel ist die Wahrscheinlichkeit hoch. Bei 2 Jahres- Titel eher gering, aber nicht null. Eine gute Chance also, das ganze zu begrenzen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
(04-04-2013, 13:04)Jo-hn schrieb: ich überlege auch den titel auf 1 jahr zu begrenzen
Mach es wie @sorglos schrieb. Die Chancen, dass sie Ruhe geben, ist bei einer 2 Jahresfirst deutlich höher.
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#10
(04-04-2013, 14:01)sorglos schrieb: Jedoch ist es ratsam Titel auf 2 Jahre zu befristen, weil alle 2 Jahre neue Auskunft verlangt werden kann.

Genau aus diesem Grund würde ich den Titel nicht auf zwei Jahre befristen:

Wenn kein Titel mehr existiert (da Titel befristet) MUSS sie tätig werden.

Existiert hingegen ein Titel (da - abgesehen von der 18 Jahre Grenze - nicht befristet) KANN sie tätig werden.

Außerdem streitet Ihr Euch im zweiten Fall nur um den Differenzbetrag (also das, was sie zum bisherigen Titel mehr haben möchte) und nicht um den Gesamtbetrag.

Simon II
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#11
(04-04-2013, 18:40)Simon ii schrieb:
(04-04-2013, 14:01)sorglos schrieb: Jedoch ist es ratsam Titel auf 2 Jahre zu befristen, weil alle 2 Jahre neue Auskunft verlangt werden kann.

Genau aus diesem Grund würde ich den Titel nicht auf zwei Jahre befristen:
Genau aus diesem Grund könnte man aber jetzt direkt vor Gericht gezwungen werden, wodurch dann wieder Mehrkosten (Anwaltspflicht!) entstehen würden.
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#12
Mein Rat wäre ebenfalls deine beruflichen Aufwände genau berechnen zu lassen und das dann schnell beim Notar auf 100% titulieren zu lassen für zwei Jahre.

Du kannst dann noch der Dame vom Amt mitteilen das sie gerne wegen dem Differnzbetrag klagen kann, denn vor Gericht wird anders als beim JA genauer gerechnet.

Wenn das alles durch ist, stellst du noch einen Antrag auf Wohngeld und eventuell Aufstockung nach SGB II, berücksichtigst dabei deine Betreuung des Kindes in der Umgangszeit. Stichwort temporäre Bedarfsgemeinschaft.
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#13
(04-04-2013, 14:01)sorglos schrieb:
(04-04-2013, 13:04)Jo-hn schrieb: ich habe nun pers. mit der dame vom JA gesprochen. Wie erwartet lässt es sich weder über die höhe noch über den titel streiten.
Das ist typisch. Warum sollte sie auch von ihrer Drohhaltung ablassen, wenn sie
a) die Erfahrung gemacht hat, dass sich die Mehrzahl der Väter einschüchtern läßt und
b) sie noch hoffen kann, dass das auch bei dir gelingt?

(04-04-2013, 13:04)Jo-hn schrieb: ... ich werde ich selbst zum notar un einen statischen titel mit 225€ unterzeichnen... ich überlege auch den titel auf 1 jahr zu begrenzen und später dann einen neuen aufzusetzen (wenn nötig)
Das ist sinnvoll. Machs innerhalb ihrer 14 Tage Frist. Und laß dich vom Notar mit Kosten nicht übern Tisch ziehen. http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...934#pid934
Jedoch ist es ratsam Titel auf 2 Jahre zu befristen, weil alle 2 Jahre neue Auskunft verlangt werden kann.

(04-04-2013, 13:04)Jo-hn schrieb: ...es gilt nur abzuwägen ob die JA dame wegen 16€ eine klage einreicht
Bei 1 jahrestitel ist die Wahrscheinlichkeit hoch. Bei 2 Jahres- Titel eher gering, aber nicht null. Eine gute Chance also, das ganze zu begrenzen.


warum ist die wahrscheinlichkeit höher das sie klagt wenn ich ihn nur auf 1 jahr befriste? wegen de rauskunftpflicht alle zwei jahre?
ich weiß das alle 2 jahre neue auskünfte angefordert werden können... bei mir war es jedoch so, dass ich jedes jahr meine letzten 12 monate gehalt vorlegen musste (auch wenn es unrecht war)
... sie haben also sowieso jedes jahr neu gerechnet
da ich ja aber nun eine neue sachbearbeiterin habe, kann ich das natürlich nicht genau einschätzen wie sie tickt


Danke für eure antworten.
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#14
(05-04-2013, 00:13)Jo-hn schrieb: ... sie haben also sowieso jedes jahr neu gerechnet
Von mir aus können die JA-Tussen jede Woche neu rechnen. Tongue
Unterlagen bekommen sie jedoch nur alle zwei Jahre von mir.
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#15
(04-04-2013, 19:06)blue schrieb: Genau aus diesem Grund könnte man aber jetzt direkt vor Gericht gezwungen werden, wodurch dann wieder Mehrkosten (Anwaltspflicht!) entstehen würden.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Egal, ob befristet oder nicht, kann die JA-Tante nur den Differenzbetrag einklagen.

Ich bleibe dabei, daß eine Befristung (abgesehen von der 18-Jahre-Grenze) nicht sinnvoll ist. Die Gründe habe ich weiter oben dargelegt.

Simon II
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#16
(05-04-2013, 10:57)Simon ii schrieb: Ich bleibe dabei, daß eine Befristung (abgesehen von der 18-Jahre-Grenze) nicht sinnvoll ist.

Bei sicher gleichbleibendem oder steigendem Einkommen wüßte ich auch nicht, weshalb anders tituliert werden sollte. Wenn aber wesentliche markterfolgsabhängige Komponenten da sind oder Zeitarbeitsverträge o. ä. sollte man m. E. doch entsprechend befristen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#17
(05-04-2013, 11:16)wackelpudding schrieb:
(05-04-2013, 10:57)Simon ii schrieb: Ich bleibe dabei, daß eine Befristung (abgesehen von der 18-Jahre-Grenze) nicht sinnvoll ist.

Bei sicher gleichbleibendem oder steigendem Einkommen wüßte ich auch nicht, weshalb anders tituliert werden sollte. Wenn aber wesentliche markterfolgsabhängige Komponenten da sind oder Zeitarbeitsverträge o. ä. sollte man m. E. doch entsprechend befristen.

ich bin 25 und arbeite in einem hotel.... da werde ich in 10 jahren siche rnicht mehr arbeiten... deshalb will ich felxibel bleiben mit einem befristeten titel
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#18
Eine erstklassige Branche, falls man mal ins Ausland gehen will, Titel, Greifer und Unterhaltswahn zurücklässt.
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#19
(05-04-2013, 10:57)Simon ii schrieb: Ich bleibe dabei, daß eine Befristung (abgesehen von der 18-Jahre-Grenze) nicht sinnvoll ist. Die Gründe habe ich weiter oben dargelegt.
Wer heutzutage behauptet, einen bombensicheren Job für die nächsten 10 Jahre zu haben, ist sehr realitätsfern.
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#20
(05-04-2013, 11:59)p schrieb: Eine erstklassige Branche, falls man mal ins Ausland gehen will, Titel, Greifer und Unterhaltswahn zurücklässt.

das hab ich auch schoneinmal im hinterkopf gehabt... zumal das eine riesen hotelkette ist die überall auf der welt hotels hat... es ist nicht unüblich das mitarbeiter (egal welche abteilung) ins ausland gehen


(05-04-2013, 12:08)blue schrieb:
(05-04-2013, 10:57)Simon ii schrieb: Ich bleibe dabei, daß eine Befristung (abgesehen von der 18-Jahre-Grenze) nicht sinnvoll ist. Die Gründe habe ich weiter oben dargelegt.
Wer heutzutage behauptet, einen bombensicheren Job für die nächsten 10 Jahre zu haben, ist sehr realitätsfern.
eben genau das denke ich auch.... irgendwie sind mir die zwei jahre zu lange... ich habe war einen unbefristeten vertrage aber in der hotelbranche kann von heut auf morgen umstrukturiert werden
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#21
(05-04-2013, 12:57)Jo-hn schrieb: .... irgendwie sind mir die zwei jahre zu lange...
Tja. Dahinter steckt folgende juristische Argumentation: Solange kein rechtssicherer Titel besteht, hat das Kind/Kimu/JA ein Rechtsschutzbedürfnis und damit eine Klagebefugnis. Es kann dann Klage eingereicht werden in der Höhe und Form, wie die es sich "wünschen". Ein KU-Titel soll nach herrschender Meinung für das Kind eine Rechtssicherheit herstellen. Sobald ein 2-jähriger Titel besteht, werden Rechtsschutzbedürfnis und Klagebefugnis in Frage gestellt, denn es besteht ja dann für einige Zeit Rechtssicherheit, nämlich solange wie dann eh wieder Auskunft gegeben wird/muss. Angesichts 2-jähriger Auskunftsberechtigung und unsicherer Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage ist es nicht auszuschließen, dass dann der Titel sowieso an geänderte Verhältnisse angepasst werden muss. Hier müßte dann der Klagende darlegen, dass Sicherheit besteht, dass Einkommen in der Höhe sicher fortbesteht. Das wird schwierig und wohl nur bei Beamten auf Lebenszeit u.ä. möglich. Wenn er das nicht kann, kann man seine Klagebefugnis in Zweifel ziehen und die Klage ist evtl. mutwillig. Damit steigt für den Klagenden das Risiko auf den Prozeßkosten sitzen zu bleiben. Ab dem Moment wird das JA dann oft schon sehr schmallippig und wendet sich lieber den einfachen Fällen zu.

Bei einem Titel der kürzer als 2 Jahre ist, ändert sich garnichts an Rechtsschutzbedürfnis und Klagebefugnis. Daher kann/und wird hier eher einfach die Klage eingereicht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#22
(05-04-2013, 14:30)sorglos schrieb: Hier müßte dann der Klagende darlegen, dass Sicherheit besteht, dass Einkommen in der Höhe sicher fortbesteht. Das wird schwierig und wohl nur bei Beamten auf Lebenszeit u.ä. möglich.
You made my day! Big Grin
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#23
(05-04-2013, 12:08)blue schrieb: Wer heutzutage behauptet, einen bombensicheren Job für die nächsten 10 Jahre zu haben, ist sehr realitätsfern.

Und inwiefern spricht das gegen meine Ansicht?

Falls Du arbeitslos wirst, bekommst 12 Monate ALG1 = keine Einschränkung des KUs!

Eine Verringerung des KUs wird sowieso nicht akzeptiert. Es wird also auf jeden Fall geklagt.

Warum willst Du Dir diesen Streß alle zwei Jahre antun?

Nach meiner Erfahrung ist es eher selten, daß tatsächlich alle zwei Jahre eine Überprüfung Deiner Einkommensverhältnisse erfolgt, wenn Du einen unbefristeten Titel hast (wie üblich: 18 Jahre-Grenze beachten!).

Und das bedeutet umgekehrt: Wenn Du in dieser Zeit deutlich mehr Geld verdienst, bleibt dieses Geld bei Dir. Tongue

Simon II
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#24
(06-04-2013, 10:42)Simon ii schrieb:
(05-04-2013, 12:08)blue schrieb: Wer heutzutage behauptet, einen bombensicheren Job für die nächsten 10 Jahre zu haben, ist sehr realitätsfern.

Und inwiefern spricht das gegen meine Ansicht?

Falls Du arbeitslos wirst, bekommst 12 Monate ALG1 = keine Einschränkung des KUs!

Eine Verringerung des KUs wird sowieso nicht akzeptiert. Es wird also auf jeden Fall geklagt.

Warum willst Du Dir diesen Streß alle zwei Jahre antun?

Nach meiner Erfahrung ist es eher selten, daß tatsächlich alle zwei Jahre eine Überprüfung Deiner Einkommensverhältnisse erfolgt, wenn Du einen unbefristeten Titel hast (wie üblich: 18 Jahre-Grenze beachten!).

Und das bedeutet umgekehrt: Wenn Du in dieser Zeit deutlich mehr Geld verdienst, bleibt dieses Geld bei Dir. Tongue

Simon II

absolut richtig... meine angst ist es ja auch nicht in den nächsten jahren mehr zu verdienen, sondern weniger (jobwechsel, arbeitslosigkeit... what ever)... und eben dann den titel nicht mehr bedienen zu können
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#25
(06-04-2013, 17:45)Jo-hn schrieb: ... und eben dann den titel nicht mehr bedienen zu können
Was passiert denn dann, wenn Du den Titel nicht mehr bedienen kannst ?
https://t.me/GenderFukc
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