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Pfändungsschutz-Konto (P-Konto)
#1
Hallo,

hat hier jemand Erfahrung mit einem P-Konto?

Kurz zu meiner Situation:
Ich hab das gemeinsame Sorgerecht und bin (zum Glück) von der KM geschieden, aber der Umgang wird seit meinem Auszug langsam aber konsequent eingeschränkt, bis vor ca. 1 Jahr, ab da geht nix mehr, weder Telefon, Whatsapp, Email, Handy, Facebook - NIX. Sie hat mir ja geschworen "wenn du mich verlassen solltest werde ich dafür sorgen, dass du nix von den Kindern hast und ich werd dich bluten lassen wo es nur geht" - O-Ton meines ExGriffInsKlo
Auch immer wieder über Erziehungsberatungsstellen, Jugendamt, Mediatoren, Anwälte - NIX. Kinder mittlerweile entfremdet. ExFassOhneBoden schreit seit 7 Jahren nur nach dem Geld. Ich hab immer Unterhalt gezahlt was ich konnte (Selbstbehalt, oft auch - dummerweise - überzahlt) und war sogar nach einem schweren Unfall ziemlich zeitnah wieder arbeiten (bin nun schwerbehindert mit Merkmal "G").
Jetzt hat sie wohl Alice Schwarzer als Anwältin und fordert um die 8000,- eus von den letzten 5 Jahren ein und 100% Mindestunterhalt + Nebenjob für die nächsten 300 Jahre (aweng übertrieben ich weiss). Keine Ahnung woher die Mädels die Summen ziehen... mir auch egal. Außerdem meint sie ich kann auf jeden Fall im Sitzen arbeiten und so 400 eur dazuverdienen, ich muss dazu sagen, dass ich seit letztem Jahr April wegen meiner beidseitigen Arthrose in den Sprunggelenken daheim bzw. im Krankenhaus bin. Auf jeden Fall kamen heute 2 Pfändungsbescheide (ich hab 2 Kinder, 11 und 14) rein. Erstmal war das ein Schock für mich weil gestern auch Miete, Nebenkosten usw. weg sollten, aber nicht gingen da Pfändung draufliegt und Konto erstmal komplett gesperrt ist. Ne Abänderungsklage iss seit Monaten am Laufen aber wegen eines ignoranten Richters (keine Krankheitskosten anrechnen, 100% Mindestunterhalt zahlen obwohl ich Krankengeld bekomm) und einer gierigen Ex geht da so richtig nix voran ausser Forderungen der Gegenseite. Ach ja, nen 100% Titel hab ich auch noch an der Backe. Ich weiss mittlerweile auch wie bescheuert ich bin/war auf vernünftige Weise alles zu versuchen.

Das sind meine Erfahrungen von heute:
Also erstmal Schock verdaut (so gut es ging), alles eingescannt und dem Anwalt gefaxt. Danach Anwalt angerufen - Anwalt iss bis Freitag nicht im Haus. Fuck.
Also ins Internet und irgendwann über das P-Konto gestolpert. Auf die Bank und die Umstellung beantragt. Bank von nix ne Ahnung, die wussten nur, dass ein kostenloses Girokonto nicht zum P-Konto werden kann (weil die Bank per Gesetz keine Gebühren für ein P-Konto verlangen darf) und erst auf ein kostenpflichtiges Girokonto umgestellt werden muss. Also, die Tusse macht alles fertig, ruft mich an und ich komm dann zum Unterschreiben.

Auf dem P-Konto hat man (ungefähr) 1028,27 € (fragt mich net wer sich solche Zahlen ausdenkt) als Pfändungsschutzgrenze. Dass es möglich ist diese Grenze nach oben zu schieben weiss ich, aber wie ist das wenn die GierExe die Grenze nach unten verschieben will und wie verhält sich das mit dem Selbstbehalt bei Krankheit/Arbeitslosigkeit oder für den Fall dass ich irgendwann wieder ne Arbeitsstelle finde??


schöne sonnige Grüße von einem dem es mittlerweile scheissegal ist wer was von ihm fordert - ich fahr mich wirtschaftlich gegen die Wand und mach das nicht mehr mit - Pech - und somit wird das Leben wieder erträglicher

calc
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#2
Ja, es kann bei Unterhalt mehr gepfändet werden wie die jetzigen 1028,27 EUR. Das ist der hier sattsam bekannte §850d ZPO, gib mal in die Forensuchfunktion "850d ZPO" ein.
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#3
Wäre Calcaneus nicht der klassische Aufstocker?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Wieso Aufstocker?
Wenn er es geschickt anstellt, muss er gar nicht mehr arbeiten und lebt trotzdem in einer eigenen Wohnung. Das schaffen in diesem Land so viele Leute, auch welche, die nicht schwerbehindert sind.

Die interessante Frage ist, wer Leute in seiner Nähe kennt, die ihm dabei behilflich sind, die nötigen Formalitäten zu erledigen.
(05-03-2013, 16:36)calcaneus schrieb: schöne sonnige Grüße von einem dem es mittlerweile scheissegal ist wer was von ihm fordert - ich fahr mich wirtschaftlich gegen die Wand und mach das nicht mehr mit - Pech - und somit wird das Leben wieder erträglicher
Das ist die richtige Einstellung. Horrido!
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#5
Den Schutzbetrag legt das Gericht fest; es ist aber auch klar dass die Schulden
im nächsten Monat(en) auflaufen. Es soll niemand denken dass das P-Konto
ein Allheilmittel ist.
Sobald wieder mehr Kohle auf dem Konto ist wird gerupft; somit bleibt Dir dieser
Freibetrag wohl ein Leben lang
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#6
Zur eigentlichen Frage:

Ich habe seit Mai 2010 ein P-Schutz-Konto; zunächst war das sogar teurer als ein normales Girokonto. Nach dem Urteil letzten Herbst habe ich die zuviel kassierten Gebühren zurück verlangt und auch bekommen.
Ob und wie weit dieses Konto tatsächlich vor Pfändungen schützt, kann ich nicht sagen, da es bislang keinen Pfändungsversuch gegeben hat.
Aber Kredit bekomme ich keinen mehr, weil ein P-Schutz-Konto automatisch einen negativen Schufa-Eintrag zur Folge hat. Das hat mich im Übrigen davor bewahrt, rückständigen Unterhalt per Kredit auf einmal zahlen zu können.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
(05-03-2013, 20:21)Hasserfuellter schrieb: Sobald wieder mehr Kohle auf dem Konto ist wird gerupft; somit bleibt Dir dieser
Freibetrag wohl ein Leben lang
Wer ist denn so blöd und lässt das P-Konto volllaufen?
Ich habe kein P-Konto. Aber ich hatte noch nie einen Fünfstelligen Betrag auf meinem Konto. Das größte war, glaube ich 8000 Euro. Das war da für ein paar Tage drauf, und dann war das Konto wieder auf Null.
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#8
was ist hier mit "Aufstocker" gemeint?
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#9
Das ist einer, der arbeitet, und noch Geld vom Jobcenter dazu bekommt, so dass er am Ende zwischen 0 und 300 Euro mehr hat, als einer, der gar nicht arbeitet und verhartzt ist.
Mit der Aufstockerei brauchst du kein GEZ mehr zu zahlen und darfst zur Lebensmittelausgabe. Nachteil ist, dass du dadurch die Reisefreiheit verlierst.
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#10
Mal nur so rein hypothetisch:

Wenn nun jemand die Schnauze so voll hat und nix mehr macht auch nix mehr zahlt, auf seinem Mindestsatz sitzen bleibt und die Schulden einfach auflaufen läßt.
Steckt einen der Staat dann echt in den Knast??

Ich würds zu gern drauf ankommen lassen.

calc
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#11
Du wirst bei Arbeitsverweigerung erst einmal auf Null gekürzt. Das Wichtigste ist, arbeitsunfähig zu sein. Wenn du das geschafft hast, lebst du besser, als die meisten Malocher in diesem Land.
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#12
NO; vielleicht bin ich blöd; es soll aber noch Leute geben die z.B. eine Leistungsprämie
erhalten; und wie soll man es erklären dass man 2 Auszahlungen möchte ?
Bei mir ist es eh egal; das Regime pfändet beim Arbeitgeber.
Mit oder ohne Konto; wir sind doch eh erledigt; ja; mit dem P-Konto kann man
seine lfd. Verpflichtungen nachgehen; eigentlich ist es eine Konkursverschleppung
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#13
Ich bin etwas überrascht, wieviel Schwierigkeiten es mit den P-Konten zu geben scheint.
Wir haben ein P-Konto (bei welcher Bank gebe ich gerne per PN weiter) bei einer großen deutschen Online-Bank. Das war schon als Girokonto kostenfrei, und ist es jetzt als P-Konto noch immer. Den Pfändungsfreibetrag haben wir mit einer Bescheinigung vom Anwalt festsetzen lassen (ist im übrigen Grundfreibetrag des Schuldners plus ein bestimmter Betrag pro Unterhaltsberechtigter), die plus Formular zur Bank gefaxt, 24 Stunden später war das P-Konto eingerichtet.

Eigentlich ist es auch nicht möglich, einen Pfändungsbescheid zu bekommen und plötzlich keine Verfügung mehr über das Konto zu haben. In unseren Bescheiden stand explizit, dass der Bescheid vier Wochen vor Pfändungsbeginn beim Schuldner sein muss. Erst dann wird das Konto /Teile des Kontos "eingefroren". Zum Auszahlen pfändbarer Beträge an den Gläubiger bedarf es dann nochmal eines Verwaltungsaktes des Gerichtes. Wenn also die Bank sofort das Konto dichtmacht, ist das definitiv ein Fehler der Bank.

Letzte Woche haben wir übrigens einen zusätzlichen Schutzantrag beim zuständigen Gericht gestellt, um den Pfändungsbetrag noch erhöhen zu lassen. Ging ziemlich zackig bei der zuständigen Rechtsantragsstelle
.
Wie inzwischen gelernt, kann wegen UH-Schulden aber auch die Herabsetzung des pfändfreien Betrages vom Gläubiger beantragt werden - in deinem Fall sehe ich da aber auf Grund der Situation schlechte Karten für die Ex.
Vor allem aber solltest du zusehen, deine Abänderungsklage endlich weiterzubringen, denn damit steht und fällt die ganze Angelegenheit.
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#14
die Klage sollte eigentlich schon lange vom Tisch sein.
Dummerweise schaut sich der Richter die eingereichten Unterlagen überhaupt nicht an und behauptet, dass der Selbstbehalt nur wenig unterschritten wird und deshalb es für ihn keinen Sinn macht den Titel an den Selbstbehalt (720,- € da ich wieder verheiratet bin - diesmal mit der Richtigen) anzupassen.
Er ignoriert komplett alle meine eingereichten Nachweise (OP-Berichte, Quittungen über Zuzahlungen rund um meine OPs, Fahrtkosten zum KH usw usw). Dazu kommt noch, dass der Gegenseite dauernd was neues einfällt (riessige Erbschaft gemacht, wohnt kostenlos im eigenen Haus, hat erhebliches Barvermögen, verkauft für Milliarden Handyverträge bei 1&1 blablabla). Das zieht sich dann natürlich, da ich auf jeden Mist der Gegenseite ne Stellungnahme und Beweise einreichen muss.

Der Richter will sogar nen Beweis von mir welche Kosten innerhalb des nächsten Jahres wegen weiterer OPs und Anschlussheilbehandlungen, Medies usw zukommen und weils nochnet reicht will er Beweise, dass ich unbedingt nach München in eine Spezialklinik musste wegen den OPs (Fahrtkosten usw werden ignoriert bzw. nicht anerkannt). Leider ist meine Glaskugel in der Werkstatt...*fg*

Den Richter scheint das alles gar nicht zu interessieren naja und was die Gegenseite betrifft brauch ich Euch hier nix zu erzählen.

Die macht ein riessen Fass auf nur damit sie um die Informationspflicht rumkommt (das ist mein nächster Prozess - Geld spielt keine Rolle hab ich eh net). Die kann auch bei Gericht lügen, dass sich die Balken biegen und keiner nimmt das wahr. Ich wenn 3cent verschweige kommt der BGS und fesselt mich an die Laterne.

Mein Anwalt hat mich schon darauf vorbereitet, dass wenn der Richter weiterhin zickt (ich nenns mal so) kann ich mir überlegen zum OLG zu gehn. Kennt jemand solche Wege und wies da zugeht. Ich hab keine Hoffnung, dass es da anderst zu- und auch weitergeht.

Grüße
calc
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#15
(05-03-2013, 21:39)Hasserfuellter schrieb: NO; vielleicht bin ich blöd; es soll aber noch Leute geben die z.B. eine Leistungsprämie
erhalten; und wie soll man es erklären dass man 2 Auszahlungen möchte ?
Sag doch einfach, dass das sonst gepfändet wird.
Ich habe noch nie mehr als 1500 Euro vom Arbeitgeber überwiesen bekommen.
(05-03-2013, 21:39)Hasserfuellter schrieb: Bei mir ist es eh egal; das Regime pfändet beim Arbeitgeber.
Lass dich in irgendwas und irgendwie auszahlen.
(05-03-2013, 21:39)Hasserfuellter schrieb: mit dem P-Konto kann man seine lfd. Verpflichtungen nachgehen; eigentlich ist es eine Konkursverschleppung
Jeden Monat 1000 Euro laufende Kosten für einen Einzelnen?!
Ich bin nicht verhartzt. Ich will mir keine 45 qm große warme Wohnung leisten. Bei mir liegen die laufenden Kosten bei weit unter 500 Euro pro Monat.
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#16
NO; ich muß die Raten+NK für meine ETW bringen.....und das ist nicht viel
unter 1000....Ich weiß dass ich den größten Fehler meines Lebens begangen
habe in einer Diktatur eine Immobilie (der Name passt) zu erwerben.

Ja; meine lfd. Kosten sprich was ich nur zum Leben brauche(n darf) liegt auch unter
500; und das als fast 50-jähriger nach über 30 Arbeitsjahren.
Den einzigen Vorteil dieses Konto liegt darin dass das Konto nicht dicht gemacht
werden kann. Und wenn sich das Regime noch einmal erlaubt, brauche ich kein
Konto mehr; Wohnungsschlüssel umdrehen und Auf Wiedersehen BRD.
Ich gehe nun mal von meiner Situation aus; diese P-Konto ist dazu gedacht
dass der Schmarotzer sein Wirtstier am Leben läßt und weiter saugen kann
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#17
(05-03-2013, 21:39)Hasserfuellter schrieb: Bei mir ist es eh egal; das Regime pfändet beim Arbeitgeber.

Soweit wirds wohl bei mir auch noch kommen. Nur dass es hier die Krankenkasse ist.
Gibts da auch ne Pfändungsgrenze?

Gibt es überhaupt eine wenigstens kleine Sicherheit wovon ich ausgehn kann? z.B. unter 720,- € kann mir keiner was?
Ich häng immer noch n der Luft und weiss nicht ob nicht doch bis auf 0,- runtergeplündert werden kann. Ich will doch zivil Ungehorsam werden. *fussaufdenbodenstampf*
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#18
Nein; die Höhe legt das Gericht fest. Und beim Unterhalt kann man soweit ich
weiß bis zum absoluten Existensminimum gehen. Und es wird wohl Dein Jahresgehalt
zur Berechnung genommen. Solltest Du im November Weihnachtsgeld/13. bekommen
gehst Du immer vom Januar an in Vorleistung.
Erkundige Dich bei Gericht; Du kannst einen Antrag stellen; nur was Papier und
gesprochenes Wort beim schwarz-roten Funktionäe wert ist, ich weiß es; nix

Viel Glück
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#19
(06-03-2013, 20:20)Hasserfuellter schrieb: NO; ich muß die Raten+NK für meine ETW bringen.....und das ist nicht viel
unter 1000....Ich weiß dass ich den größten Fehler meines Lebens begangen
habe in einer Diktatur eine Immobilie (der Name passt) zu erwerben.
Miete dir was im Ausland für unter 500 Euro und erachte die ETW als Fehlinvestition. Dann hast du 500 Euro mehr als jetzt zum Ausgeben.
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#20
Für alle die es nicht wissen: aktuell beläuft sich die Pfändungsgrenze eines Einzelnen bei einem Sparkassenkonto im Raum Nürnberg 1028,- €.
Dieser Betrag kann jedoch erhöht werden sobald man Unterhaltsberechtigte Kinder und Unterhaltszahlungen der letzten 6 Monate nachweisen kann.
Dieser Nachweis geschieht über ein Formblatt der Sparkasse welches zum Arbeitgeber, zum Anwalt (soweit er berechtigt dazu ist) oder zur Schuldenberatungsstelle muss um dort ausgefüllt sprich bestätigt zu werden. Anträge bei Gericht werden nur gemacht wenn alle anderen Stellen nicht greifen und dann geht der Papierkrieg erst richtig los.
Diese Information habe ich heute früh von einer sehr netten Dame aus dem Amtsgericht erhalten.

Es ist nun ein reines Rechenspiel ob man den Gulli pfänden läßt bis zur Grenze und dafür keinen KU mehr zahlt bzw. weniger oder nur ab und an oder was weiss ich oder ob man die Pfändungsgrenze nach oben korrigieren lassen soll um dann den Umständen entsprechend Unterhalt zahlt.

Hier hab ich noch kein Ergebnis da ich ja einen maximalen Ärgerungsfaktor für Gulli erreichen möchte.

Auch interessant ist die Frage ob das Gericht aufgrund des nur noch zur Verfügung stehenden Freibetrages den Unterhaltstitel entsprechend runterkürzen muss.
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#21
(08-03-2013, 13:02)calcaneus schrieb: Dieser Betrag kann jedoch erhöht werden sobald man Unterhaltsberechtigte Kinder und Unterhaltszahlungen der letzten 6 Monate nachweisen kann.
Nun, wenn die Pfändungen laufen, deshalb kein Unterhalt fließt, wird es schwer nachzuweisen, dass man Unterhalt zahlt.
Der Staat tritt m.E. mit einer gewissen Arroganz an die Sache heran, da sie meinen sie bekommen auf alle Fälle Kohle.
Nur wenn viele Gläubiger da sind(Haus versteigert, Anwalts-Gerichtskosten, Darlehen) dann sieht der Staat die Kohle sowieso nie.
Danach folgt ne Privatinsolvenz und aus die Maus.

Es ist nun ein reines Rechenspiel ob man den Gulli pfänden läßt bis zur Grenze und dafür keinen KU mehr zahlt bzw. weniger oder nur ab und an oder was weiss ich oder ob man die Pfändungsgrenze nach oben korrigieren lassen soll um dann den Umständen entsprechend Unterhalt zahlt.
Hier hab ich noch kein Ergebnis da ich ja einen maximalen Ärgerungsfaktor für Gulli erreichen möchte.

Auch interessant ist die Frage ob das Gericht aufgrund des nur noch zur Verfügung stehenden Freibetrages den Unterhaltstitel entsprechend runterkürzen muss.
Ich finde es interessant, dass man diese Entscheidung(en) dem Schuldner überlässt. Viel einfacher währe doch diese Dinge festzuschreiben. So würde automatisch mehr Unterhalt fliessen.
Der Ursprung des Übels liegt doch in den perfiden Paragraphen des Unterhaltsrechts und in der willkürlichen Auslegung dessen einiger Richter
.
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#22
Hier noch ein interessanter Link zu der ganzen P-Konto-Thematik inkl. Musterbriefe:

http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/?id=713
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#23
Kann nun der Freibetrag bei ein P-Konto runtergesetzt werden oder nicht? Wenn ja, wie und wer? Hatte jemand schonmal den Fall?

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#24
Ja, siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid100216
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#25
Ja, und das bestimmt das Gericht
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