24-02-2013, 22:05
Moin.
1. Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
2. Wer will die Trennung? Wenn sie, warum geht nicht sie? Und wenn, warum geht sie nicht ohne das Kind?
3. Es gibt zur Zeit überhaupt keinen Grund, dem JA irgendwelche Belege zu zeigen.
4. Solange die Ex keinen Titel fordert und dir keine Beistandschaft nachgewiesen wurde, solltest du mit denen überhaupt nicht (über Unterhalt) reden.
5. Bei 1.200,- bereinigtem Einkommen hast du 2 Möglichkeiten:
Entweder du zahlst nur 200,- im Monat, weil sonst dein Selbstbehalt unterschritten wird und streitest dich dann möglicherweise mit deiner Ex, dem JA, einem Anwalt und dem Familiengericht oder du titulierst den Mindestunterhalt von zur Zeit 272,-€ und streitest dich dann mit Jobcenter um eine Aufstockung, die du mit Sicherheit bekommen kannst und die dich über die 1.000,-€ familienrechtlichen SB hebt.
Ich würde mit deiner Ex über die erste Variante reden und wenn ihr das nicht reicht, die 2. Variante wählen.
1. Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
2. Wer will die Trennung? Wenn sie, warum geht nicht sie? Und wenn, warum geht sie nicht ohne das Kind?
3. Es gibt zur Zeit überhaupt keinen Grund, dem JA irgendwelche Belege zu zeigen.
4. Solange die Ex keinen Titel fordert und dir keine Beistandschaft nachgewiesen wurde, solltest du mit denen überhaupt nicht (über Unterhalt) reden.
5. Bei 1.200,- bereinigtem Einkommen hast du 2 Möglichkeiten:
Entweder du zahlst nur 200,- im Monat, weil sonst dein Selbstbehalt unterschritten wird und streitest dich dann möglicherweise mit deiner Ex, dem JA, einem Anwalt und dem Familiengericht oder du titulierst den Mindestunterhalt von zur Zeit 272,-€ und streitest dich dann mit Jobcenter um eine Aufstockung, die du mit Sicherheit bekommen kannst und die dich über die 1.000,-€ familienrechtlichen SB hebt.
Ich würde mit deiner Ex über die erste Variante reden und wenn ihr das nicht reicht, die 2. Variante wählen.