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Trennung, Scheidung, nicht bezahlbarer Kindesunterhalt
Bestimmt.
Wobei es auf den Inhalt des Antrags im ersten Moment gar nicht so sehr ankommt.
Wichtig ist, dass er vor dem Ende des Monats gestellt ist.
Notfalls auch unvollständig.

Afaik, reicht es auch, hinzugehen und kund zu tun, dass man den Antrag stellen möchte.
Also sich bestätigen zu lassen, dass man da war um den Antrag abzuholen.
Insofern hättest du den Antrag auch ohne den Titel stellen können und diesen dann nachreichen.
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Das wäre super. Ich glaub nicht das ich den Antrag morgen fertig bekomme.
Muss ja noch Arbeits- und Einkommensbescheinigungen beim AG abgeben. Und die sind echt langsam was sowas angeht.
Werde morgen gleich nach der Arbeit zum JC hin und nur den Hauptantrag abgeben. Mal sehen ob das klappt. Ich denke nicht....
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Nicht einfach abwimmeln lassen.
Es kommt nur auf die Eingangsbestätigung an.

Das zusammen sammeln der einzelnen Unterlagen gilt dann als Teil des Antragsverfahrens und nicht als Vorbedingung.
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Also ich war am langen Donnerstag da...um 17:30Uhr....6km mit Rad dorthingerast....ich habe geölt ohne Ende.
Man sagte mir dort das es heute keine Antragsbearbeitung mehr möglich wäre (der Beamte will ja IMMER pünktlich Feierabend machen).
Auf meinen Einwand hin das Öffnungszeiten bis 18Uhr sind, meinte sie nur "ja die Öffnungszeiten sind aber was anderes wie bearbeitungszeiten"!.
Ok...ich bekam aber einen neuen Termin 7Tage später und Antragsgültigkeit Februar...alles klar.

Bin mal gespannt.....


PS: Heute war im Briefkasten ein neuer Fragebogen des JA meiner alten Stadt. Muss ich jetzt schon wieder Auskunft erteilen?
Der stat. Titel auf 272€ für 2Jahre ist vorhanden und der Mutter zugestellt.....Unterhalt ist überwiesen.
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(02-03-2014, 15:34)Anonymous schrieb: PS: Heute war im Briefkasten ein neuer Fragebogen des JA meiner alten Stadt. Muss ich jetzt schon wieder Auskunft erteilen?
Schon wieder am WE in den Briefkasten geschaut? Macht man nicht! Wink
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Ich öffne und lese nur Post von der Staatsanwaltschaft. Briefe vom Jugendamt wandern in den Reißwolf, ungelesen natürlich. Ich lasse es immer auf eine Klage ankommen.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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Theoretisch müsste ich dem JA doch nur mitteilen das ich in Vollzeit arbeite, der KM der MU zukommen lasse, und dadurch aufstocke....oder?
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So ich hatte heute nen Termin zur Antragsstellung. Die Mitarbeiterin war sichtlich überfordert mit mir.
Keine Erklärung des Antrages...nichts. Als ich Anlage KI erwähnte wollte sie mir klarmachen dass das nicht geht, da das Kind bei der Mutter lebt.
Stichwort "temp. Bedarfsgemeinschaft" meinerseits winkte sie ab mit den Worten "das geht nicht!"..."sowas haben wir noch nie durchgewunken!".

Blablaba.....Neuer Termin ist 20.03.14

Auf meine Frage nach einem Vorschuss winkte sie auch ab....."das geht erst wenn wir alle Unterlagen haben"....."und auch die lückenlosen Kontoauszüge der letzten 3 Monate nicht vergessen...sonst gibt es kein Geld!".

Jetzt kämpfe ich mich durch diesen Antrag und Geld hab ich keins......hauptsache die Ex hat Kohle. Geiler Staat....tolles System.
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Hast du schon eine Quittung dafür, dass du einen Antrag stellst?
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Quittung? Nee....sag jetzt nicht die bescheissen auch bei Antragsstellung?
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Ich würde es zumindest nicht ausschließen.
Du solltest noch diesen Monat dafür sorgen, dass du irgendetwas bekommst, was deinen Antrag dokuemntiert.
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Geh mal auf die folgende Webseite und am Montag rufst du zwischen 9 und 12 Uhr an.

http://www.hus-neumuenster.com/
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(06-03-2014, 17:59)Anonymous schrieb: Stichwort "temp. Bedarfsgemeinschaft" meinerseits winkte sie ab mit den Worten "das geht nicht!"..."sowas haben wir noch nie durchgewunken!".

Darauf entgegnet man stets: "Das hätte ich gerne schriftlich, am besten mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid!"

Hey, das könnten meine Leute sein!
Du kannst ja noch froh sein, das du überhaupt ein Antragsformular
bekommen hast.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(07-03-2014, 01:11)raid schrieb: Und mach nicht den Fehler, dass Du dir nun kurzfristig ein Firmenfahrzeug von deinem Arbeitgeber sponsern lässt, sonst ziehen sie dich auf ihre fiktive Spielwiese.

Hey, das hab ich gelesen. Das können sie aber nicht, weil es
im Sozialrecht keine Fiktion gibt, sondern das Tatsächlichkeitsprinzip.
Tatsächlich hat niemand in seinem Regelsatz einen Fahrtkostenanteil
in Höhe des Steueranteils der Bruttolistenpreismethode für ein Firmenfahrzeug. Es sei denn, es wäre das Grundmodell vom VW-Käfer mit einer Zulassung vor 1970 .
Bei der Erhebung des Eckregelsatzes ist man nämlich davon ausgegangen,
das alle Harzis Bus und Fahrrad fahren. Ein eigenes Auto war da von vornherein nie vorgesehen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(07-03-2014, 01:34)raid schrieb:
(07-03-2014, 01:26)Sixteen Tons schrieb: Bei der Erhebung des Eckregelsatzes ist man nämlich davon ausgegangen,
das alle Harzis Bus und Fahrrad fahren. Ein eigenes Auto war da von vornherein nie vorgesehen.

Eben, genau! Und schon gar nicht ein Firmenfahrzeug :-)))

Das Auto hat aber für den Hilfebedürftigen keinen Wert in Geld,
er kann damit am "Markt" keinen Erlös erzielen, seinen Bedarf zu decken.
Oder hast du schon mal beim Bäcker gefragt, ob du ein Brot haben kannst
gegen eine Spritztour mit deinem Auto?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(07-03-2014, 12:09)raid schrieb: Ich blick bei deinem Fall ehrlich gesagt auch nicht mehr durch, weil das Jobcenter hier Willkür betreibt und soetwas ist für mich nicht fassbar.

Meine Empfehlung ist grundsätzlich, dass man sich nicht nur pfändungssicher sondern auch sicher gegenüber dem Jobcenter stellen soll. Und dein Fall lehrt, dass man als Aufstocker kein Firmenfahrzeug besitzen sollte.

Genausogut kannst du argumentieren, das ich immer Schneeketten
mitnehmen muß, auch im Hochsommer, denn es könnte ja schneien.
Oder einfach mal darauf verzichten, Anträge zu stellen, weil man sich
dann in Abhängigkeit begibt.

Gegen fachliche Unkenntnis, Willkür und Schikane schützen auch deine Vorsorgetipps nicht. Dann wird dir eben stattdessen eine BG angedichtet, an deinen Anträgen rumgemäkelt, deine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt, immer neue Unterlagen als Bedürftigkeitsnachweis nachgefordert oder einfach mal für 8 Wochen sang- und klanglos der Geldhahn zugedreht, weil man dafür einen Gummiparagraphen hat. Die Prozessiererei des Leistungsbeziehers zahlt ja der Steuerzahler, also so what?

@raid, die steuerlichen Besonderheiten im Leistungsbezug können wir auch per pn diskutieren und müssen nicht den Fred hier pflügen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Man ist übrigens nicht verpflichtet einen Firmenwagen auch privat zu nutzen. Dann entfallen auch die unterhalts- und sozialrechtlichen Probleme.
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(07-03-2014, 21:12)Timo Sassi schrieb: Man ist übrigens nicht verpflichtet einen Firmenwagen auch privat zu nutzen. Dann entfallen auch die unterhalts- und sozialrechtlichen Probleme.

Habe ich 2005 vor Gericht und beim Arbeitgeber versucht. Keine Chance. Keine Ahnung wie es heute ist, wahrscheinlich nicht viel anders.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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(07-03-2014, 23:38)Leutnant Dino schrieb:
(07-03-2014, 21:12)Timo Sassi schrieb: Man ist übrigens nicht verpflichtet einen Firmenwagen auch privat zu nutzen. Dann entfallen auch die unterhalts- und sozialrechtlichen Probleme.

Habe ich 2005 vor Gericht und beim Arbeitgeber versucht. Keine Chance. Keine Ahnung wie es heute ist, wahrscheinlich nicht viel anders.

War bei mir genau so. Mein AG wollte sich gegenüber dem
Fiskus nicht angreifbar machen. Als wir darüber sprachen, hatte gerade eine Steuerprüfung und mußte wegen seinem Fuhrpark einen Haufen Geld nachbezahlen. Ich muß in meinem Job aber mobil sein und da mein AG weiß, das ich von den paar Restkröten kein zuverlässiges Fahrzeug finanzieren kann, muß ich eben dieses Auto fahren oder mir einen Job suchen, bei dem ich nicht auf ein KFZ angewiesen bin. Man kann natürlich auch noch ein Fahrtenbuch führen, aber das ist echt ätzend.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Hat bei uns auch nicht funktioniert, wir wollten auch die private Nutzung beim Firmenwagen "ausklammern" - keine Chance. Machte der Arbeitgeber einfach nicht mit.
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Zumindest die 1 Prozentbesteuerung kann man steuerlich umgehen in dem man ein LKW als Firmenwagen fährt. Das kann auch ein kleiner Clio oder Corsa sein, Hauptsache er hat eine LKW Zulassung. Ob das beim Unterhalt genauso läuft weiß ich nicht, steht aber zu vermuten, da die Nutzung des Firmenwagens ja nicht auf dem Lohnzettel auftaucht. Allerdings muß da natürlich auch der Chef mitspielen
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Hey Leute. Danke für eure Postings hier. Meine letzten unterlagen kommen morgen, also kann ich evtl. schon diesen Donnerstag den Antrag abgeben.
ABER.....heute kam Post vom JA. Mein stelle zum 31.03.14 den UV ein.

Jetzt meine Frage...warum zum 31.03.14? Ich habe für Februar 2014 den MU an die KM überwiesen. Hat die KM etwa meinen Unterhalt von mir UND UV vom JA für Februar bekommen und wird man ihr das für März nochmals geben?


Gruß
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Frag doch das Jugendamt? UV und Unterhalt kassieren kommt gar nicht gut...
das wird das JA nicht witzig finden.
Jedenfalls klingt das danach, als wenn zum 01.03. auch UV geflossen wäre.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Hey. Entwarnung. UV und KU wurden gezahlt und UV wurde von der KM zurückgezahlt.
Alles cool.


Gruß
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(07-03-2014, 21:12)Timo Sassi schrieb: Man ist übrigens nicht verpflichtet einen Firmenwagen auch privat zu nutzen. Dann entfallen auch die unterhalts- und sozialrechtlichen Probleme.

Was wichtig ist, zu vermitteln, dass der familienrechtliche Vorteil eines Sachbezuges nie höher sein kann als der steuerrechtliche.

Im Gegenteil. Die gängige Rechtssprechung der OLG geht davon aus, dass der familienrechtliche Vorteil sogar geringer ist, als der steuerrechtliche Vorteil.

Der geldwerte Vorteil wird im Rahmen der Steuerberechung dem Arbeitslohn zugerechnet, der Steuer und den Sozialabgaben unterworfen und abgeführt und anschließend vom Auszahlungsbetrag abgezogen.

Somit ist der Auszahlungsbetrag eines Arbeitnehmer mit Firmenwagen gegenüber einem Arbeitnehmer ohne Firmenwagen bei gleichen Arbeitslohn um die Höhe der Steuern und Sozialabgaben reduziert.
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