29-10-2013, 19:03
Ob die Unterlagen ausreichend waren oder nicht, entscheidet im Zweifelsfall das Gericht.
Nicht das JA.
Wenn das JA nicht mit den Unterlagen zufrieden ist, du aber nicht mehr einreichen willst, dann müssen die klagen.
Erst dann brauchst du einen Anwalt.
Nicht das JA.
Wenn das JA nicht mit den Unterlagen zufrieden ist, du aber nicht mehr einreichen willst, dann müssen die klagen.
Erst dann brauchst du einen Anwalt.