05-03-2013, 12:17
(05-03-2013, 11:51)Anonymous schrieb: He!
Danke für eure Anteilnahme. Ich muss bis 08.03.13 dem JA die Lohnscheine vorlegen. Sollte ich das tun oder wird dann fiktiv was herangezogen?
Die Lohnzettel dem JA vorlegen und die rechnen lassen. Die Berechnung mußt du nicht akzeptieren. Bei Nichtvorlage wird es dann wohl erst einmal eine Auskunftsklage geben. Du kannst auch selber einen Titel ohne JA über den Mindestunterhalt nach DDT erstellen lassen und über das Jobcenter
wieder aufstocken, wie Beppo beschrieben hat (z. B. beim Notar bei 20 Eur Schreibgebühr).
Einen Titel unter dem Mindesunterhalt wird wahrscheinlich bei den meisten Richtern im Reißwolf landen.
Wenn du dich mit der Ex auf 200 oder 150 Euro ohne Unterhaltstitel einigen kannst, muß diese das JA zurückpfeifen.
Eine Pfändbarkeit nicht titulierter Unterhaltsansprüche ist m. W. nicht gegeben.
Hälst du es für wahrscheinlich, das die Ex mit 150 Euro zufrieden ist?