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Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt)
#26
(20-02-2013, 23:59)Ibykus schrieb: das Bedürfnis scheint 10 Jahre langt nicht groß gewesen zu sein ...

Vielleicht war es ja ähnlich wie bei mir bei meinem mittleren Kind (zwar nicht für 10, sondern für 5 Jahre. Aber auch das ist schon zu lang.):

- Gebärerin bricht Kontakt zum Vater ab,
- von der Umgebung wird einem als Vater eingeredet, daß man sowieso nicht wichtig für das Kind ist,
- weswegen einem selbst nicht klar ist, daß man dabei ist, einen schweren Fehler zu begehen.

Simon II
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#27
Die Diskussion ums Jugendamt bringt nichts. Jeder weiss, dass es wie überall katastrophale, miese, weniger miese, neutrale, gute, sehr gute Leute dort gibt. Man geht halt hin, guckt mal mit wem man es zu tun bekommt. Erscheint dort etwas hilfreich, nutzt man es. Erscheint etwas problematisch, stellt man sich drauf ein und ist vorsichtig.

Wenn ich meine eigenen Erfahrungen mit dem Jugendamt zum allgemeinen Maßstab machen würde (was ich aber nicht tue), dürfte ich zum Gang ins Jugendamt nur raten, wenn man dort vorhat einen LKW voll TNT mit Zeitzünder abzustellen. Also rufe ich nicht dazu auf :-)
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#28
(21-02-2013, 00:14)Skipper schrieb: In der Tat wird sich der Vater gute Gründe für sein Zögern und sein plötzliches 'Erwachen' einfallen lassen müssen.

Nö, wird er nicht.

Die Argumentation ist simpel und einfach:

Er hat erkannt, daß es für das Wohl des Kindes sehr wichtig ist, daß er sich als Vater um das Kind kümmert und er eingesehen hat, daß es ein Fehler war, dieses in den letzten 10 Jahren nicht getan zu haben.

Mehr Argumentation muß nicht sein!

Simon II
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#29
(21-02-2013, 14:38)p schrieb: Die Diskussion ums Jugendamt bringt nichts. Jeder weiss, dass es wie überall katastrophale, miese, weniger miese, neutrale, gute, sehr gute Leute dort gibt. Man geht halt hin, guckt mal mit wem man es zu tun bekommt. Erscheint dort etwas hilfreich, nutzt man es. Erscheint etwas problematisch, stellt man sich drauf ein und ist vorsichtig.

Eine Frage bezüglich Jugendamt habe ich aber dennoch:

Vater und Kind trennen einige hundert Kilometer.
Muss er sich -bezüglich Kontakt zum Kind- an die (zickige) Dame wenden, mit der er auch wegen dem Kindsunterhalt zu tun hat, oder kann er sich diesbezüglich an das Jugendamt in unserer Nähe wenden?
Welches JA wäre denn der vorteilhaftere Ansprechpartner?
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#30
Ansprechpartner ist immer das zuständige JA wo das Kind wohnt. Mit Unterhalt sind aber andere Leute beschäftigt wie die, die Beratung wegen Umgangsproblemen machen.
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#31
Zuständig ist das JA Am Wohnort des Kindes. Abgesehen davon sind Unterhalts- und Kindschaftssachen sowieso unterschiedliche Abteilungen.
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#32
(21-02-2013, 14:49)Wintersonne schrieb: Vater und Kind trennen einige hundert Kilometer.
Muss er sich -bezüglich Kontakt zum Kind- an die (zickige) Dame wenden, mit der er auch wegen dem Kindsunterhalt zu tun hat, oder kann er sich diesbezüglich an das Jugendamt in unserer Nähe wenden?
Welches JA wäre denn der vorteilhaftere Ansprechpartner?

Zuständig ist das JA des Wohnorts des Kindes.

Allerdings ist es manchmal so, daß für Umgang etc. andere Sachbearbeiter als für Unterhalt zuständig sind.

Falls das hier nicht so ist, dann weißt Du jetzt schon, daß Du auf die Hilfe des JAs nicht zählen kannst und Du die zweite Stufe ("Ansprache des JAs auf Hilfe") zwar pro forma durchführst, aber direkt nach Ablauf der 14 Tage-Frist den Antrag vor Gericht stellst.

Simon II

Nebenbei: Suche unbedingt Kontakt zu einer Väterselbsthilfegruppe (z.B. VAFK, es gibt aber auch andere) am (oder in der Nähe) des Wohnsorts des Kindes! Eine solche Gruppe kann Dir Tips bezüglich des Umgangs mit dem JA geben und evt. auch gute Anwälte empfehlen.

Außerdem braucht der Vater eine Unterkunft oder einen Ort, wo er halbwegs vernünftig die Umgangszeit mit dem Kind verbringen kann (Stichwort: "Betten für Väter"). Auch hierbei kann eine Väterselbsthilfegruppe am Kindesort helfen.
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#33
wackelpudding schrieb:Wie @p schon schrieb: Am JA kommt der Vater so oder so nicht vorbei.
das ist pauschaler Unsinn!
Wenn Du darauf anspielst, dass das Gericht das JA sowieso einschaltet, heißt das nicht, dass der Vater mit einer Behörde kooperieren muß oder sollte, die ihn allen Erfahrungen nach in den seltensten Fällen unterstützen wird.

Alle mir bekannten Väter, die KEINEN Kontakt mehr zu ihren Kindern haben, haben vorher das JA eingeschaltet oder sich auf das JA eingelassen.

wackelpudding schrieb:Wenn ich @Wintersonne richtig verstanden habe, soll eine mögliche Kontaktaufnahme ja auch unter weitestgehender Schonung des Kindes erfolgen.
auch das ist -sorry- pauschales dummes Gequatsche, bei dem mir langsam die gute Laune verloren geht, wenn ich es lese.

Argumente der Gegenseite sollte man mit Bedacht vermeiden.
Uns Vätern wird ständig vorgehalten, wir würden das Kindeswohl belasten, in dem wir wegen oder um Umgang streiten.
Zitat:Der Vater ist nicht in der Lage eigene Verursachungsbeiträge im Verhältnis zu den Kindern überhaupt einzusehen ....
sind noch harmlose Anspielungen darauf, wie vom Umgangsboykott der KM abgelenkt und schließlich der Vater für alles verantwortlich gemacht wird.

Und das müssen sich 'entsorgte Väter' von Justiz und Verwaltung unterstellen lassen, die über Jahrzehnte hinweg mit Unterstützung einer lediglich an Profit orientierten Helferindustrie Menschenrechte verletzt haben und es unverbesserlich noch tun!!

Umgekehrt wird ein Schuh daraus:
JA und Justiz sind offensichtlich noch immer nicht in der Lage einzusehen, dass ihre Sachbearbeiter und Familienrichter unter Bruch ihres Amtseides vor den Exzessen durchgeknallter Mütter kapitulieren und so den Rechtsstaat zu einem fünfhändigen Affen machen, der sich Mund, Augen und Ohren zuhält, anstatt kindeswohlorientierte Maßnahmen zu verfügen!

wackelpudding schrieb:Und die ist besser zu gewährleisten, wenn die Eltern in ein einvernehmliches Verfahren gebracht werden können.
na, viel Spaß bei dem Versuch, eine Kreidekreismutter, die es von Anfang an zu verhindern wußte, dass das gemeinsame Kind seinen Vater kennen lernt, mit Hilfe eines JA "in ein einvernehmliches Verfahren zu bringen"!

Wenn es dazu bei dem restriktiven Verhalten des Vaters bislang nicht gekommen war, weil die KM das gegen alle Vernunft nicht wollte, dann bedarf es nicht viel Phantasie sich vorzustellen, in welches(!) Verfahren der Vater hinein gezogen werden wird.

Deswegen: Sofort Umgangsrechtsantrag zum Familiengericht.

Allerdings muss ich zugeben, den TO mißverstanden zu haben.
Wem es darauf ankommt, ein "väterlicher Freund" zu werden, der könnte beim JA möglicherweise bessere Karten haben.

Er sollte dann aber nicht auf Umgangsrechte pochen, sondern mit den Worten argumentieren: "vielleicht mal", "gelegentlich" oder "wenn's recht ist" oder "wenn es keine Unannehmlichkeiten bereitet".

Ob er bei der Mutter seines Kindes dann auf offene Ohren stößt, wage ich dennoch zu bestreiten.

wackelpudding schrieb:Aber ich denke, wenn man das Kind in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, wird man die Chancen zu einer "friedlichen" Lösung ausloten wollen - und hier gibt´s ja nun definitiv keinen Zeitdruck...
jedenfalls nicht, wenn man auf die durchschnittliche Lebenserwartung eines Mitteleuropäers abstellt!
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#34
Wintersonne schrieb:Leider hatte die Kindsmutter von Anfang den Kontakt der beiden untersagt/ verhindert, er durfte sein Kind bisher nicht mal auf einem Foto sehen! Selbst bei Verabredungen, wo er das Kind mal kennenlernen sollte (da war es noch Säugling), kam sie grundsätzlich ohne und ließ ihn immer dumm stehen.

und jetzt auf einmal:
Wintersonne schrieb:Aber wir wissen ja noch gar nicht, ob die Kindsmutter boykottieren wird,...
Willst Du uns auf den Arm nehmen?
Bist Du ein Fake?
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#35
@ Ibykus:

Ich bitte dich meine Beiträge GESAMT zu betrachten,
nur einzelne Passagen irgendwo rauszureißen -ohne jegl. Zusammenhang- werfen irgendwann tatsächlich ein fragwürdiges Licht auf mich und meine Aussagen.
Wenn du alle meine Beiträge aufmerksam lesen würdest, wäre dir folgendes Zitat meinerseits sicher nicht entgangen:

(21-02-2013, 12:53)Wintersonne schrieb: Unsere Idee ist, der Mutter als erstes einen Brief zu schreiben um zu schauen, wie die Reaktion ihrerseits ist.
Nach der langen Zeit hat sie sich hoffentlich positiv verändert, ist reifer geworden und vllt. ist sie ja mittlerweile nicht mehr so störrisch dagegen?
Klar, in erster Linie rechnen wir mit negativen Reaktionen, aber wie gesagt, er will ihr -bevor er wirklich klagt- erstmal die Möglichkeit geben, überhaupt zu reagieren. Und sollte das alles negativ ausfallen, kann sie sich zumindest schon mal seelisch und moralisch drauf vorbereiten, was auf sie zukommt.

Daher wissen wir (noch) nicht, ob sie boykottieren wird oder nicht,
weil eine Menge Zeit vergangen ist.

Und nein, ich bin kein Fake, ich kann mich gern auch in irgend einer Weise beim Admin oder einem entprechenden Moderator ausweisen Dodgy .
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#36
@Ibykus

Bevor Du uns durch eine Herzinfarkt oder so verloren gehst, guck ´mal hier:

http://www.bio-apo.de/baldrian-ratiophar...nic&utm_ca

Sonderangebot!
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#37
(21-02-2013, 15:05)Ibykus schrieb: Wem es darauf ankommt, ein "väterlicher Freund" zu werden, der könnte beim JA möglicherweise bessere Karten haben.

Er sollte dann aber nicht auf Umgangsrechte pochen, sondern mit den Worten argumentieren: "vielleicht mal", "gelegentlich" oder "wenn's recht ist" oder "wenn es keine Unannehmlichkeiten bereitet".

Ihm ist sehr wohl bewußt, dass er nicht einfach so herein platzen kann im Sinne von "DA BIN ICH und ICH WILL JETZT..."
In erster Linie geht es erstmal um´s kennenlernen, Kontakt aufbauen + pflegen und -damit sich wirklich ein Vater-Kind-Verhältnis entwickelt, einen Umgang zu "erarbeiten" (ggf. begleitet und mit professioneller Unterstützung).
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#38
Er sollte sich aber auch dagegen wappnen, dass ihm kalte Ablehnung entgegenschlägt, die sich nicht ändert. Auch das kann passieren.
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#39
Und diese Ablehnung kann auch vom Kind ausgehen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#40
(21-02-2013, 15:33)wackelpudding schrieb: @Ibykus

Bevor Du uns durch eine Herzinfarkt oder so verloren gehst, guck ´mal hier:

http://www.bio-apo.de/baldrian-ratiophar...nic&utm_ca

Sonderangebot!
*lach*!
Leider hilft das auch nicht bei der Bewältigung dermaßen widersprüchlicher Aussagen.

Auch mit Worten läßt sich vieles "richten" und "grade biegen".

Laß uns mal bei den vorgetragenen Fakten bleiben!

Wenn ich lese:
Zitat:er will ihr -bevor er wirklich klagt- erstmal die Möglichkeit geben, überhaupt zu reagieren.
Hat sie nicht genug "reagiert", als sie sich wie oben geschildert verhalten hatte?
Wieviel Blauäugigkeit ist erlaubt, bevor man aufwacht und von experimentieren absieht?

Und: worum geht's denn in dem "Klageantrag"?
Um gelegentlichen Umgang?
Um Anerkennung als Besuchsonkel?
Um mütterliches Wohlwollen?

Er wird -wenn die Kindesmutter seine Erwartungen nicht bestätigt, UMGANG beantragen müssen - nicht mehr und nicht weniger!

Das kann -und sollte- er jetzt gleich tun!

Angenommen, das JA würde in Gesprächen mit der KM erreichen, dass er sein Kind sehen darf (schon bei der Formulierung wird mir ganz schlecht), weil er dem Amt und der Mutter ggü keine weiteren Zusagen abverlangt und sich aufs "bitte, bitte" beschränkt.
Wie lange soll und kann das funktionieren?

Die nächsten Probleme und Streitereien sind doch dann schon vorprogrammiert.
Soll's dann von vorne losgehen?

Zugegeben - solche Sachverhalte sind bestens geeignet, den Thread ins Unermessliche fortzuführen.
Allerdings beteiligt sich dann vermutlich nur noch unser "Kommissar Columbo" mit verschiedenen Nicks daran und Umgang wird bis in alle Ewigkeit nicht statt finden.
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#41
(21-02-2013, 16:00)Ibykus schrieb: Wenn ich lese:
Zitat:er will ihr -bevor er wirklich klagt- erstmal die Möglichkeit geben, überhaupt zu reagieren.

Hat sie nicht genug "reagiert", als sie sich wie oben geschildert verhalten hatte?
Wieviel Blauäugigkeit ist erlaubt, bevor man aufwacht und von experimentieren absieht?

Er wird -wenn die Kindesmutter seine Erwartungen nicht bestätigt, UMGANG beantragen müssen - nicht mehr und nicht weniger!

Ich muss dazu sagen, die Kindsmutter war damals 20 Jahre alt und stand evtl. auch unter dem Einfluss ihrer Eltern (was aber nicht sicher zu beurteilen ist).
Es kann doch gut möglich sein, dass sie erwachsener und reifer geworden ist und evtl. nichts gegen einen Kontakt einzuwenden hat?!
Es gibt Menschen die verändern sich in solchen Zeiträumen durchaus auch zum positiven, sofern Wut, Verbitterung usw., langsam nachlassen.
Deswegen wollen wir auch erstmal den friedlich-freundlichen und wohlwollenden Weg wählen.
Wenn das dann definitiv nichts bringt und von ihr kein Entgegenkommen zu erwarten ist, ist die Klage unumgänglich. Das ist sicher!

(21-02-2013, 16:00)Ibykus schrieb: Und: worum geht's denn in dem "Klageantrag"?
Um gelegentlichen Umgang?
Um Anerkennung als Besuchsonkel?
Um mütterliches Wohlwollen?

Zitat:In erster Linie geht es erstmal um´s kennenlernen, Kontakt aufbauen + pflegen und -damit sich wirklich ein Vater-Kind-Verhältnis entwickelt, einen Umgang zu "erarbeiten" (ggf. begleitet und mit professioneller Unterstützung).

(21-02-2013, 16:00)Ibykus schrieb: Allerdings beteiligt sich dann vermutlich nur noch unser "Kommissar Columbo" mit verschiedenen Nicks daran und Umgang wird bis in alle Ewigkeit nicht statt finden.

HuhHuhHuh


Edit: Irgendwie hoffe ich auf gesunden Menschenverstand ihrerseits. Ich kenne sie nicht und kann sie somit nicht beurteilen.
Aber grundsätzlich wollen wir nicht vom "WORST CASE -" ausgehen, auch wenn wir den in unserem Vorhaben mit einbeziehen (und "irgendwie erwarten") .
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#42
(21-02-2013, 16:27)Wintersonne schrieb: Deswegen wollen wir auch erstmal den friedlich-freundlichen und wohlwollenden Weg wählen.
Wenn das dann definitiv nichts bringt und von ihr kein Entgegenkommen zu erwarten ist, ist die Klage unumgänglich. Das ist sicher!
Ich drücke Euch so oder so die Daumen.
Allein - mir fehlt der Glaube daran, dass die KM mitmacht!

Dagegen spricht, dass sie selber auch 10 Jahre verstreichen lassen hat.
Jahre, in denen das Kind ganz sicher Fragen hinsichtlich ihres Vaters gestellt hat oder aus Gründen -ich muss mal eben ein paar Tropfen von Wackelpuddings Empfehlung schlucken- die mittlerweile hinreichend bekannt sein dürften, nicht gestellt hat!

Trotzdem: alles Gute und viel Glück für Kind und Vater!
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