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Fragen zu bevorstehendem Unterhaltstitel...
#1
Question 
Hallo miteinander,

ich habe mich hier registriert, weil ich (in Absprache) für meinen Freund bezüglich Unterhalt/ Unterhaltstitel recherchiere.
Er ist zeitlich und beruflich eingespannt und hat keine Erfahrungen mit Foren o.ä., daher unterstütze ich ihn "seelisch & moralisch".

Ich hatte in einem anderen Forum einige Fragen gestellt, die offen blieben, aber per PN wurde ich freundlicherweise auf dieses Forum hingewiesen.

Um zum eigentlichen Thema zu kommen,
mein Freund hat vor ein paar Tagen Post vom Jugendamt bekommen.
Er ist Vater eines 10 jähr. Kindes und hat seit vielen Jahren immer einen festen Betrag an Unterhalt gezahlt. Er war nie säumig, ist immer allen Anforderungen nachgekommen und hat immer pünktlich die volle geforderte Summe gezahlt.

Nachdem von ihm vor ein paar Wochen die Einkommensnachweise angefordert wurden, hat ihn das Jugendamt in relativ barschem Ton aufgefordert, einen Unterhaltstitel zu unterzeichen. Er ist laut deren Berechnungen in der Gehaltsklasse 4 (Düsseldorfer Tabelle). Er soll zukünftig monatlich 327€ zahlen und das auch so titulieren lassen.
Leider hat er absolut keine Ahnung (wie ich) worauf er bei solch einem Titel unbedingt zu achten hat.
Wichtig wäre vor allem zu wissen, welche Art Titel soll er unterschreiben?
Es gibt die statischen und die dynamischen, welcher ist sinnvoll und warum?
Wie sieht es mit den Befristungen aus? Ich habe gelesen dass man bis zur Volljährigkeit befristen kann, aber auch nur für 1-x Jahre. Was wäre denn am sinnvollsten?
Wo sollte er bestenfalls den Titel ausfertigen lassen, beim JA oder eher Notar?
Ich muss dazu sagen, dass wir "EVTL." selber auch zusammen noch Nachwuchs haben wollen (was aber noch nicht feststeht), muss er in einem Titel diesbezüglich was besonderes beachten (im Fall eines weiteren Kindes muss er zeitweise für mich und das weitere Kind ja mitaufkommen)?
Wie setzt sich das bereinigte Nettoeinkommen zusammen?
Was darf für den Unterhalt angerechnet werden und was nicht?
Ich habe gelesen, dass zb. Aufwand für Arbeit, Rentenversicherungen, priv. RV bei der Berechnung mit berücksichtigt werden müssen, gibt es noch andere relevante?
Wie sieht es mit einem Kredit aus? Er möchte sich ein Haus kaufen, muss die monatl. Rate dann auch bei Berechnungen berücksichtigt werden?
Darf er eigentllich auch die Verdienstnachweise der Kindsmutter verlangen um Einsicht zu bekommen? Die Kindsmutter ist seit einigen Jahren verheiratet und ihr Ehemann hat ebenfalls Einkommen. Muss das auch bei den Berechnungen mit berücksichtigt werden? Die Fragen deshalb, weil aufgrund des höheren Bildungsstatus von beiden (abgeschl. Studium) die Wahrscheinlichkeit besteht, das sowohl die Kindsmutter als auch ihr Ehemann ein viel höheres Einkommen haben, als der Kindsvater.

Um eines vorweg zu nehmen, er möchte dem Kind nichts vorenthalten.
Er wird den Unterhalt selbstverständlich weiterhin zahlen (was bisher ja problemlos lief). Aber aufgrund dessen, dass man so viel negatives in Bezug auf Jugendämter und Unwahrheiten/Drohungen/Abzocke/ liest, möchte er eben auch nur das zahlen, was er ehrlich und fair ist.
Er hat weder zum Kind, noch zur Mutter Kontakt, seit der Geburt des Kindes läuft alles übers JA.

Ich hoffe ich "erschlage" euch nicht mit den vielen Fragen Blush...

Ich würde mich über Infos und Tips eurerseits freuen Wink.

Viele Grüße...
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#2
Zum Tiel steht sehr viel hier: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#titel
Zu Einkommensbereinigenden Faktoren hier: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.ht...ermittlung
Geh das mal durch, übrige Fragen willkommen.

Die Mutter hat keine Auskunftspflicht über ihr Einkommen und über das ihres neuen Mannes erst recht nicht.
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#3
Hallo Wintersonne,

ich hoffe, das hier

http://www.mein-recht.de/einkommen.htm

erschlägt Dich nicht...

Wer hat denn den Unterhalt errechnet, den Dein Freund bisher zahlt?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
Einiges steht z.b. hier
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6937
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6447
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5721
usw.

Willkommen, dich hier einzulesen. ;-)

Ansonsten würde ich auf 2 Jahre Titel machen und den Umgang mal in Gang bringen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#5
Hallo nochmal,

danke für die Antworten und die ganzen Links. Nun habe ich erstmal eine Menge zu lesen Big Grin .
Ich hoffe das sich damit alle offenen Fragen erledigen Wink.

(20-02-2013, 22:30)sorglos schrieb: (...) und den Umgang mal in Gang bringen.

Ja, dazu komme ich in meinem nächsten Thread.
Ich wollte aber nicht alles zusammenwürfeln, sondern getrennt voneinander behandeln, weil es ja 2 verschiedene Themen sind.

Viele Grüße
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#6
Hallo zusammen,

nachdem ich hier >>> http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7104 um Tips und Ratschläge für einen bevorstehenden Unterhaltstitel bat, ergeben sich heute -nach einem Telefonat meines Freundes mit dem Jugendamt- weitere Fragen.
Wir haben uns bezüglich der empfohlenen Links noch weiter belesen und sind erstaunlicher Weise zu dem Entschluss gekommen, dass wohl mit der Berechnung des Unterhalts -seitens des JA- etwas nicht stimmt.

Vorab:
Als er die Aufforderung bekam, seine Einkünfte für die letzten 12 Monate offenzulegen, war zusätzlich ein Fragebogen mit Kreuzel-Fragen beigelegt und keine Möglichkeit für einen Freitext gegeben.
Bei dem Fragebogen handelte es sich ausschließlich um Fragen wie Einkommen, Vermögen, Einkommen Ehepartner usw.
Es gab keine Möglichkeit anzugeben, dass zb. auch seinerseits Zahlungsverpflichtungen für Versicherungen/Renten zur Altersvorsorge (usw.) bestehen.

Laut unseren Berechnungen, steht er in der Gehaltsklasse 3 (1900 - 2300€ Nettoeinkommen).
Allerdings meinte die Dame am Telefon, da er verheiratet ist (ist er noch, aber getrennt lebend), wird er eine Gehaltsstufe (4) hochgestuft, da sich die Berechnungen der Düsseldorfer Tabelle auf das Einkommen beider Ehepartner berufen?!?
Laut unserern Recherchen darf doch aber das Gehalt eines nicht unterhaltspflichtigen Ehepartners NICHT angerechnet werden, zumal diese nicht mal Gehalt bekommt, weil sie Studentin ist?!
Wenn er (alleine) rein rechnerisch in einer bestimmten Gehaltsklasse steht, dürfen die ihn dann einfach hin- und her stufen?

Zudem wurde die Dame darauf hingewiesen, dass in den Berechnungen des Jugendamtes nicht berücksichtigt wurde, dass er auch diverse Altersvorsorgen (zb. Riesterrente) zahlt, die wohl mit bedacht werden müssen. Darauf gab´s die plumpe und zickige Antwort, dass sowas nicht geht! Nachdem er klar machte, dass er sich eingehend informierte, meinte sie genervt, da müsse sie sich erstmal selber erkundigen Dodgy...

Wir sind nun etwas verwirrt Huh ...
Wir haben zwar schon unmengen gelesen, aber ganz so fit sind wir in diesen Belangen doch noch nicht.

Vor allem interessiert uns aber die Tatsache, ob die Aussage mit der Düdo-Tabelle stimmt? Wir haben dazu nichts gefunden.


Viele Grüße
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#7
Die Tabelle geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus: Wenn er seiner (Noch-)Frau unterhaltsverpflichtet ist und seinem Kind, bleibt es bei der Tabellenstufe.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
@ wackelpudding:

Seine Nochehefrau und er pflegen ein freundschaftliches Verhältnis.
Er hat ihr Übergangsweise -ohne es dem JA mitzuteilen- monatlich einen gewissen Betrag gezahlt, den beide unter sich ausgemacht haben - ohne irgendwelche Ämter einzubeziehen.
Mitlerweile zahlt er den Betrag -mit Absprache seiner Nochehefrau- nicht mehr. Das alles weiß das JA ja nicht.

Aber wie ist es möglich, ihn einfach hin- und her zu stufen, obwohl sich sein Nettoeinkommen ja nicht ändert.
Er ist und bleibt im Bereich von 1900 -2300€ (Stufe 3), wie kommen die darauf, ihn einfach in die Stufe 4 zu schieben?


VG
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#9
Die Mädels beim JA -und das ist ja deren persönliche Situation- gehen davon aus, dass Frau auf eigenen Beinen steht und eine Unterhaltspflicht des Mannes faktisch nicht mehr gegeben ist. Dann gibt´s nur noch einen Unterhaltsberechtigten und es geht eine Tabellenstufe hoch.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#10
(21-02-2013, 13:30)Wintersonne schrieb: Bei dem Fragebogen handelte es sich ausschließlich um Fragen wie Einkommen, Vermögen, Einkommen Ehepartner usw.
Es gab keine Möglichkeit anzugeben, dass zb. auch seinerseits Zahlungsverpflichtungen für Versicherungen/Renten zur Altersvorsorge (usw.) bestehen.

Der Fragbogen ist nicht für Beratung des Pflichtigen oder eine korrekte Berechnung gedacht, es geht einzig und allein um Unterhaltsmaximierung.

Irgendwo wird das Nettoeinkommen eingetragen und das kann er entsprechend den Hinweisen in der faq bereinigen. Oder noch besser, den Fragebogen gar nicht ausfüllen, sondern Auskunft in Prosaform geben.
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#11
(21-02-2013, 14:24)wackelpudding schrieb: Die Mädels beim JA -und das ist ja deren persönliche Situation- gehen davon aus, dass Frau auf eigenen Beinen steht und eine Unterhaltspflicht des Mannes faktisch nicht mehr gegeben ist. Dann gibt´s nur noch einen Unterhaltsberechtigten und es geht eine Tabellenstufe hoch.

Also irgendwie begreife ich das jetzt nicht wirklich.
Ob mit unterhaltsberechtigter Noch-Frau oder ohne, das Nettoeinkommen bleibt im gleichen Bereich, warum dann diese hin- und herstuferei?
Und laut den Berechnungen des JA, bewegt er sich in Stufe 3 und nicht 4 Huh ...
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#12
Ein barunterhaltsberechtigtes Kindes leitet seine Lebensstellung i. d. R. von der Lebensstellung des barunterhaltspflichtigen Elternteiles her. Die Lebensstellung des Barunterhaltspflichtigen ist eine bessere, wenn er nur für 1 statt für 2 Personen Unterhalt zahlen muss, weshalb dann auch die des Kindes durch Höherstufung verbessert wird.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#13
(21-02-2013, 16:00)Wintersonne schrieb: Also irgendwie begreife ich das jetzt nicht wirklich.
Ob mit unterhaltsberechtigter Noch-Frau oder ohne, das Nettoeinkommen bleibt im gleichen Bereich, warum dann diese hin- und herstuferei?
Und laut den Berechnungen des JA, bewegt er sich in Stufe 3 und nicht 4 Huh ...

Kannst Du natürlich bei jeder Düsseldorfer Tabelle entnehmen, dass die Stufe 3 für ZWEI Personen gilt. Frau und Kind oder zwei Kinder... und sowas. Für eine Person gilt es eine Stufe höher.

Bereinigte Nettoeinkommen ist für ihn relevant. Die Pauschale ist 5%. Mindestens gilt 60€, Maximum gilt160 €. Das akzeptiert auch jeder.

Beispiel:
Nettoeinkommen 2.000
Bereinigt 5% - 100

Bereinigt. Netto = 1.900€ = Stufe 2 nach Tabelle. Für eine Person dann Stufe 3. So ein Glück um ein Euro wird er aber vermutlich nicht haben.


Ehrlich gesagt, die Unverschämtheit des Kindesunterhalts beginnt freilich schon mit Stufe 1. Danach wird es immer mehr erträglicher. Wenn er schon so gut verdient, soll er tatsächlich schauen, noch mehr verdienen zu können.

Die Frau wird im Gegensatz zu ihm nicht wirklich "reicher" werden. Je höher die Stufe, umso erträglicher wird das. Die prozentuale Abgabe nimmt erheblich ab.

Ich weiß, dass es einen ärgert. Aber er verdient einfach zuviel um sich darüber zu sehr zu ärgern.
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#14
@Humbold Marco

Ich weiß nicht, ob Du darauf noch Reaktionen vom TS bekommst. Der letzte Eintrag ist über ein Jahr her. 

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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