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Tipps zur Stellungnahme und Verhalten beim §170
#1
Hallo,

ich werde die Vorgeschichte erstmals nicht groß erzählen. Ihr könnt ja suchen Smile
Kurz gefasst: habe ich eine extrem schmutzige Trennung/Scheidung wie viele anderen hier im Forum.

Jetzt läuft eine 170er Sache gegen mich (nicht die erste, die Exe ist da nicht besonders zimperlich). Ich bin zwar im Ausland, beabsichtige aber aus strategischen Gründen auf die Anzeige zu reagieren, zumindest mit einer Stellungnahme. Ich habe meine Akte sehen können – es ist beeindruckend was da so alles geschnüffelt wird Angel
Ich habe zwar einen Rechtsanwalt, aber er ist faul, unengagiert und nur am Geld und dem schnellen Beenden der Sache durch Zahlungen meinerseits interessiert.

Ich kann mir vorstellen, dass er vielleicht eine kurze Stellungnahme macht, ausschließlich zu den strafrechtlichen Aspekten (Leistungsfähigkeit früher und jetzt, Geldflüsse, Unterhaltspflichten…). Mehr wird er wahrscheinlich nicht machen wollen

Ich wollte aber noch zusätzlich selber so etwas wie Klarstellung schreiben. Und zwar zu den Punkten, die nicht direkt mit dem Strafrecht zu tun haben, eher wird’s da um Umgang, gemeinsames Sorgerecht, Umgang der Mutter mit dem Unterhalt meiner Tochter, Umgang des Next mit meiner Tochter, Hausratteilung usw gehen…

Ich verstehe, das wird alles den Tatrichter wohl nicht interessieren, aber die Akte ist voll mit den Verleumdungen und Lügen (die auch nicht strafrechtlich relevant sind), aber mich in einem sehr schlechten Licht darstellen. Ich glaube eine „Richtigstellung“ (mit Belegen) würde den Richter zumindest mental beeinflussen. Außerdem möchte ich alle diese Fakten protokollieren und in der Akte haben – ich gehe davon aus, dass die aktuelle Anzeige eingestellt wird, aber die weiteren werden bestimmt folgen… Das Kind ist sehr jung.

Also, erstmals eine grundsätzliche Frage: würdet ihr so etwas schreiben und dem StA zuschicken?

Dann, wenn ja, in welchem Ton? Ich meine, in dem TFAQ steht – „nie negativ über die Kindsmutter sprechen“. Gilt dies auch beim Strafgericht für einen voll entsorgten Vater/Aufgeber? Momentane Skizze dieser Stellungnahme ist schon sehr negativ der Mutter gegenüber (ist ja "nur" als ein Gegenschlag gedacht, kein atomarer Erstangriff), soll ich versuchen möglichst „positiv“ zu formulieren?

Ganz harte Bandagen: wenn ihr gewusst hättet, dass euer Kind vom Next geschlagen und misshandelt wird – was würdet ihr machen? Stellt mal vor, diese Information kommt aus dem vertrauten Kreis und es gibt einige Indizien, dass sie stimmt. Aber keine hundertprozentige Wahrscheinlichkeit. Ich weiß, man kann eine Strafanzeige erstatten kann, aber zuerst die Frage ob man diesen Vorwurf im 170er Verfahren in den Mund nehmen sollte.

Ich freue mich auf eure Tipps und Diskussionen
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#2
Das nie negativ über die Kindsmutter sprechen kannst du meines Erachtens getrost vergessen, wenn du keinerlei Ambitionen hast, Umgang mit diesem Kind zu haben. Insgesamt würde ich den Tenor allerdings nicht abfällig halten, sondern möglichst wertfrei die Fakten schildern und belegen. Ob das bezüglich des Strafverfahrens relevant ist, wage ich zu bezweifeln, aber so ist es zumindest zu den Akten genommen.

Aus meiner bisherigen Erfahrung heraus werden wutgeladene Stellungnahmen nicht für voll genommen. Also beschränke dich möglichst auf die Punkte, die du zweifelsfrei nachweisen kannst.

Die Anzeige wegen Kindesmißhandlung würde ich abgetrennt vom eigenen Strafverfahren machen, sonst kommt das wohl zu sehr als "Jetzt stell ich halt irgendwelche Behauptungen auf, um die Gegenseite auch schlecht dastehen zu lassen" an.
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#3
(05-02-2013, 23:02)FreiHerr schrieb: Ich wollte aber noch zusätzlich selber so etwas wie Klarstellung schreiben. Und zwar zu den Punkten, die nicht direkt mit dem Strafrecht zu tun haben, eher wird’s da um Umgang, gemeinsames Sorgerecht, Umgang der Mutter mit dem Unterhalt meiner Tochter, Umgang des Next mit meiner Tochter, Hausratteilung usw gehen…


Ich freue mich auf eure Tipps und Diskussionen

Glaub mir, bevor sich nicht das Justizministerium mit Deinem Fall beschäftigt, ist vollkommen wurscht, was Du dem Gericht schreibst.

Erst wenn der Staatsanwalt gezwungen wird, gegen den inneren Zirkel in der Justiz zu ermitteln, kannst Du etwas ausrichten.

Und mach nicht Deine Exe oder Deine Kinder für den Schlamassel verantwortlich. Wenn überhaupt jemand verantwortlich ist, dann die Staatsanwaltschaften und die Gerichte.

Erinnere die Staatsanwaltschaft lieber an den § 160 Abs. 2 StPO. Das Legalitätsprinzip besagt, dass der Staatsanwalt auch zu Deinen Gunsten ermitteln muss, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen. Und genau diese Anhaltspunkte musst Du der Staatsanwaltschaft nennen.

Das vernachlässigt die Staatsanwaltschaft immer wieder. Bei mir sind sie jetzt dazu gezwungen, weil ihnen das Justizministerium genau auf die Finger schaut.

Nenne Deinem Justizminsiterium das Aktenzeichen und mach darauf aufmerksam, dass die Staatsanwaltschaft den § 160 Abs. 2 StPO nicht befolgt. Das geht alles per Email an die Poststelle des Justizministeriums.

Der Fall Mollath ist zwar weitaus spektakulärer, wie unsere Fälle, aber der Fall Mollath läßt grüßen.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#4
(05-02-2013, 23:09)Jessy schrieb: Das nie negativ über die Kindsmutter sprechen kannst du meines Erachtens getrost vergessen, wenn du keinerlei Ambitionen hast, Umgang mit diesem Kind zu haben.

Ich verstehe diesen Eindruck, aber es liegt nicht an mir. Du weisst ja, wenn die Mutter nicht will, hast du keine Chance. Zumindest in DE. Mein Restleben für diesen sinnlosen Kampf zu opfern möchte ich nicht.

(05-02-2013, 23:09)Jessy schrieb: Die Anzeige wegen Kindesmißhandlung würde ich abgetrennt vom eigenen Strafverfahren machen, sonst kommt das wohl zu sehr als "Jetzt stell ich halt irgendwelche Behauptungen auf, um die Gegenseite auch schlecht dastehen zu lassen" an.

Aber Du würdest sie erstatten? Nicht zum Jugendamt gehen oder lange Mails an die KM schreiben, sondern gleich §225 StGB?
Jetzt, unabhängig von der gesonderten Strafanzeige, wollte ich dieses Thema in der Stellungnahme kurz anführen. Also, ohne die StA-in aufzufordern gleich aktiv zu werden.
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#5
(05-02-2013, 23:02)FreiHerr schrieb: Ich wollte aber noch zusätzlich selber so etwas wie Klarstellung schreiben.

Unsinn. Den Drang zur Klarstellung solltest du dir für alles andere aufsparen, als für ein Strafverfahren.

Der Beschuldigte muss nicht seine Unschuld "klarstellen" - er schweigt. Mach alles, wo du einen "Drang" verspürst nicht ohne Rücksprache mit deinem Strafverteidiger! Auch die Hinweise von @Camper nur über deinen Anwalt. Strafrecht ist was völlig anderes als Familienrecht!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
(06-02-2013, 01:14)sorglos schrieb: Der Beschuldigte muss nicht seine Unschuld "klarstellen" - er schweigt. Mach alles, wo du einen "Drang" verspürst nicht ohne Rücksprache mit deinem Strafverteidiger! Auch die Hinweise von @Camper nur über deinen Anwalt. Strafrecht ist was völlig anderes als Familienrecht!

Den Anwalt informiere ich durch Kopien meiner Schreiben, dass ich tätig geworden bin.

Auch er braucht erst mal Rückendeckung durch das Justizministerium. Sonst kann es in die Hose gehen.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#7
@ FreiHerr

sehr viele Verurteilungen in Strafverfahren (nicht nur §170 StGB) stützen sich auf die eigenen Angaben des Angeklagten, auch Geständnis genannt.

Mir wäre die Gefahr zu gross, dass Richter und Staatsanwalt sich aus meiner "Klarstellung" genau das herauspicken und als Beweis werten was sie zu einer Verurteilung brauchen.

Als Beschuldigter im Strafverfahren zum §170 StGB kannst du vieles falsch machen, wenn Du redest. Und nichts falsch machen, wenn Du schweigst. Soll doch der Staatsanwalt gefälligst seinen Job machen. Du als Angeklagter hast doch überhaupt keine Ahnung, was die da von dir wollen!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
@ FreiHerr - es ist auch nicht der Eindruck entstanden, dass es an dir liegt. Und ich kann deine Entscheidung da voll verstehen.

Ich würde Anzeige erstatten, wenn du wenigstens ein oder zwei "harte" Verdachtsmomente hast. Nur Hörensagen reicht meines Erachtens nicht aus, solange du keine Zeugen hast, die auch wirklich aussagen, was sie zu sehen geglaubt haben (Verwandte, Kinderarzt, etc.). Das Problem wird aber sein, dass Kindesmisshandlung schwer nachzuweisen sein wird, wenn dem Kind nicht gerade diverse Knochen gebrochen sind oder es andauernd mit blauem Gesicht im Kindergarten erscheint. Es sei denn das Kind hätte selbst einer neutralen Stelle - Kindergartenbetreuerin oder dergleichen - schon gesagt, dass der Freund der Mama ihr/ihm weh tut. Dann müssten die aber auch selbst tätig werden...
Vermutlich wird nicht viel mehr passieren als dass das Jugendamt mal nach dem rechten sieht.

Bringst du deine Verdachtsmomente woanders als in einer Strafanzeige an, könnte das sehr schnell den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen, also Finger weg davon.
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