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BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt
#3
Das mit der Altersvorsorge gilt aber nicht für den der eine Immobilie abbezahlt; das sei Absicherung genug. Selbstverständlich klatscht das Regime zusätzlich noch den geldwerten Mietvorteil auf das Gehalt; und die NK dürfen nur Mieter geltend machen.
Somit ist ein ETW-Besitzer der vor dem Schuldenberg einer faktisch wertlosen Wohnung steht dreimal gekniffen.
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RE: BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 28-01-2013, 20:16
RE: BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 13-05-2014, 19:23

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