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BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt
#12
OLG Frankfurt am Main, 22.03.2016 - 2 UF 15/16 Volltext: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/...id:7724597

Hier wird erstmalig aufgrund "Fehlverhaltens" der Elternunterhalt abgelehnt. Der Sohn sollte für die pflegebedürfte Mutter bezahlen und sollte zu künftig 659 EUR pro Monat verurteilt werden. Das wurde abgelehnt.

"(das Amtsgericht) sei aufgrund der Anhörung des Antragsgegners davon überzeugt, dass die Mutter des Antragsgegners ihre Unterhaltspflicht gegenüber ihren Kindern gröblich vernachlässigt habe, indem sie über einen langen Zeitraum von vier bis fünf Jahren elementare Bedürfnisse der Kinder nach Versorgung mit Nahrung und Hygiene missachtet habe, was auch zu einer sozialen Ausgrenzung der Kinder geführt habe. Darüber hinaus liege nach aus der Anhörung des Antragsgegners gewonnener Überzeugung des Gerichts eine vorsätzliche schwere Verfehlung der Mutter vor, da sie den Sohn sexuell missbraucht habe. Es könne nicht von einer fehlenden Leistungsfähigkeit oder mangelndem Verschulden der Mutter des Antragsgegners wegen psychischer Erkrankung schon im in Frage stehenden Zeitraum bis 19.../... ausgegangen werden, weil die im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast verpflichtete Antragstellerin hierzu nicht ausreichend substantiiert vorgetragen habe.".

Interessant ist die Beweispflicht. Der Sohn hat von Verfehlungen der Mutter berichtet, die Mutter hätte das widerlegen müssen. Hat sie nicht: "Entsprechende Anstrengungen einer erfolglosen Kenntniserlangung wurden von der Antragstellerin nicht vorgetragen, die pauschale Mitteilung, man gehe davon aus, dass sich die Mutter des Antragsgegners "aufgrund ihres Gesundheitszustandes" (welcher?) nicht an Vorgänge in der Kindheit des Antragsgegners erinnere, sowie der Verweis auf ein hierzu einzuholendes Sachverständigengutachten reichen hier keineswegs aus.".

Bei dementen Eltern ist das eine interessante Möglichkeit, Elternunterhalt für unbillig zu erklären. Würde das vor Gericht Schule machen, so kann man sich darauf verlassen, dass eine gesetzliche Verschärfung kommt, um es zu verhindern.
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RE: BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 28-01-2013, 20:16
RE: BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 13-05-2014, 19:23
RE: BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt - von p__ - 07-01-2017, 17:16

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