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BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt
#10
Darum geht es nicht; ich betrachte das eigengenutzte Heim als Grundrecht; so eine Art
Steuerfreibetrag. Ich muss mittlerweise doch jedem in diesem Land dankbar sein der nicht auf der
Tasche liegt bzw. eine Sozialwohnung belegt; ferner ist das MEINE Altersvorsorge und nicht dazu
gedacht einer versoffenen Frau ein Luxushotel zu finanzieren.
Und die Alte hat zu einer Zeit gelebt in der es BRD-Land wirtschaftlich gut ging; sie hätte ihre Altersvorsorge
ersparen können

Und ihr seid bei eurer Familiengründung für euer Verhalten verantwortlich/unterhaltspflichtig; bei mir
hat sich eine versoffene alte Frau ein Pflegeheim ausgesucht; von der Kohleofenwohnung in´s Hotel.
Der Staat stellt die Altersvorsorge ad absurdum; glaubst Du dass ich noch einmal etwas erspare oder
diese Wohnung erhalte ?
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RE: BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 28-01-2013, 20:16
RE: BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 13-05-2014, 19:23

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