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Jugendamt unterstützt nicht leistungsfähige Väter
#1
Roland Hillmann ist arbeitslos. Deshalb kann er den Unterhalt für seine vierjährige Tochter nicht selbst leisten. Das Jugendamt unterstützt ihn. Aber nur, wenn er monatlich 30 Job-Bewerbungen nachweist.
http://www.moz.de/heimat/lokalredaktione...1/1086476/

Ich habe selten so einen Stuß gelesen. In diesem Artikel wird suggeriert, dass das Kind nur Unterhaltsvorschuss bekommt, wenn der Vater 30 Bewerbungen pro Monat vorlegt.
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#2
Dass man trotz absoluter Ahnungslosigkeit Zeitungsartikel fabrizieren kann, ist leider die Regel....
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#3
Von Unterhaltsvorschuss ist nirgends die Rede.
Mit "Unterstützung" ist gemeint, dem Vater keine fiktives Einkommen anzudichten.

Wirklich gut an dem Artikel gefällt mir das Aufzeigen der unterschiedlichen Anforderungen, nach Sozial- und Familien(un)recht und wie die jeweils mit Menschen umgehen. Es versteht sich von selbst, dass auch dieses Frankfurter Jugendamt von Betonköpfen besetzt wurde.

Zitat:Da er in Folge einer Operation an Bauch und Wirbelsäule ein amtsärztliches Attest besitzt, muss der 41-Jährige gegenüber dem Jobcenter lediglich zwei Bewerbungen im Monat nachweisen. Trotz dessen pocht das Jugendamt auf die 30 Stück.
[...]
Was die Anzahl angeht, ist die Gesetzeslage eindeutig, wie die Nachfrage ergab. "Das Jugendamt fordert die Vorlage der entsprechenden Nachweise auf der Grundlage der Rechtsprechungen zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit", sagt der Frankfurter Jugendamtsleiter Dirk Sander.

Unbeholfen, unflexibel im Kopf und leidet am Drückeberger-Unterstellungs-Syndrom.
Gesetzeslage ist auch mal § 1603 (1) BGB.
Wenn Dirk Sander nun hieraus eine Eindeutigkeit ableitet, liegt er schon daneben. Etwas anderes, wenn er sagt, er - und nur er selbst - erkennt als Grundlage seines handelns ausschließlich den erwähnten Beschluss des OLG Karlsruhe an, dann handelt er aber nicht aufgrund einer Gesetzeslage, sondern eben nach Gutdünken. Zumal angeführter Beschluss des OLG Karlsruhe keinerlei Anspruch auf Absolutheit erhebt - so vermessen sind sogar OLG-Richter nur ausnahmsweise.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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