Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Erziehung der Ex nachhaltig "erfolgreich"
#1
Nach langer Abstinenz mal eine neue Erfahrung (für mich)

Beide Kinder sind seit mehr als 1 Jahr volljährig, der Kontakt zu ihnen wurde unterbrochen als sie 14 bzw. 15 waren. Sie waren die oftmals typischen Waffen der Mutter gegen mich und hatten darunter zu leiden.
Vom Jugendamt kam per Beistand all die Jahre nur nonsens und das übliche Geschwafel mit Druck usw, die Unterhaltszahlungen flossen bis auf die Zeiträume, in denen ich nicht voll leistungsfähig war so, wie es in der DT zu errechnen war.

Meine emotionale Tür war nie geschlossen, weil ich meine Kinder eben als Opfer der Umstände sah und wartete, bis die entsprechende Initiative von ihnen ausging.
Nun kam vor ein paar Wochen meine 19-jährige Tochte telefonisch auf mich zu und forderte in einer reichlich unangemessenen Art und Weise die Auflösung einer Geldanlage, die zur Geburt der Kinder durch mich angelegt wurde und auf der die Mutter UND ich als Inhaber eingetragen sind.
Das Geld gehört den Kindern und ich hatte / Wollte es nie für mich beanspruchen.
Ich zog ihr den Zahn und bat sie sich die Art und Weise der Kontaktaufnahme nochmals zu überlegen, denn als Intro ein "Sie" und "wenn ich das Geld nicht bekomme, klage ich es ein" kam kontraproduktiv rüber und bewirkte eher ein Lachen als eine Wunschentsprechung.

Gut, sie überlegte es sich, meldete sich ein paar Tage drauf erneut und es begann ein intensiver SMS-Mail-Telefonkontakt. Und ich schöpfte Hoffnung. Das Thema "Mutter" war als solches tabu und ich habe - ganz ehrlich - auch nicht böse über die Trennung / Scheidung gesprochen. Keinerlei Vorwurf ging an meine Tochter.
Die Geldanlage, so erfuhr ich, wollte sie haben, weil sie plante ein Auto zu kaufen, von wegen zur Arbeit kommen und so. Wir trafen uns, unterhielten uns, begannen ein Pflänzchen zu pflanzen. Lügen, für dumm verkaufen usw waren vereinbart auszuschließen. Ich bot ihr an, bei Kauf zu helfen, avisierte eine Zuzahlung und meine % meiner derzeit ungenutzten Versicherung. Also Gegenleistung erbat (!) ich mir dafür nur die Herausgabe der Jugendamtsurkunde - und dann wurde es seltsam, alles ging kaputt.

Erste Aussage: "Sowas gibt's? Weiß ich nix von..."
Dann: "Ich schau mal wo die ist..."
Dann: "Haben wir nicht"
Dann ein Treffen, an dem ich die Unterschrift zur Auflösung der Anlage gab, 2 Kopien (!) der Urkunden. Dazu die Aussagen: Das ist alles, was man habe. Es gäbe keine Originale bei ihnen...
Ich unterschrieb der Zustimmung zur Auflösung
Am Folgetag mein Anruf beim Jugendamt, ob es üblich sei, Originale zurückzubehalten. Natürlich nicht, nach ein paar Recherchen der Dame kam heraus, die Urkunden gingen seinerzeit per Einschreiben an die Mutter.
Ich also meine Tochter und meinen Sohn informiert (mit dem Zusatz, sie seien ja volljährig und selbst verantwortlich) sie mögen doch bitte die Originale herausgeben - BEIDE hatten zwischenzeitlich erklärt, unabhängig der Existenz solcher Urkunden wolle man keinen Unterhalt von mir haben...

Da mich meine Tochter ganz offensichtlich im Vorfeld trotz der Absprache in Sachen nicht belügen belogen hatte, erlaubte ich mir sie (beide Kinder) wirklich und wahrhaftig zu BITTEN, die Urkunden bis 31.1.2013 herauszugeben, da ich sonst gezwungen sei etwas zu tun, was uns allen keinen Spaß bereiten würde.

Antwort des Sohnes: Das ist MEINE Unterlage, die ist zwar nichts mehr wert (Erklärung: Verjährung und Verwirkung greifen beide, Sohn hat Ausbildung und Job mit eigenem Einkommen) aber, es sind halt seine Papiere und er will sie einfach behalten.

Antwort der Tochter: Nee, diese Urkunde will sie zwar nicht gegen mich einsetzen, aber es könne ja mal sein, dass ich als Pflegefall ende und sie dann für mich aufkommen müsse. Dann würde ihr diese Urkunde gegenüber dem Sozialamt den Hintern retten.

Frag mich jetzt bloß keiner, wo da der Zusammenhang ist...

Ergebnis: Kontakt wieder eingestellt unter Nennung der Gründe
- es wurde doch wieder gelogen
- es geht und ging doch bloß wieder ums Geld

Und nun darf ich ab 1.2. meine Kinder auf Herausgabe verklagen, bzw. eine Abänderungsklage auf "null" einreichen. Dolle Sache das, da hat die Mutter doch tatsächlich ein einziges mal etwas konsequent und erfolgreich bearbeitet. Leider das Falsche... Aber was soll's, ich hatte ja 8 Jahre Zeit mich daran zu gewöhnen, keine eigenen Kinder mehr zu haben.

Frohes Fest an alle
(und ja, es geht mir gut. Besser als je zuvor) Wink
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren
#2
Nur kurz jetzt, später ausführlicher:

Die beste Lösung für das Problem mit dem Titel ist, unabhängig von der Auslieferung des Originaltitels immer einen Verzicht unterschreiben zu lassen wie in der faq geraten: "Hiermit verzichte ich sowohl materiell-rechtlich als auch vollstreckungsrechtlich auf den Unterhalt/Unterhaltsteil in Höhe von XX EUR pro Monat aus dem Unterhaltstitel (Aktenzeichen, Datum) gegenüber dem Pflichtigen NAME vollständig und unwiderruflich. Unterschrift Gläubigerin, Name Gläubigerin, Adresse Gläubigerin". Die ehemaligen Titelinhaber können ihr Trophäenpapier dann eingerahmt im Klo hängen lassen.

Damit erwischt man nebenbei auch die seltenen Fälle, dass der Titel zwar zurückgegeben wird, die Gegenseite aber mit "hab das Original beim Umzug verloren" sich wieder einen vom Gericht ausfertigen lässt.
Zitieren
#3
Der Grund der Kontaktaufnahme durch die Tochter war "Geld" und wohl nicht der Wunsch den Vater zu sehen. Die Verknüpfung Geld gegen Titel ist deswegen sehr gut, weil die Tochter schlagartig entlarvt wurde. Freiwillig wird sie nichts unterschreiben. Der Wunsch vieler Väter, dass die Kinder im Erwachsenenalter auch mal nach dem Vater schauen, ist ein Trugschluß. Wenn sie kommen, dann geht es ums Kassieren. Der Vater ist eine bekannte Geldquelle, die nur neu reaktiviert werden soll.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
Zitieren
#4
Das ist wieder einmal eine typische Geschichte wie ich sie auch erlebt habe.

Es zählt eben nur das Geld und nichts anderes. Vater sein? Fehlanzeige,nicht die Bohne. Nur ich habe das Spiel schon vorn herein durchschaut und die "Schotten" dicht gemacht.

Jugendamt kam nach einiger Zeit auch mit einem "Angebot", das ich nach Deutschland kommen sollte um meinen Sohn zu sehen, aber ich sollte doch meinn guten Willen zeigen und erstmal zahlen (KU). Die Formulierung war damals butterweich.

Den Braten habe sofort gerochen weil die noch ein paar Monate vorher mit der grossen "sie müssen" ud "sie haben zu tun" Keule kamen.
Geantwortet habe ich, das ich leistunsunfähig bin und solche Angebote gegen Geld widerlich finde. Ohne solch ein "Deal" hätte ich damals das Angebot sicher wahr genommen, aber so? Im Leben nicht!

Tja, danach haben sie dann wieder die Drohkulisse aufgebaut und somit war ich mir sicher, richtig gehandelt zu haben.

Und wenn man nicht mal den eigenen Kindern trauen kann, ist das nochmal zwei Stufen übler. Ich hätte die Kohle nur gegen den Titel rausgerückt.

Da bleibt einem nur das Kopfschütteln hier...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
#5
Tja, hört sich an wie bei mir. Die Zuneigung meiner erwachsenen Kinder zu mir ist schlagartig erloschen nachdem kein Geld mehr fliesst. Habe auch in einem Fall die Titelherausgabe bzw. Abänderung auf 0 einklagen müssen. Das motiviert nicht besonders.....

Wie auch immer: ich arbeite jetzt nur noch ca. 18 Stunden pro Woche und fühle mich sehr gut dabei.
Zitieren
#6
die Verzichtserklärung wirkt sich aber nur auf vergangenen Unterhalt aus, hat also nur Wirkung bei den (angeblichen und stets bestrittenen) alten Forderungen aus den Zeiten der teilweisen Leistungsfähigkeit.
Den Verzicht darauf habe ich - so denke ich jedenfalls - ausreichend im kürzlichen Mailverkehr dokumentiert.

Eine Verzichtserklärung für künftigen Unterhalt beißt sich mit BGB § 1614 und der laufenden Rechtsprechung.

Zur Zeit geistert also ein jederzeit vollstreckbarer Titel umher, der mir bei meiner Gehaltsentwicklung der letzten 12 Monate ganz und gar nicht schmeckt. Lässt er doch Frau Mama ganz aussen vor.... Und wenn Töchterlein meint "jetzt will ich", dann habe ich wieder die Defensive bzw. die Ar***karte gezogen. Keine Lust drauf.
Folglich muss ich erstmal den status quo in meine Richtung verschieben. Die Frist läuft und mein Anwalt wartet nach ausführlicher Beratung nur auf den Startschuß.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren
#7
Auf künftigen Unterhalt wird nicht verzichtet, nur der Titel wird für ungültig erklärt. Erneute Unterhaltsforderungen können die Kinder immer stellen. Auch dann, wenn dir der Originaltitel ausgehändigt wurde. Mit dem Titel ist der Anspruch nicht weg, nur die Vollstreckbarkeit und die Gelder der Vergangenheit.
Zitieren
#8
(23-12-2012, 10:58)p schrieb: Die beste Lösung für das Problem mit dem Titel ist, unabhängig von der Auslieferung des Originaltitels immer einen Verzicht unterschreiben zu lassen
Ich wäre gar nicht darauf gekommen, das Orginal anzufordern. Der Wisch dokumentiert doch nur meine Verpflichtung. Er begründet sie doch nicht.
Die Verpflichtung wird durch den Verzicht desjenigen, gegenüber dem ich verpflichtet bin, aufgehoben, und ich will ein Dokument über den Verzicht haben.
Wenn ich eine Rechnung bezahle, gibt mir der Verkäufer auch nicht das Original der Bestellung zurück. Wie bescheuert ist das eigentlich?
Zitieren
#9
(23-12-2012, 17:17)Das Nerdliche Orakel schrieb: Er begründet sie doch nicht.

Darum gehts nicht. Bitte informiere dich über den rechtlichen Gehalt eines Titels. Es ist die Vollstreckbarkeit, um die es geht.
Zitieren
#10
@vorsichtiger, Du hast es mit zwei Dingen zu tun
1) mit rechtlich uninformierten und mit allgemeinem Halbwissen ausgestattete Heranwachsende und
2) mit Deinem Wunsch nach thermischer Dissoziation der bestehenden Titel.
3) Deine Kinder sind zudem nicht bereit auch nur unter dem geringstmöglichen Aufwand Ihren Informationsnotstand zu beendigen.

Ich würde folgende Schritte abarbeiten;

1) schriftliche Ankündigung, dass Du Ihren Informationsnotstand respektierst aber aus verständlichen Gründen eine Herausgabe des Titels anstrebst, die letztendlich vom Gericht angeordnet wird. Du entschuldigst Dich bereits im Voraus für die Unannehmlichkeiten,...unter gleichzeitigem Versprechen, dass alle über diesen notwendigen Schritt hinwegkommen werden.

2) Die Kohle für das Auto wird genau um diesen Betrag gekürzt, der für die Gerichtskosten und Anwaltskosten draufgehen wird. Dazu legst Du in dem Schreiben eine Kostenvoranschlag für diese Causa bei. Dazu bemerkst Du, dass Du eigentlich keinen Bock hast die Erkenntnis- und Lernresistenz des eigenen Nachwuchses zu unterstützen.

3) Sie sollen Dir Ihre Kontonummer zusenden, damit Du den Rest Kohle, nach Abzug der Aufwändungen, deponieren kannst.

Abschliessend bemerkst Du, dass Dir der Dank über die überweisene Kohle nicht so wichtig ist, dass machst Du gerne als Papa. Sie sollen jedoch freundlicherweise, langsam aber sicher Ihren Verstand einschalten,...das zahlt sich nämlich bereits in jungen Jahren aus, um unnötige Kosten bei zwischenmenschlichen Reibereien zu vermeiden.

liebe grüße Euer papa.
Zitieren
#11
@all
vergesst das - insbesondere @vorsichtiger

Die Gören wollen Geld und das verträgt sich nicht mit einer entspannten Vater-Kinder-Beziehung. Wie @p schrieb, nutzt die mechanische Herausgabe des Titels wenig. @terrax hat schon recht. Ich würds nur mit weniger Aufwand machen - die Punkte kann man am Telefon klären - bei Ablehnung ist eben der Klageweg zu beschreiten - einlenken können sie immer noch.

Meines Erachtens der einzige Weg, den 'CashCow-Daddy' Kids, den Zahn zu ziehen.

Danach kann @vorsichtiger versuchen eine Beziehung herzustellen - eine normale Vater-Kind Beziehung wird das nicht mehr; aber vielleicht kann vorsichtiger erstmal eine Win/Win-Situation herstellen, bei der er eine andere Rolle als die Standard-Cash-Cow einnimmt. Und wer weiss - langfristig könnte sich daraus etwas entwickeln.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#12
och, das habe ich doch schon alles getan...

ich habe ganz offen, nett, freundlich, ohne jeglichen Groll oder irgendwelche Vorwürfe den Kontaktversuch angenommen, nur die Art und Weise eben deutlich als unpassend abgebogen.
Dann habe ich das Thema Geld (= Geldanlage) als möglichen Stein des Anstoßes weggenommen indem ich es "einfach so" freigab, ich setzte sogar noch einen obendrauf indem ich meiner Tochter als Vorweihnachtsgeschenk noch eine mittlere Summe Bargeld übergab. Das Ganze gespickt mit dem Kommentar, dass ich mir das jetzt leisten könne und wolle - immerhin sei sie meine Tochter. Dazu der Gedanke in mir: Ihre Mutter kann das weder finanziell noch geistig bringen. Cool
Ich verband es lediglich mit der BITTE (!!!) die Urkunden haben zu wollen und habe den Weg dorthin ganz zart schriftlich gewählt. Sämtliche Reaktionen bishin zur Verzichtserklärung beider Kinder habe ich nun schriftlich vorliegen.
Nun bin ich ein recht gradliniger und direkter Typ und ich baue solche Aktionen systematisch auf. Die Spitze dieser Systematik war dann die Ankündigung unter Fristsetzung, dass ich eben auch den letzten Schritt, nämlich den Klageweg zu beschreiten, auch gewillt bin durchzuziehen.
Und jetzt lernen beide Kinder eben, dass ihr Vater - ach nein - Erzeuger bin ich ja - auch zu seinem Wort steht und eben nicht lügt oder für dumm verkauft. Es sei denn, sie lenken vorher ein und geben die Titel freiwillig raus.

Warum ich die Papiere faktisch haben will? Einfach das bessere Gefühl.
Nehmen wir an, ich folge ausschließlich der T-faq und habe nur die Verzichtserklärung. Dann ist es dennoch möglich eine Vollstreckung loszuleiern. Ich hocke in der Defensivhaltung und muss reagieren indem ich dann im Nachgang diese Erklärung zeige. Bei z.B. einer Kontopfändung ist aber das Geld erstmal weg und die Nummer bleibt für die vollstreckenden Kinder weitestgehend folgenfrei. Ich gehe danach also zum Gericht und sage: Da ist eine Verzichtserklärung und der Onkel vom Gericht findet irgendein Haar in der Suppe, sprich eine falsche oder missverständliche Klausulierung und schiebt mir den schwarzen Peter zu um selber nicht dumm dazustehen.

Habe ich aber die Originale, passiert erstmal nichts anderes, aber der Vollstreckungsversuch muss erstmal mit einer juristisch bedeutsamen Versicherung einhergehen: "Hab das Original verloren, erkläre hiermit, dass alles rechtens ist...blabla"
Dann habe ich aber das Original in der Hand, gehe zu Gericht und sage: Guggstu, Herr Richter, hier ist Original, Du bist belogen worden. Und das schmeckt dem ganz sicher nicht - ich habe also einen etwas besseren Trumpf im Ärmel.

Ausserdem habe ich den beiden genau diesen Weg avisiert. Ich teilte unmissverständlich mit "Will haben - sonst muss ich was tun, was keinen Spaß machen wird" Also beschreite ich diesen Weg jetzt auch. Das hat ganz sicher einen Lerneffekt.

Einen weiteren Kontakt zu den Kindern wird es natürlich nicht mehr geben. Weniger wegen des jetzt kommenden Theaters. Eher wegen der aufgedeckten Lügerei und verarsche. Sowas tut man nicht. Und @petrus: Langfristig will ja meine Tochter gar nix von mir wissen - ich könnte ja als Pflegefall enden... siehe oben Undecided


So, nu aber schöne Weihnachten an alle.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren
#13
(24-12-2012, 09:12)vorsichtiger schrieb: Nehmen wir an, ich folge ausschließlich der T-faq und habe nur die Verzichtserklärung. Dann ist es dennoch möglich eine Vollstreckung loszuleiern.
Diese könnte man doch der Bank und dem Arbeitgeber vorlegen. Dann würde die versuchte Vollstreckung meiner Meinung nach ins Leere laufen.
Zitieren
#14
(24-12-2012, 09:12)vorsichtiger schrieb: Langfristig will ja meine Tochter gar nix von mir wissen - ich könnte ja als Pflegefall enden... siehe oben Undecided
Weise rieselt der Schnee - so bitter die Wahrheit ist. Es war bereits ein Fehler, Geld zu übergeben.

Man muss sich immer wieder klar machen, daß man für den Nachwuchs eben nur der ATM ist. Sad
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#15
Es hat sich zwar erledigt, aber auch ein zweistufiges Vorgehen wäre dem Ziel näher gekommen. Das Problem ist, dass du jetzt bezüglich des Titel gar nichts hast und klagen musst. Der Plan B, die Verzichtserklärung hätte, immerhin eine 95% - Lösung gebracht, nur durch eine Unterschrift, ohne Klage. Hast du es mal probeweise angetestet, z.B. mit "wenn du mir den Titel nicht geben willst, würdest du dann eine Verzichtserklärung unterschreiben?". Oder haben sie es getan?

Die Tricks mit dem verloreren Titel oder der illegalen Weitervollstreckung passieren zwar, aber das sind Dinge vorwiegend im hochkonflikthaften oder kriminell verdummten Umfeld. Ob deine Kinder Kandidaten für so etwas sind, kann ich natürlich nicht beurteilen. Zumindest waren die vergangenen Jahre nicht von Gerichtsverfahren geprägt, so heiss war es also nicht.

Mit der Volljährigkeit wächst bei den Kindern zunächst mal das, was sie die Jahre vorher von der Mutter gelernt haben. Sie führen den Konflikt bewusst oder unbewusst einfach fort und werden dabei bestärkt und unterstützt. Für die Väter heisst das, dass sie keine (immer erhoffte) Revision der Situation erleben, sondern eine Verlängerung und Verschlimmerung. Sie sehen den Mist, den die Mutter gebaut hat plötzlich vom Kind weitergeführt und dann kommt der Gedanke: "Kein Wunder, die Brut ist wie die Mutter geworden, Lügen und Tricks wie die Ex, nein Danke."

Der Weg zu einer Revision öffnet sich frühestens dann, wenn die Kinder aus der mütterlichen Sphäre raus sind und eigene Lebenserfahrungen machen, biographische Brüche erleben. Bis dahin sollte man nur Interesse und Smalltalk in ihre Richtung schicken, für anderes ist das Risiko aufflammender Ablehnungen und schiefgegangener Gespräche zu gross. Ausserdem ist das für einen selber am wenigsten Stress.

Interessant, dass das Töchterlein vom Pflegefall anfängt. Offenbar hat man in der Exfamilie ausgiebig über dich diskutiert und Szenarien in fernste Zukunft aufgespannt. In welcher Weise dürfte klar sein. Da gibts nur eins: Keinen Input geben.
Zitieren
#16
Interessant an diesem Vorgang finde ich, dass man das Vater spielen abhaken kann. Ausser man wirft mit Geld um sich und erkauft sich die Zuneigung.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
Zitieren
#17
Ich denke, wenn man Geld freizügig weggibt, besonders an die Kinder ist es nie positiv.
Wenn denn nur gegen Gegenleistung. z.B rasenmähen...

Klar die Kindis haben einem immer als Geldquelle wahrgenommen. Sie denken, sie haben einen Anspruch auf Vaters Kohle.
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#18
(24-12-2012, 09:12)vorsichtiger schrieb: Dann habe ich das Thema Geld (= Geldanlage) als möglichen Stein des Anstoßes weggenommen indem ich es "einfach so" freigab, ich setzte sogar noch einen obendrauf indem ich meiner Tochter als Vorweihnachtsgeschenk noch eine mittlere Summe Bargeld übergab.
Hätte ich niemals getan!

(24-12-2012, 09:12)vorsichtiger schrieb: Das Ganze gespickt mit dem Kommentar, dass ich mir das jetzt leisten könne und wolle - immerhin sei sie meine Tochter.
Das kann ich nicht nachvollziehen. Willst Du Dir die Zuneigung der Tochter mit Geld erkaufen?
Zitieren
#19
Wenn Geld keine große Rolle spielt, dann tun einem die "paar Scheinchen" nicht weh und dokumentiert obendrein, dass man oben schwimmt. Das ist vergleichbar mit dem Zeigen des Mittelfingers, halt nur in anderer Form. Das muss natürlich jeder selbst wissen, aber das Spielchen "mir gehts gut und euch gehts Scheisse" kann man sicherlich auf ein höheres Niveau heben.

Geld hat man nicht durch Geldausgeben, sondern indem man ein Rausch für hohe Kontostände bekommt. Wer diesen Rausch nicht bekommt, bleibt in der unteren Mittelklasse kleben.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  HowTo: Ehegattenunterhalt erfolgreich prellen? Maestro 37 19.431 11-01-2018, 23:54
Letzter Beitrag: CheGuevara
  Antrag auf Hilfen zur Erziehung wackelpudding 281 222.101 19-05-2015, 22:35
Letzter Beitrag: wackelpudding

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste