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Ex ist schwanger, muss ich zahlen?
#1
Hallo also ich weiss nicht weiter oder wie das aussgeht.
meine ex mit der ich zusammen war ist schwanger
dabei hat sie mir gesagt sie könnte nicht schwanger werden was der frauenartzt bestättigen könnte.
nu ist sie aber auf einmal schwanger und seid dem intressiere ich sie nicht mehr sie blockt ab rennt weg und heult rum.
also ging damit die beziehung kaputt.
sie hat mich einfach nur verarscht.so kommt es mir vor.
ich verdiene 1000 netto knap.
was sie wohl nicht so genau wusste da ich mit ihr über mein geld auch nicht geredet habe
ich lebe noch zuhause aber zahle miete in höhe von 200 euro
wird sowas annerkant ?
muss ich für das kind da sein trotz der lüge ?
oder schnell zuhause aussziehen das es grade mal meine kosten deckt ?.

weiss nicht mehr weiter
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#2
du hast den falschen Ansatz und weil du falsche Fragen stellst wird es wahrscheinlich zu den immer selben Antworten kommen.
Du bist selber Schuld... es ist dein Kind... wie kannst du so denken...

naja, ich denke ich verstehe was du meinst und kann nur einen Tip geben.
Einige dich im Guten mit Ihr, Sie kann dir und damit dem Kind nur schaden, und nur selten förderlich sein.

Mein Tip da das Kind noch nicht da ist: Wenn Sie Hartz4 bekommen wird, biete ihr 150€ im Gegenzug, dass sie nicht deine Vaterschaft anerkennen lässt. Sie kriegt H4 ja trotzdem und hat damit 150€ mehr. Das ist also allemal besser fürs Kind als wenn du Zahlst und der Betrag angerechnet wird, also Verpufft. Wenn du nicht zahlst, kann sie dich immernoch anmelden.

2. sollte sie nicht wollen dann solltest du bei dem Gehalt sofort beim Sozialamt eine Übernahme des Unterhalts beantragen, bei deinem Lohn steht dir das zu und das Amt ist verpflichtet zu zahlen.
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#3
Erst mal ruhig bleiben, Fakten sammeln, Informationsdefizit ausgleichen und lesen, was dir Leute hier schreiben.


Das mit den 150€ ist eine zweischneidige Sache. Sie kann jederzeit die Vaterschaftsanerkennung von dir erzwingen und dann gelten die Ansprüche von Geburt an.
Und wenn du damit kommst, dass sie die Sozialbehörden betrügen wollte, dann denke daran, dass Muttis mit Kindern IMMER ungeschoren davon kommen und du nachzahlen darfst.
Solche Spiele bringen nur etwas, wenn BEIDE was zu verlieren haben, wenn es rauskommt. Also Mutti auch gut verdient.

Das Sozialamt übernimmt keinen Unterhalt, den muss man selbst verdienen. Es übernimmt höchstens deinen Lebensunterhalt, wenn titulierter Unterhalt plus Umgangskosten dazu führen, dass dir nicht genug zum Leben bleibt. da du noch bei deinen Eltern wohnst, bildest du u.U. mit denen eine Bedarfsgemeinschaft, dadurch sinkt dein Bedarf und es kann sein, dass du nichts bekommst.

Es interessiert kein Schwein, wie das Kind entstanden ist. Wenn es von dir ist, bist du unterhaltspflichtig.
Wobei wir beim Thema wären: von wem ist das Kind?
Falls du Zweifel hast, solltest du testen. Aber nicht jetzt Öl ins Feuer gießen, und bei deiner Ex einen test verlangen, sondern bis zur Geburt warten, dann kannst du entscheiden ob du einen illegalen heimlichen Test machen kannst oder ob du das offiziell durchziehst. Versuche, mit der Ex einigermaßen friedlich umzugehen, damit wird es leichter dass du später im Leben des Kindes auch eine Rolle außer dem Zahlvater zu spielen. Wenn sie berufstätig ist, Betreuuung anbieten, dann gibt es evtl. ein Wechselmodell. Dass deine Ex momentan durchdreht ist leider normal: Hormonumstellung etc. Damit musst du erst mal leben, solange das nicht in Boshaftigkeit ausartet.

Wenn klar ist, dass du der Vater bist und das Kind nicht im Wechsel betreut wird, dann wird dich das Jugendamt im Auftrag der Ex dazu stressen den Mindestunterhaltsatz zu zahlen oder glaubhaft nachzuweisen, dass du nicht mehr verdienen kannst und ein Mangelfall bist. Wie du wohnst spielt an sich keine Rolle, allerdings wird man versuchen Druck aufzubauen um den Mindestsatz aus dir raus zu pressen. Ggf. kannst du die Mietzahlung an deine Eltern auf 360€ offiziell aufstocken.
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#4
(20-12-2012, 17:41)dadampa schrieb: Mein Tip da das Kind noch nicht da ist: Wenn Sie Hartz4 bekommen wird, biete ihr 150€ im Gegenzug, dass sie nicht deine Vaterschaft anerkennen lässt. Sie kriegt H4 ja trotzdem und hat damit 150€ mehr. Das ist also allemal besser fürs Kind als wenn du Zahlst und der Betrag angerechnet wird, also Verpufft. Wenn du nicht zahlst, kann sie dich immernoch anmelden.

Diesen Tip würde ich ganz schnell in die Tonne treten. Angry

Anstiftung zum Betrug. Personenstandsfälschung.

Davon ab hat das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern und das Kind hat ein Recht auf Wissen der Abstammung.

Darüberhinaus kann unter gewissen Umständen nachträglich Kindesunterhalt gefordert werden, rückwirkend bis Geburt, wenn aufgrund der fehlenden Vaterschaftsfeststelllung der Unterhalt nicht gefordert werden konnte. Die 150 Eus waren dann ein Geschenk und können nicht verrechnet werden.

Ab nächsten ersten hast du einen Selbstbehalt von € 1000 (bereinigt) gegenüber dem Kind. Dich trifft eine gesteigerte Erwerbsobligenheit, um mindestens den Mindest KU zu zahlen. Du wirst also nachweisen müssen, dass du dich um eine besser bezahlte Arbeit kümmerst. Es kann fiktives Einkommen unterstellt werden, muss aber nicht.

Wenn doch und du wirst durch Titel und gezahlten KU selbst hedürftig, kann du selbst zum JC und ALG II beantragen. Rechte Tasche, linke Tasche.

Jetzt erst mal schauen, ob dieses Kind überhaupt von dir ist. Vorher auf keinen Fall irgendetwas unterschreiben!!!

Die Ex wäre nicht die erste, die von einem anderen schwanger geworden ist. Oftmals ein Grund, warum die plötzlich neben dem Gleis laufen. Das eigene Ungewissheit, wer ist der Vater, wie erkläre ich selbst, dass ein Test gemacht wird.

Daheim wohnen könnte bedeuten, dass dein SB um 160 gesenkt wird. Im SB sind 360 € für Miete vorgesehen und stehen eigentlich zur eigenen Disposition. Theoretisch kannst du auch auf der Bank pennen und von der ersparten Kohle saufen gehen. Allerdings neigen Richter dazu, bei KU unter 100% den Zahlungspflichtigen Mann leistungsfähig zu rechnen.

Kopf hoch.
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#5
(20-12-2012, 18:31)MitGlied schrieb: da du noch bei deinen Eltern wohnst, bildest du u.U. mit denen eine Bedarfsgemeinschaft, dadurch sinkt dein Bedarf und es kann sein, dass du nichts bekommst.

Ist es nicht so, dass man mit 25, wohnhaft bei den Eltern, nicht mehr als BG Mitglied geführt wird? Allenfalls als Haushaltsgemeinschaft? Oder begründet er ab 25 seine eigene BG?
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#6
Wenn du umziehen willst/solltest/musst, dann ist in der Nähe der KM ein guter Rat, vorausgesetzt du willst Umgang wahrnehmen und es ist dein Kind.

Umgangskosten sind aus dem SB zu zahlen. Die Fahrt zur Arbeit kann vom EK abgezogen werden als berufsbedingte Ausgaben, ebenso von der Steuer. KU und die Kosten des Umgangs meines Wissens nicht.
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#7
Moin Arsxx.

Wenn Du
- der Vater bist,
- Vater leben willst,
- unterhaltstechnisch wenig Streß haben möchtest,

dann könntest Du
- den KU befristet titulieren,
- großzügiges Umgangsrecht vereinbaren (Elternvereinbarung),
- angemessene Wohnung für einen 2-Personen-Haushalt anmieten
- aufstockende Leistungen nach SGB II beantragen

und
- ohne zickige Frau und Mutter, zu klar definierten Zeiten alleinerziehend Dein Vaterglück genießen.
Smile


Ich habe die wirtschaftliche Seite mal überschlagen mit
1000 € Netto
8 Tage Umgang/Monat
30 € Fahrtkosten für Umgang
450 € Warmmiete für 2 Personen
225 € MindestKU

und komme auf
gut 400 € 'Aufstockung' vom Jobcenter.

NACH Abzug der feststehenden Ausgaben (Warmmiete, Strom, Umgangsfahrten, KU) komme ich auf
knapp 700 €/Monat verfügbare Mittel.

Das geht!

An Details der SGB II-Berechnung interessiert?
.
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#8
Hallo @AA

Erst mal herzlich willkommen hier.

Meine Finger sträuben sich immer etwas in die Fäkalsprache abzugleiten, verzeih dadurch die Abkürzung in Deinem Nick.

Zunächst einmal ein paar Fragen.

Hast Du keinen Ausbildungsberuf? Wenn ja, warum verdienst Du dann nur 1000 € netto?

Das ist eigentlich zuerst abzuklären. Hier sprechen Richter sehr gerne von fiktiven Einkünften, wenn Dein ausgeübter Beruf unter Deinem Ausbildungsniveau liegt.

Die Wohnkosten würde ich nicht so eng sehen. Verbilligte Wohnung ist eine freiwillige Zuwendung Dritter, die nicht dazu führen muss, dass der KU bedient werden kann. Anders gesagt, die 1000 € sollten Dir auf jeden Fall bleiben.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#9
(20-12-2012, 21:06)Camper1955 schrieb: Hast Du keinen Ausbildungsberuf? Wenn ja, warum verdienst Du dann nur 1000 € netto?
Ein gelernter Elektriker kriegt als Leiharbeiter etwa 1000 Euro netto. Tariflohn gibt es nicht mehr. Die Differenz frisst der Vermittler.
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#10
(20-12-2012, 18:47)JahJahChildren schrieb: Dich trifft eine gesteigerte Erwerbsobligenheit, um mindestens den Mindest KU zu zahlen. Du wirst also nachweisen müssen, dass du dich um eine besser bezahlte Arbeit kümmerst. Es kann fiktives Einkommen unterstellt werden, muss aber nicht.
Er kann auch einen auf arbeitsunfähig machen. 374 Euro fürs Nichtstun plus 45 qm warme Wohnung locken!
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#11
(21-12-2012, 15:10)Das Nerdliche Orakel schrieb:
(20-12-2012, 18:47)JahJahChildren schrieb: Dich trifft eine gesteigerte Erwerbsobligenheit, um mindestens den Mindest KU zu zahlen. Du wirst also nachweisen müssen, dass du dich um eine besser bezahlte Arbeit kümmerst. Es kann fiktives Einkommen unterstellt werden, muss aber nicht.
Er kann auch einen auf arbeitsunfähig machen. 374 Euro fürs Nichtstun plus 45 qm warme Wohnung locken!

Ich kann auch aufgeben, bevor ich angefangen habe, zu kämpfen. Al sein ist nicht unbedingt prickelt und macht potentiell depressiv und verbaut viel weniger potentiell die eigene Zukunft und Selbstwertgefühl. Davon ab, ist man dann dem Amts Terror komplett ausgeliefert. Als Aufstocker (wegen Unterhalt) wird man wenigstens nicht in die ganzen Sinnlosmaßnahmen gesteckt und sanktioniert. Da hat man relative Ruhe.

Arbeitsunfähig wird man automatisch, wenn die Daumenschrauben brechen, weil zu fest angezogen - keine Angst! Wink
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#12
(21-12-2012, 15:21)JahJahChildren schrieb: Ich kann auch aufgeben, bevor ich angefangen habe, zu kämpfen. Al sein ist nicht unbedingt prickelt und macht potentiell depressiv und verbaut viel weniger potentiell die eigene Zukunft und Selbstwertgefühl.
Fünf Tage die Woche von morgens bis abends zu arbeiten, und weniger Geld zum Ausgeben zu haben, wie einer, der den ganzen Tag Freizeit hat, macht depressiv.
(21-12-2012, 15:21)JahJahChildren schrieb: Davon ab, ist man dann dem Amts Terror komplett ausgeliefert. Als Aufstocker (wegen Unterhalt) wird man wenigstens nicht in die ganzen Sinnlosmaßnahmen gesteckt und sanktioniert. Da hat man relative Ruhe.
An den Sinnlosmaßnahmen teilnehmen oder Sanktionen ertragen muss man nur, wenn man zeigt, dass man arbeitsfähig ist.
Einfach nicht hingehen, weil man (angeblich) mal wieder besoffen war, reicht schon aus.
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#13
DNOrakel,

unter SGB-Bedingungen hast Du MIT Arbeitseinkommen in jedem Fall mehr als OHNE!
.
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#14
(21-12-2012, 15:30)Das Nerdliche Orakel schrieb: An den Sinnlosmaßnahmen teilnehmen oder Sanktionen ertragen muss man nur, wenn man zeigt, dass man arbeitsfähig ist.
Einfach nicht hingehen, weil man (angeblich) mal wieder besoffen war, reicht schon aus.

Falsch. An diesen Maßnahmen musst du idR immer teilnehmen. Mittlerweile musst du sogar einen € 400 Job schmeißen, wenn du ihn zeitlich nicht außerhalb einer angesetzten Maßnahme legen kannst. Und du wirst auf bis zu 100% Sanktioniert. Musst dann Essenmarken ziehen, damit über diesen Umweg wenigstens die GKV weiter bezahlt wird.

Und ganz im Gegenteil...wer nicht arbeitsfähig ist, hat keinen Anspruch auf ALG II, denn nur wer dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht, hat Anspruch.

Nicht hingehen, weil besoffen sind die ersten 30% Sanktion.
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#15
ich finde diese Ungleichbehandlung in Deutschland absolut Sch...

Warum ist einer der 1000€ netto verdient besser als einer der 2000€ verdient. Warum werden diese Leute bevorzugt behandelt?
Was habe ich verbrochen dass ich keine Zuschüsse bekomme? Oh tut mir leid, dass ich mich ein bisschen um meine Karriere gekümmert habe anstatt mir das Hirn in jungen Jahren wegzusaufen und irgendein Billiglohn-Beruf gelernt habe.

Mir tun alle Väter leid, die zwischen 1000 und 2000 verdienen und 2 Kinder haben... Bin echt am überlegen H4 zu werden weil mir sowieso nichts vom Geld bleibt. Dann muß die Arge alles zahlen und mir bleiben wenn ich nen 150€ Job annehme mehr übrig und ich werde nicht genervt von der ARGE
-----------
EDIT: nichts gegen den Threadersteller ich gönne jedem jeden Zuschuß nur sehe ich keinen Grund weshalb ich als >Schnitt Verdiener keinen bekommen sollte.
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#16
Moin dadampa.

Auch Dir steht das SGB offen.
Auch Du kannst Leistungen erhalten, wenn Du bedürftig bist, wenn Dein bzw. der Bedarf Deiner Familie das anrechenbare Einkommen übersteigt.

Wenn Du Deine Eckdaten nennst, kann ich Dir das fix ansatzweise rechnen.
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#17
ob mir wirklich SGB zusteht bezweifle ich. Mir gehts um die soziale Ungerechtigkeit. Warum einer mit H4 den kompletten Unterhalt gezahlt bekommt und ich nicht. Das ist absolut nicht akzeptabel.
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#18
jemand im alg2 bekommt nicht den unterhalt bezahlt. Da hast du nicht richtig mitgelesen oder mitgedacht.

Dein gejammer hilft dem fragesteller im übrigen nicht weiter. Er hat das einkommen, das er eben hat.
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#19
(21-12-2012, 17:38)dadampa schrieb: ob mir wirklich SGB zusteht bezweifle ich. Mir gehts um die soziale Ungerechtigkeit. Warum einer mit H4 den kompletten Unterhalt gezahlt bekommt und ich nicht. Das ist absolut nicht akzeptabel.

Das Amt zahlt nicht den KU eines H4ler. Der H4ler muss das Geld erwirtschaften und den KU selbst zahlen. Rutscht er dadurch in die Bedürftigkeit, kann er ALG II beantragen. Titulierter und nachweislich gezahlter KU wird lediglich bei der Bedarfsberechnung nicht angerechnet, weil nur tatsächlich zur Verfügung stehendes EK angerechnet werden darf.

Und es ist ein Trugschluß, dass du mit läppischen € 150 Nebenverdienst kein Stress mit dem Jobcenter bekommst. Du, deine Frau und deine Kinder bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Alle sind verpflichtet, die Bedürftigkeit der gesamten BG zu beheben. Das heisst dass du und deine Frau jeden Mist mitmachen müsst. Insbesondere, wenn die Kids in Kita oder Schule gehen. Selbst Schüler müssen ihr Einkommen des Ferienjobs angeben. Selbst Geldgeschenke der Omas müssen angegeben werden. Alle Sparbeträge über 750 + 150 x Lebensjahre müssen verbraten werden und zwar auf ALG Niveau, also sparsam, bevor ihr alle dann Geld bekommt. Die Kinder werden sich bedanken für so eine Aktion, wenn sie mal in Ausbildung sind und sie dich mit ihrem Einkommen durchfüttern müssen. Ausziehen dürfen sie immer. Bekommen aber bis 25 Jahre keine eigene Kosten der Unterkunft, wenn sie selbst Bedürftig sind. Erben sollten sie auch nicht. Die Erben stehen erstmal mit den letzten 10 Jahren Sozialleistungen gerade. Natürlich gedeckelt auf die Erbhöhe abzüglich billigster Sarg und zwei Blümchen.

Dann versuch mal eine sogenannte angemessene Wohnung zu finden. Viel Spaß. Und dann hast du ne Sachbearbeiterin, die von der BA oder der Kommune ans JC ausgeliehen wurde und nur einen 1 Jahresvertag hat und sich auf Grund der vorgegebenen Sanktionsquote eh schon auf der anderen Seite des Schreibtisches sieht. Es sein denn Post und Anträge gehen verloren Wink Schau mal bei Sozialhilfe-Tacheles rein. Regel 1, ähnlich wie hier lautet bei Kommunikation mit dem JC: Niemals mit denen telefonieren, nichts unterschreiben bevor es hier nicht eingestellt wurde, lieber verklagen lassen, keine EGV unterschreiben sondern auf Verfahrens Anordnung warten dann Wieserapruch dann Klage.

Und dann musst du dir von anderen so ein H4ler Bashing anhören. Smile
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#20
ach das weis ich doch alles. Leider kenne ich zu viele denen es mit h4 besser geht als mir mit gutem Gehalt.
Am besten sind Kellner mit Frau 2 Kindern und angemeldeten 450 Euro. Rest kommt vom Amt. Natürlich haben die kein Trinkgeld ne nö ach nie gar nie nicht und dann noch das Geld was nicht auf dem Lohnzettel steht

Und das ALG2 muss zahlen wenn man alles richtig macht. Man suche Unterhalt zum Nulltarif in Google
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#21
(21-12-2012, 18:46)dadampa schrieb: Leider kenne ich zu viele denen es mit h4 besser geht als mir mit gutem Gehalt.
Dann scheinst Du mit Deinem "guten Gehalt" etwas falsch zu machen? Je höher das Gehalt, umso höher sind auch die Ansprüche. Wink

Ich selbst habe mit meinem Gehalt ca. 6 Jahre auf h4 Niveau leben müssen, weil das meiste meine Ex bekommen hat. Somit waren meine Ansprüche auch zwangsweise runtergeschraubt worden. Heute komme ich mit meinem "guten" Gehalt von über 3K netto eigentlich recht gut über die Runden. Smile
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#22
(21-12-2012, 18:46)dadampa schrieb: .. haben die kein Trinkgeld ne nö ach nie gar nie nicht und dann noch das Geld was nicht auf dem Lohnzettel steht

Was illegal wäre. Raub doch ne Bank aus, dann hast du zusammen mit deinem Einkommen wieder mehr als der Hartzer und alle sind glücklich. Smile

Zeigt mit bitte den Teil des SGB II, in dem steht, dass ein Amt deinen Untergalt zahlen muss. Alles richtig machen bedeutet, so vorgehen, wie oben beschrieben. Also Arbeiten gehen und Geld verdienen. Da hilf noch nicht mal Diebstahl oder Schwarzarbeit. Denn die werden den EK Bescheid nebst Kontoauszug sehen, sonst kann dein Unterhalt nicht von diesen abgezogen werden. Wink
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#23
(21-12-2012, 16:07)Skipper schrieb: unter SGB-Bedingungen hast Du MIT Arbeitseinkommen in jedem Fall mehr als OHNE!
Man darf 100 Euro plus ein Fünftel vom Rest bis 1000 Euro und dann ein Zehntel vom Rest behalten.
Rechnet man dann noch die zusätzlichen Kosten da heraus, die man hat, weil man ein Auto haben muss, weil man keine Zeit hat, selbst zu kochen, weil man dann und wann auch mal mit Kollegen am überteuerten Kiosk zu Mittag isst, hat man weniger als wenn man nichts tut. Und nicht arbeiten zu müssen, ist Wohlstand.

Das Kunststück ist, einfach keine Arbeit zu finden. Das kann man aber erreichen, wenn man auf Arbeit Schaden anrichtet, den Firmenwagen kaputt fährt, Kunden beleidigt, oder auch die Ecke kackt.
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#24
(21-12-2012, 16:26)JahJahChildren schrieb: Und ganz im Gegenteil...wer nicht arbeitsfähig ist, hat keinen Anspruch auf ALG II, denn nur wer dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht, hat Anspruch.
Dann kriegt man eben Sozialhilfe oder Rente.
Es ist doch völlig egal, wie das heißt. Es ist genauso viel wie Hartz4.
(21-12-2012, 16:26)JahJahChildren schrieb: Nicht hingehen, weil besoffen sind die ersten 30% Sanktion.
Dagegen kann man vorgehen. Man kann ja schließlich nichts dafür, dass man krank ist. Die passenden Leute, die einen da juristisch unterstützen kriegt man vor oder gar im Jobcenter empfohlen.
Das Problem ist, dass viele Leute es als Makel ansehen, arbeitsunfähig aus psychologischen Gründen zu sein. Ein Freund von mir ist auf Null gekürzt worden, weil er sich geweigert hat als Praktikant in seinem Handwerk zu arbeiten. Den zweiten Schritt, nämlich zu zeigen, dass er zu blöd sei, sein Handwerk auszuführen, hat er dann nicht getan. Er ist stolz auf seinen Gesellenbrief. Und deshalb kriegt er kein Hartz4.

Kennt hier einer die Stelle aus Little Britain, wo Andy die Sozialtante, die sagte "Es wäre doch gelacht, wenn wir nicht einen Job für dich finden." die Klippe runter stößt?
(21-12-2012, 18:18)JahJahChildren schrieb: Das Amt zahlt nicht den KU eines H4ler. Der H4ler muss das Geld erwirtschaften und den KU selbst zahlen. Rutscht er dadurch in die Bedürftigkeit, kann er ALG II beantragen. Titulierter und nachweislich gezahlter KU wird lediglich bei der Bedarfsberechnung nicht angerechnet, weil nur tatsächlich zur Verfügung stehendes EK angerechnet werden darf.
Der Verahartzte hat, trotz dass er Unterhalt zahlt, genausoviel wie einer, der keinen Unterhalt zahlt, weil die Arge ihm das, was er an Unterhalt zahlt, erstattet.
(21-12-2012, 18:18)JahJahChildren schrieb: Du, deine Frau und deine Kinder bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Alle sind verpflichtet, die Bedürftigkeit der gesamten BG zu beheben. Das heisst dass du und deine Frau jeden Mist mitmachen müsst.
Dann ist man eben keine Bedarfsgemeinschaft. Man kann sich eine 45 qm große warme Wohnung für sich alleine zuweisen lassen. Strategische Hartz4-Wohnung nennt man das.
(21-12-2012, 18:18)JahJahChildren schrieb: Selbst Schüler müssen ihr Einkommen des Ferienjobs angeben.
Es gibt auch Kinder von Nichtverhartzten, die von ihren Eltern genötigt werden, das, was sie im Ferienjob verdienen, zu Hause abzuführen "Solange du deine Beine unter unseren Tisch stellst ..."
Verhartzte haben derart viel Zaster, dass kein Kind von denen es nötig hat, zu arbeiten. Für ein Kind, das einen Fehrienjob ausführen kann, wird 300 Euro Monat plus 15 qm warme Wohnung gezahlt, und wenn es Kind einer alleinerziehenden ist auch noch der Mehrbedarf für Alleinerziehende.
(21-12-2012, 18:18)JahJahChildren schrieb: Die Kinder werden sich bedanken für so eine Aktion, wenn sie mal in Ausbildung sind und sie dich mit ihrem Einkommen durchfüttern müssen.
Wenn es nicht die eigenen Eltern sind, die die Kinder durchfüttern müssen, dann sind es eben andere Leute. So läuft das in einem Sozialstaat.
Arbeiten lohnt sich nicht für den Arbeiter.
(21-12-2012, 18:18)JahJahChildren schrieb: Ausziehen dürfen sie immer. Bekommen aber bis 25 Jahre keine eigene Kosten der Unterkunft, wenn sie selbst Bedürftig sind.
Ich kenne mehrere Leute, die um die 40 sind und immer noch bei ihren Eltern leben. Das tun sie nur, weil es so für alle billiger ist.
Was ist das eigentlich für eine perverse Einstellung, als Alleinstehender eine eigene Wohung (45 qm steht einem ja zu) zu belagern und zu beheizen, und das anderen in Rechnung zu stellen. Das ist Sozialstaat!
(21-12-2012, 18:18)JahJahChildren schrieb: Dann versuch mal eine sogenannte angemessene Wohnung zu finden. Viel Spaß.
40 qm ist nicht angemessen, ist unzumutbar.
Das ist nur etwas für Leute, die für die Kosten, die sie anrichten, arbeiten müssen.
(21-12-2012, 18:56)blue schrieb: Dann scheinst Du mit Deinem "guten Gehalt" etwas falsch zu machen? Je höher das Gehalt, umso höher sind auch die Ansprüche. Wink
Es geht nicht nur um das Geld, das man zum Ausgeben hat. Es geht vor allem um die Zeit, die man zum Einkaufen hat.
Jeden Tag von morgens bis abends arbeiten zu müssen, und sich vom Nachbarn anpampen zu lassen, weil man morgens um sechs zu laut das Garagentor öffnet, macht nicht nur depressiv, sondern auch aggressiv.
(21-12-2012, 18:56)blue schrieb: Ich selbst habe mit meinem Gehalt ca. 6 Jahre auf h4 Niveau leben müssen, weil das meiste meine Ex bekommen hat. Somit waren meine Ansprüche auch zwangsweise runtergeschraubt worden.
Das finanzielle Niveau eines Verhartzten reicht locker aus. Ich habe die sechs Jahre lang, als ich in einer Großstadt gearbeitet habe zwar 1000 Euro pro Monat verdient, aber nur knapp 500 pro Monat (inclusive Miete) ausgegeben, und meine BaFöG-Schulden bezahlt. Den Rest habe ich verschenkt. Am Ende hatte ich ein paar tausend Euro über und konnte noch ein paar Jahre lang Weltreise machen.
(21-12-2012, 18:56)blue schrieb: Heute komme ich mit meinem "guten" Gehalt von über 3K netto eigentlich recht gut über die Runden. Smile
Hoffentlich hast du auch noch genug Zeit, um die Kohle zu verbraten. Das Totenhemd hat keine Taschen.
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#25
(20-12-2012, 16:42)Am [Unterschreitung des Mindestniveaus] schrieb: [...]nu ist sie aber auf einmal schwanger und seid dem intressiere ich sie nicht mehr sie blockt ab rennt weg und heult rum.also ging damit die beziehung kaputt.[...]

Exclamation
Hallo. Dass sie plötzlich abdreht und die Beziehung beendet kann bedeuten; Entweder ist es nicht von dir oder sie weiss nicht von wem es sein könnte.
Einfach abwarten und Tee trinken, ändern kannst du dran sowieso nichts. Wenn das Kind da ist nicht die Vaterschaft anerkennen und testen lassen obs deins ist. Und behalte deinen Job damit könnten sie dir theoretisch nichts wegnehmen.
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