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Wenn ein Vater seine Tochter entführt
#1
Christian H. (66) entführte Shakira (6) auf die Philippinen - Er geht für sein Kind ins Gefängnis (Blick, 17.12.2012)
Zitat:Frau-Anwältin: Um nicht aufzufliegen, habe H. einen korrupten Beamten bestochen.

Vater: «Meine Frau hat mir Shakira schon betäubt übergeben. Sie wurde auch von ihr geschlagen.»

Vater: «Auch sie hat das Kind entführt – ins Frauenhaus.»

Frau-Anwältin: Mit seiner Tat habe der Vater die Freiheit von Shakira missachtet.

Zürcher Bezirksgericht verurteilte Christian H. wegen Entführung zu 27 Monaten Gefängnis
So siehts aus - Frauenhaus ist OK aber Philippinen nicht. Man sollte mal die Tochter fragen, wo sie mehr Spass gehabt hat Wink
https://t.me/GenderFukc
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#2
Entführung: Machtkampf um das Kind (diepresse.com, 07.04.2012)
Zitat:Als sich das Paar 2010 trennte, kehrte die Frau mit dem Kind nach Österreich zurück. Hier gilt die Frau als obsorgeberechtigt, in Dänemark erkämpfte sich der Vater die alleinige Obsorge. Von österreichischer Seite liegt ein internationaler Haftbefehl gegen den Mann vor. Von dänischer Seite gibt es ebenfalls einen Haftbefehl, allerdings gegen die Mutter.
Das sind ja wohl klare Verhältnisse - vielen Dank an das Haager KSÜ, welches wohl nicht mehr wert ist, als der Strom, den der Abruf im Internet kostet.

Hier ist es noch genauer beschrieben:
Fall Oliver (vorerst) entschieden: Vater erhält nun Sorgerecht

Schon heftig,was da ablief - von beiden Seiten. Die Argumentation des Dänischen Gerichts ist aber klar und einleuchtend - warum soll man der Mama Recht geben, nur weil sie nach der Tat zwei Jahre aushielt ? Nach eigener Erfahrung mit dem KSÜ kann ich bestätigen, dass dieser Gesetzesmüll in der Tat die Konflikte verschärft und nicht löst - es findet lediglich eine Bindung an den Aufenthaltsort des Kindes statt, was, wie man sieht, im Zweifel höchstens dazu führt, dass die Argumentation des Gerichts komplizierter wird - in diesem Fall des Dänischen.

Dem Vater ist keinesfalls zu raten, Österreichischen Boden in den nächsten zehn Jahren zu betreten - die werden ihn festhalten, eine ebenfalls komplizierte Argumentationskette aufbauen, und dann zu "Recht" den kleinen Oliver der Mutter übergeben, weil der Vater ja dann in Haft sitzt und die Mutter sowieso ihr Kind kriegen soll - der andere ist ja nur der Vater.
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#3
Kindesentführung durch einen Elternteil (europa.eu, 12/2011)

Abgesehen von der speziellen Situation in Dänemark (etwas ist faul im Staate Dänemark) lese man das Fallbeispiel. Kurz:
- Italen will Kind in Heim stecken
- Mutter schnappt sich das Kind und geht nach Slowenien, wo ihr die Sorge übertragen wird
- EGMR entscheidet, dass Europäische Sorgerechtsentscheidungen anzuerkennen sind - Kind kommt zurück nach Italien ins Heim

(warum gibts hier eigentlich keinen 'kotz-smiley' ?)
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