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vorsätzliche Zerstörung der Zukunft eines Kindes
#2
Es ist nun das eingetreten, was zu befürchten war: Bei einem Elterngespräch in der Schule mit Klassenlehrerin, SPFH und Nachhilfelehrer soll mein Kind (freiwillig) die erste Klasse wiederholen. Sie hat, bei der Mutter lebend, im Kindergarten viel gefehlt, und dadurch sind bestimmte Grundfertigkeiten nicht vorhanden. Naja, seis drum.

Meine Ex hat nun die Nase voll und viel mit Sack und Pack in die Tschechei (Ursprungsland) mit unserem Kind umziehen. So zu sagen eine Flucht, weil alle sie nerven. Ich muss nicht erwähnen, dass unser Kind kein tschechisch spricht.

UND NUN DER KNALL:
Das JA und die SPFH empfahl mir daraufhin, erneut das ABR beim FamG einzuklagen! Das habe ich sofort getan.
Hierzu habe ich den Vordruck zum ABR mit einstweiliger Anordung, dass sie das Land nicht verlassen darf, aus der FAQ benutzt.
Den Hinweis, dass die Grenzpolizei verständigt werden soll habe ich allerdings weggelassen. Das FamG hat innerhalb von 3 Tagen der einstwiligen Anordung statt gegeben und selbstständig die Anordnung erteilt, dass die Bundespolizei benachrichtigt wird um zu verhindern das sie das Land mit unserem Kind verlässt. Dies gilt bis Januar. Erstaunlich.
Es gibt bald ein Anhörung wegen ABR. Das Gericht selbst spricht von einer Kindeswohlgefärdung nach §1666 BGB durch das Verhalten der KM! Das Gericht selbst zitiert aus dem Gutachten, dass vor 2 Jahren erstellt wurde und die Erziehungsunfähigkeit der KM darlegt. Woraufhin ihr eine SPFH zur Seite gestellt wurde. Gebracht hat das (erwarzungsgemäß) nichts.
Das JA schreibt nun, dass unter den neuen Gegebenheiten eine Neuregelung des ABR notwendig ist!

Ich bin gespannt wie sich alle nach dem Schriftwechsel aus der Affaire ziehen, um doch noch das Kind bei Mami versauern zu lassen.

Ich werde berichten, wenn die Anhörung verrüber ist.

[Diskussion: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6846 ]
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RE: vorsätzliche Zerstörung der Zukunft eines Kindes - von Krösus - 14-07-2013, 12:27

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