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Vermerk? Beschluss? Nochmal Hilfe benötigt
#26
Nochmal Danke @ all - nach eingehender Lektüre schließe ich mich @ sorglos an. Es ist wohl in der Tat ein gerichtlich genehmigter/beschlossener Vergleich. Grundsätzlich ist er auch vollstreckbar, in der Umsetzung einer eventuell notwendigen Vollstreckbarkeit sehe ich allerdings Schwierigkeiten, da der Vergleich hierfür zu wenig Details enthält. Spielt aber insofern keine Rolle, als dass die Richterin ja klar gemacht hat: "Falls Sie beide es nicht hinkriegen, sich über die ungeregelten Details zu einigen, sehen wir uns im Oktober wieder hier." Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass prinzipiell jeder familienrechtliche Entscheid so ausfallen sollte, dass in Zukunft keine gerichtliche Hilfe mehr nötig ist, finde ich diese "Bewährungsphase" angemessen.

Insgesamt erachte ich es allerdings nach wie vor als Frechheit, dass eine Streitpartei unmißverständlich fordert, dass jede erzielte Einigung als Beschluss festgehalten wird, die Richterin aber trotzdem ihren Beschluss auf die Genehmigung des "Vergleichs" beschränkt. Andererseits - sofern ein Beschluss die anhaltende Uneinigkeit der Parteien zur Voraussetzung hat, wäre es anders gar nicht möglich.

Insofern - Schwamm drüber. Die KM hat heute schon einen ersten Anflug echter Kooperation für die Zukunft gezeigt, was hoffen lässt.

@ Ibykus - Das Studium ist schon ein paar Jahre her und wurde auch nicht zu Ende gebracht. Im Grundstudium spezialisiert man sich auch noch nicht, daher kann ich nicht mit rechtsverbindlichem Detail-Fachwissen aufwarten, sondern lediglich mit einer Affinität zum Thema, die manches erleichtert (Schriftsätze lesen, verstehen, schreiben, ggf. Rechtslücken eher erkennen als Themenunkundige). Falls ich aber dennoch irgendwie behilflich sein kann - gerne jederzeit.
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