Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant?
#51
GO,

ich halte es für einen Fehler, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht zusammenhängend zu sehen.
Möglicherweise macht diese fehlende Sortierung in Deinem Kopf den Kern der Blockade aus.

Bei dieser Sortierung wird Dir kein Anwalt und kein Gericht helfen können.
Im Gegenteil. Sie ist Voraussetzung für anwaltlichen Beistand und Erfolg bei Gericht.

Diese Vermischung erklärt mE auch das bizarre Bild, das Du vermittelst.
.
Zitieren
#52
Dann bin ich mal draußen...

Werde Dir den Spiegel in Deinem nächsten nutzlosen Thread aber wieder vorhalten. Du magst nicht, was Du da siehst, kann ich schon verstehen.

Wünsche Dir und vor allem Deinem Sohn, dass Ihr bald wieder zueinander findet.
Zitieren
#53
(09-12-2012, 16:39)Skipper schrieb: Bei dieser Sortierung wird Dir kein Anwalt und kein Gericht helfen können.
vielleicht aber doch ein Psychiater?
Oder Pfarrer Webel?

Ich will mich dann auch mal wieder den wichtigeren Dingen des Lebens zuwenden und wünsche noch eine gute Unterhaltung über die Jahreswende hinaus!
Big Grin
Zitieren
#54
@Game Over

Das Angebot, Dir die Rufnummer meines Anwaltes per PN zu nennen, steht immer noch.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#55
Danke für die Wünsche. Kann sie gut gebrauchen. Das mit guter Unterhaltung über die Jahreswende wird nichts werden, da ich arbeiten muss, ähm im Büro sitzen, Kaffee trinken und Beamtenmikado spielen. Wer sich zuerst bewegt, hat verloren.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#56
GO jetzt einen Anwalt zu empfehlen, halte ich für falsch!
Er sollte zunächst wieder zu sich und Klarheit in Herz und Verstand finden, keinen Anwalt.

Was nützt ihm der 10. Vergleich, wenn er beim kleinsten Luftzug wieder umfällt oder sich im Job wieder verstört verletzt... oder die falschen erschießt...Undecided

Das liegt vermutlich alles sehr viel tiefer in ihm und sollte dort geklärt werden. Ich bin fest davon überzeigt, daß GO-Dzombo los läuft, wenn er innerlich aufgeräumt hat, die Blockade benennen und lösen kann.

Das Ziel ist klar, Herz und Verstand reichlich vorhanden... die Energie noch nicht recht abruf- und fokussiert einsetzbar.
.
Zitieren
#57
@Skipper...

Jetzt nicht gleich wieder übertreiben. Ich schiebe weder eine Rolator vor mir her, noch parkte ich mein Auto beim einkaufen auf dem Behindertenparkplatz. Und dass ich beim Psychologen war, ist auch immer logo gewesen. Da musste ich sowieso hin, weil länger krank als 6 Wochen am Stück. Ist Vorschrift so in meinem Beruf. Stück für Stück Rückkehr. So und NICHT anders. Basta!

@p...

Frage. Kann ich Dzombo als Nickname wieder einsetzen? Ich möchte nicht, dass die Jungs hier wegen Dehydrierung umkippen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#58
(09-12-2012, 18:30)Game Over schrieb: Frage. Kann ich Dzombo als Nickname wieder einsetzen? Ich möchte nicht, dass die Jungs hier wegen Dehydrierung umkippen.

Jeder kann seinen Nicknamen jederzeit ändern. Diese Funktion findet sich hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/usercp...changename

Ich schlage vor, du sortierst und verarbeitest mal die Ideen, die du nun in mehreren Threads in unzähligen Postings bekommen hast und gehst dann ein paar der Schritte, für die du dich daraufhin entschieden hast. Neues ist im Augenblick nicht vorhanden und die Threads sind zu einem sich wiederholenden Bandwurm geworden. Sie werden nur länger und bekommen zunehmend unbekömmliche Abschnitte, weil das eigentliche Thema ausgetreten ist und nur gegenseitige Angifterei übrig bleibt.
Zitieren
#59
Schade, dass sich Väter wie Krähen die Augen aushacken. Ganz so, wie man es Frauen immer nachsagt. Aber vielleicht bringt es ja was, da ja Frauen offenbar trotzdem die Gesellschaft nach ihrem Gusto zu verändern in der Lage sind.
Zitieren
#60
@Skipper...

Hier hast du mal besagte U-Regelung zum lesen. Die stammt vom 29.08.08

………………………
5.
Die Parteien stimmen auch darin überein, dass fortan der Antragsgegner und Vater regelmäßig Umgang mit dem gemeinsamen Sohn XXXXX-XXXX-XXXXXX pflegen können soll.

Konkret nimmt der Antragsgegner und Vater an jedem 2. Wochenende Umgang mit XXXXX-XXXX XXXXXX war, dies bis Ende Oktober 2000 an jeden 2. Wochenende, beginnend mit dem Wochenende 6.9.08, jeweils samstags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und sonntags 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, wobei ab 01.11.08 dann an jeden 2. Wochenende der Umgang mit Übernachtung von samstags 09:00 Uhr – sonntags 17:00 Uhr stattfindet. Zusätzlich zu den 2-wöchentlichen Umgangswochenenden nimmt der Antragsgegner und Vater an einem Tag in jeder Kalenderwoche entsprechend seines Dienstplanes, nach vorheriger Absprache mit der Antragstellerin und Mutter, jeweils von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr Umgang wahr….
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#61
das ausmaß und die art und weise, in der du an der vergangenheit klebst ist geradezu unheimlich.
Zitieren
#62
Na deine holt dich in Sachen Unterhalt gerade wieder ein, falls ich richtig interpretiert habe. Und schön, dass du jetzt, wo ich mich als Dzombo geoutet habe, wieder mit mir redest.

Aber nimm doch mal die U-Regelung und füge sie so in einen rollende Woche Schichtdienstplan ein, dass die 14-Tage-Wochenendregelung passt, ergo realisiert werden kann. Ich habe es dreimal versucht und nicht geschafft.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#63
holt mich nicht ein, ist nur die konsequenz dessen, das ich im kampf um mein kind auch hin und wieder einmal austeile.

aber nicht immer ablenken: im märz willst du ja. bis dahin sind deine ausführungen, begründungen und vorwände müßig.
wir sehen uns also in den iden des märz.Wink
Zitieren
#64
Im März deshalb, weil vorher das AV (Adoptionsverfahren) stattfindet und in dem kommt es zum Erziehungsgutachten in Bezug auf mich. Und es sieht jetzt nicht gerade danach aus, dass ich im AV als nicht erziehungsfähig eingestuft werde. Na und wenn das AV abgeschlossen ist, stelle ich den Antrag auf Regelung von Umgang. Und sollte der nette Herr Famrichter ein "Erziehungsgutachen" dort sodann wünschen, bekommt er quasi ein bereits fertiges Gutachten geliefert. Von Büro zu Büro sozusagen, wobei das Gutachten dann nichtmal das AG-Haus in Richtung Gutachter hat verlassen müssen.

Das AV kostete so knapp 300€ und inklusive dem Gutachten. Diesen fast schon Discounter-Preis wird kein Gutachter unterbieten können.

Ehrlich. Ich möchte dann im Umgangsverfahren die Gesichter von KM, KM-Rattin,dem VB und dem zuständigen Famrichter sehen.

Bauer schlägt KönigInnen. Geht das überhaupt? Ich kann kein Schach.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#65
@Dzombo

Du interpretierst zu viel. Zu viele Deiner Worte sind Wünsche.

Nur mal so als Beispiel.

Zitat: Ehrlich. Ich möchte dann im Umgangsverfahren die Gesichter von KM, KM-Rattin,dem VB und dem zuständigen Famrichter sehen.

Wenn jemand doof guckt, dann vielleicht die KM. Vielleicht versteht sie aber auch gar nicht, was Du da vorbringst.

Richter, VB und Anwältin haben immer noch die Möglichkeit ein eigenes Gutachten zu beantragen bzw. in Auftrag zu geben.

Klammere Dich nicht an die Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Dann wirst Du auch nicht enttäuscht, wenn wieder ein Stein da liegt, über den du stolperst. Akzeptiere den Ist-Zustand und versuche ihn mit Hilfe anderer zu ändern. Aber denk dran! Jedem einzelnen Deiner Helfer sind - genauso wie Dir - Grenzen gesetzt.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#66
Moin Dzombo.

Unterhalt, Umgang, Sorgerecht...
Statt sauber zu trennen, ziehst Du auch noch das Adoptionsverfahren mit rein.

Da Du für Deinen leiblichen Sohn nicht sorgeberechtigt bist, also nicht erziehungsberechtigt, wird es im Umgangsverfahren kein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit geben. Wenn überhaupt wird geprüft, ob der Umgang mit dem Kindeswohl vereinbar ist

Im Adoptionsverfahren werden mW andere Dinge gepruft.
.
Zitieren
#67
@Camper1955...

Ich wollte lediglich eine Auskunft darüber, ob es sinnvoll ist, meinen Teil der Kosten für den Antrag auf Regelung von Umgang sofort in voller Höhe bereitzustellen, oder eben nicht. Eine völlig banale Frage also.

@Skipper...

Bist du dir wirklich Ganz sicher, dass ich relativ schnell Umgang mit meinem Sohn habe werde, weil ich "nicht mehr" sorgeberechtigt bin und deshalb "kein" Gutachten eingeholt wird? Wenn das so ist, schicke ich dem Famrichter einen Blumenstrauß und bedanke mich bei ihm für den "Rauswurf". Und sag, an welcher Stelle in tfq steht der Hinweis auf diese Verfahrensweise?

Achja. Ich habe glaube noch gestern alles rausgenommen, was auch nur ansatzweise "nichts" mit Umgang zu tun hat hier im Thread. Überlesen?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#68
(10-12-2012, 10:03)Dzombo schrieb: @Camper1955...

Ich wollte lediglich eine Auskunft darüber, ob es sinnvoll ist, meinen Teil der Kosten für den Antrag auf Regelung von Umgang sofort in voller Höhe bereitzustellen, oder eben nicht. Eine völlig banale Frage also.

Diese Frage richtest Du aber doch besser an einen Anwalt, wie an die Forengemeinde.

Als total rechtsunkundiger Mensch lautet meine Auskunft "je nach dem."

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#69
(10-12-2012, 10:03)Dzombo schrieb: (...)
Bist du dir wirklich Ganz sicher, dass ich relativ schnell Umgang mit meinem Sohn habe werde, weil ich "nicht mehr" sorgeberechtigt bin und deshalb "kein" Gutachten eingeholt wird? Wenn das so ist, schicke ich dem Famrichter einen Blumenstrauß und bedanke mich bei ihm für den "Rauswurf". Und sag, an welcher Stelle in tfq steht der Hinweis auf diese Verfahrensweise?

Achja. Ich habe glaube noch gestern alles rausgenommen, was auch nur ansatzweise "nichts" mit Umgang zu tun hat hier im Thread. Überlesen?
BITTE.Tongue
Versuche zumindest die Regelungsbereiche zu trennen - auch und vor allem mental.

Ich habe nicht behauptet, daß Du schnell Umgang haben wirst und schon gar nicht, weil Du 'entsorgt' wurdest.
Dein Sorgerecht steht hier gar nicht (mehr) zur Prüfung.

Vom Gericht geprüft werden könnte, ob Umgang dem Wohl Deines Sohnes entspricht. Ohne Antrag kann aber nix geprüft und uU angeordnet werden.

Ich denke, es kommt nun sehr darauf an, was Du hinsichtlich des Umgangsrechts mit welcher Begründung vorträgst. Von der Schlüssigkeit wird abhängen, wie schnell JAmt und Gericht entscheiden und ob evtl. ein Gutachten zum Umgangsrecht eingeholt werden muß.

Ich halte einen sehr kurz gehaltenen Dreisprung für sinnvoll und notwendig. Laß Dir für
1. ein Anschreiben an die Mutter,
2. für einen Antrg auf Vermittlung beim JAmt
unbedingt von erfahrenen Vätern(oder Müttern) helfen.
3. Antrag auf Regelung des Umgangs überlaß BITTE einem guten Fachanwalt.

In jedem Sprung wird es nötig sein, Deine unfallbedingte Umgangsaussetzung zu begründen und darzulegen, daß nun dem vereinbarten Umgang Deinerseits nichts mehr entgegen steht (Ateste anbei), Umgang von Dir gewollt und möglich ist und zweifellos dem Kindeswohl entspricht.

Wenn ich recht erinnere, dann warst Du Anfang des Jahres schon bei Sprung 2, beim JAmt. Was ist daraus geworden? Kann dort angeknüpft werden?

Was die Synchonisierung der bestehenden Umgangsregelung mit Deinem Dienstplan angeht, so hatten wir das doch bereits geklärt. Ich habe Dich so verstanden, daß Deine Frau (mit Sohn) behilflich sein will, von daher die WE nicht vom Dienstplan abhängen, daß somit der Umgang nur unter der Woche auf Dein Frei zu legen ist. DAS sollte kein unüberwindliches Hindernis sein.

Sichere zunächst das Naheliegende und baue dann stetig aus für Ferien, Feiertage usw.
Wichtig erscheit mir, daß jetzt überhaupt irgendein Kontakt wieder möglich wird.
.
Zitieren
#70
@Skipper...

Genau. Du hast das als fast Einziger nie behauptet. Danke.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#71
@Dzombo

Um Dir zu helfen, möchte ich mal an Dein Kurzzeitgedächtnis ran.

Du hast gestern 2 Fragen gestellt, worin Du 2 Personen konkret angesprochen hast.

Bei der 1. Frage hast Du meine Wenigkeit angesprochen und ich habe Dir prompt und konkret darauf geantwortet. (Anwalt)

bei der 2. Frage hast Du konkret "p" angesprochen und auch er hat Dir prompt und konkret darauf geantwortet (Game Over will wieder Dzombo werden.)

Das war schon mal ein guter Ansatz. Stochere mit Deinen Fragen nicht im Nebel und hoffe darauf, dass auch ein Sachkundiger die Fragen liest und sich dann auch meldet, sondern wende Dich konkret an Personen, die in ihren Bereichen sachkundig sind und bohre dort nach, falls keine Antwort kommt.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#72
@Camper1955...

Ist doch cool. Ich habe deine Antwort zur Kenntnis genommen und die Antwort von @p sofort umgesetzt. Somit sind fast alle wieder happy. Besser geht fast nicht. Und ich kommuniziere mit @Skipper viel besser als jemals zuvor hier im Forum.

So ein Verfahren kostet weit mehr Geld, als hier sugerriert wird. Denn im Verfahren wird es auf jeden Fall in Richtung Gutachten gehen. Allein schon der langen Pause wegen. Und in tfq fand ich nichts, was darauf schließen lassen könnte, dass Umgang unter den gegebenen Voraussetzungen "billigst" wieder anläuft. Und ich bin gerade eben erst wieder schuldenfrei geworden. Das waren härteste Jahre davor für mich und meine Leute. Da stürze ich mich nicht wie wild gleich in die nächsten Schulden (VKH) rein, ohne darüber nachzudenken, ob das Sinn macht.

Ok. Für die, die sich regelmäßig VKH antun (müssen!), macht das weniger Probleme. Ich habe damit eins. Und das darf mein gutes Recht sein. Da auch ich, egal was Andere dazu sagen, jeden Cent brauche, um wieder aufzubauen, was andere zerstört haben.

Aber gönne mir jetzt mal eine Pause. Ich muss jetzt zum Jobcenter. Mal wieder wegen der KM und deren notorischen Faulheit, nicht arbeiten gehen zu wollen. Weil es sich für sie seit Jahren doch bereits so schön in Alg2 abhängen läßt.

Achtung:"Ich bezog das auf die Mutter meines Sohnes und auf defitniv keinen Anderen!"
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#73
@Dzombo

Eben. Du kommst langsam wieder in die Spur.

Um Dir aber noch a bisserl mehr auf die Sprünge zu helfen, möchte ich etwas schildern, was noch nicht hier steht.

Am 12.11.2012 bekam ich eine Einladung der Agentur für Arbeit für den 26.11.2012. Zum Glück stand auch die Emailadresse der Sachbearbeiterin drauf.

Ich habe per Email den Eingang bestätigt.

Dann habe ich deutlich gemacht, dass ich den Termein für etwas unglücklich halte und geschreiben, dass am 08.11.2012 2 Gutachten für das Sozialgericht angefertigt wurden. Bis die beiden Gutachten nun zu meinen Händen sind und auch die Agentur für Arbeit damit etwas anfangen kann, werden wohl 14 Tage vergehen, eher etwas länger.

Ich habe einen Termin ab dem 10.12.2012 vorgeschlagen, aber zugleich vermerkt, dass ich selbstverständlich bereit bin, auch am 26.11.2012 auf der Matte zu stehen, wenn ich bis dahin nichts anderes höre oder sehe.

Schon am nächsten Tag habe ich eine Email erhalten, dass die Sachgbearbeiterin den Termin auf 11.12.2012 verschiebt.

Nachdem nun das Gutachten da war und die Klaustrophobie (Platzangst) auch gutachterlich bestätigt wurde, habe ich besagter Sachbearbeiterin wieder geschrieben, sie möchte mir doch bitte eine schriftliche Kostenzusage für die Fahrt mit dem Taxi zur Agentur für Arbeit und nach Hause geben. Mit meinem Auto darf ich ja nicht in die Umweltzone.

Auch diese Kostenzusage hatte ich bereits am nächsten Tag in den Händen.

Hätte ich da in den Foren rum gefragt, ob das möglich ist, wäre die Antwortenskala von "Das geht nie und nimmer" bis zu "sicher geht das" gegangen.

Nun brauch ich keine Frage mehr stellen, sondern kann gleich die Lösung präsentieren.

Das war jetzt off topic und sollte Dir aufzeigen, wie einfach der Weg oft ist, wenn man mit den richtigen Leuten Kontakt hat.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#74
Ich möchte mal so sagen:

Dzombo hat eine gewisse Meisterschaft entwickelt im Aufspüren und im Konstruieren von Hindernissen.
In dieser Vollkommenheit ist mir das selten begegnet.

'In der Spur', auf Kurs sähe ich Dzombo, wenn er nicht die Untiefen sondern die Passagen um die Klippen ansteuerte.
Aber immer diese Kollisionskurse, diese Lust an Havarie und Untergang...

Mich wundert nur, daß er mit seinen Navigationskünsten nicht schon komplett abgesoffen ist.

Dzombo, der Glückspilz.Wink
Zitieren
#75
@Skipper...

Jetzt entspanne dich mal. Ich habe das Jugendamt für mein Anliegen gewählt. Von dieser Billigvariante rieten mir hier aber viele und monatelang ab. Stattdessen quatschten einige so von Anwalt nehmen, FamGericht bemühen und Gutachten in Kauf nehmen, dass mich das Gefühl beschlich, die bekommen Prozente dafür, Anderen dazu zu raten.

Und auch wenn es eigentlich NICHT hier nicht mit reingehört. Ich erledige gerade Zuarbeit für das Jobcenter. Denn geht die KM endlich arbeiten, was sie kann, nur nicht will, klärt sich das Problem Synchronisation Dienstzeiten = Umgangsregelung ziemlich schnell von allein. Und zwar ohne groß Kosten aufzuwerfen.

Achja. Was sucht eigentlich Punkt 9. im Musterantrag auf Regelung von Umgang? Ich dachte, hier wird alles sauber getrenntSmile
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Neuer Umgangsantrag bzw. Abänderung - § 1696 BGB - Was wollen die von mir? DamnatioAdBestias 8 2.310 20-07-2021, 15:35
Letzter Beitrag: Ruckzuckmaschine
  Gereichtstermin-mit oder ohne Anwalt wasnun 23 16.820 24-10-2012, 21:03
Letzter Beitrag: iglu

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste