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Ex ist schwanger, Zukunftsangst
#51
(21-03-2013, 16:48)MasterOfDesaster schrieb: fiktives Einkommen wird meist so berechnet wie wenn du deinen Job mit 40 Stunden Wöchentlich arbeiten würdest.

Hier geht es doch um BU und nicht KU.
Es besteht keine erhöhte Erwerbsobliegenheit für BU, es werden nur die tatsächlichen Verhältnisse zu Grunde gelegt.


Grundsätzlich wird als Berechnungszeitraum für Unterhalt, bei abhängig Beschäftigten, der Zeitraum der letzten 12 Monate genommen.
Da du in diesem Zeitraum nicht leistungsfähig sein dürftest, nimmt man dein aktuelles Einkommen.

Fiktiv wird ein Einkommen für BU i. d. R. nur dann unterstellt, wenn der Pflichtige vorsätzlich ein vorhandenes Einkommen reduziert um sich dadurch vermeindlich seiner Unterhaltspflicht zu entziehen.
Du verringerst dein Einkommen eigentlich nicht, sondern erzielst es ja ab jetzt erst. Dennoch würde ich dieses Risiko vor Gericht nicht eingehen.

OLG München schreibt in seinen Leitlinien:
10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 €) pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten mit erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer in der Regel 0,20 €).*

Also die Berechnung des 1. Anwaltes trifft zu.
Diese Fahrkosten sind notwendig um überhaupt dieses Einkommen erzielen zu können. Daher müssen sie anerkannt werden.

Die 5% des 2. Anwaltes werden grundsätzlich pauschal anerkannt, auch wenn diese Kosten gar nicht verursacht werden. Sind aber höhere Kosten vorhanden, werden diese immer dann anerkannt, wenn die Aufwendungen nicht deutlich außer Verhältnis zum erzielten Einkommen stehen oder nicht regional üblich sind.
Hier in RLP sind 70 Kilometer zur Arbeiststelle nichts besonderes, wie das bei euch in Südbayern aussieht, kann ich nicht beurteilen.


An deiner Stelle würde ich jedenfalls die Arbeitszeit nicht deshalb reduzieren um ja keinen Betreuungsunterhalt zahlen zu müssen. Das könnte langfristig negative Folgen haben.
Lieber jetzt, falls überhaupt, ein paar Euro BU zahlen, als längerfristig ein geringeres Einkommen haben.
Die Entscheidung liegt bei dir.

Falls die Sache vor Gericht geht, brauchst du sowieso einen Anwalt. Daher kannst du dich jetzt auch schon mal ordentlich beraten lassen.
Das was dieser sagt/empfiehlt, solltest du aber in I-Net in entsprechenden Fachforen überprüfen lassen.
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#52
(22-03-2013, 13:14)Eifelaner schrieb: An deiner Stelle würde ich jedenfalls die Arbeitszeit nicht deshalb reduzieren um ja keinen Betreuungsunterhalt zahlen zu müssen. Das könnte langfristig negative Folgen haben.
Lieber jetzt, falls überhaupt, ein paar Euro BU zahlen, als längerfristig ein geringeres Einkommen haben.
Sehe ich auch so - im Moment macht es für Dich finanziell keinen Unterschied, ob Du weniger arbeitest (und keinen BU zahlst) oder mehr arbeitest (und BU zahlst). Aber sobald der BU wegfällt, könntest Du mehr in der Tasche haben und spätestens als Rentner hast Du dann mehr in der Tasche.
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#53
Hey, habe heute bei meiner Anwältin angerufen und wollte mit ihr besprechen, dass ich eine Umgangserweiterung möchte. Sie meinte darauf hin, sie habe leider schon den fall abgeschlossen da sie fast ein Jahr nichts mehr von mir gehört hatte...
Ich hatte ihr damals geschrieben, dass ich aktuell (zwecks Umgang und Gemeinsames Sorgerecht) Finanziell erst wieder auf die Beine kommen muss um weiter kämpfen zu können... 

Jetzt soll ich noch mal die ganzen erstberatungs gebüren bezahlen... Ist das normal?
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#54
(07-12-2015, 11:32)d-reez schrieb: Jetzt soll ich noch mal die ganzen erstberatungs gebüren bezahlen... Ist das normal?

Nö. Nach § 15 Abs. 2 RVG kann der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit die Gebühr nur einmal fordern.
Er muß schon 2 Jahre warten, bevor das ein neuer Auftrag wird. Ich glaube aber nicht, das du die Dame zwingen kannst, wieder für dich tätig zu werden...
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#55
Naja dann ist es Wohl besser sich jemand anderes zu suchen, der einem vll nicht abzockt...

Danke für die Info Smile
Leider weiß ich bisher noch nicht wirklich wie oder wo ich einen guten Anwalt in meiner nähe finde... Dieser wurde mir auch nur von einem bekannten empfohlen...
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#56
Bleibt die Frage, ob ein Anwalt, der solche Schoten abzieht, der richtige ist.

Wenn Du keine Beratung brauchst und ihr unzweifelhaft ein Mandat übertragen möchtest, dann hat das nichts mit Erstberatung zu tun.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#57
Du kannst es auch ohne Anwalt probieren, für Umgang und Sorgerecht besteht keine Anwaltspflicht.
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#58
(07-12-2015, 12:11)p__ schrieb: Du kannst es auch ohne Anwalt probieren, für Umgang und Sorgerecht besteht keine Anwaltspflicht.

Ich denke da muss man sich rechtlich aber schon sehr gut auskennen oder?
Ich wüsste noch nicht einmal wie man einen solchen Antrag zu stellen hat.
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#59
Grundsätzlich sollte man sich bei jedem Gang vor Gericht selber sehr gut kundig machen, wer sich nur auf einen Anwalt verlässt, der ist verlassen.

Bei der Formulierung eines Antrages können wir dir helfen. Schildere mal die jetzige Situation hinsichtlich Ex, Umgang und was du daran ändern möchstest.
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#60
Inhaltlich sind die Themen eher überschaubar. Es geht hier vor allem um die geschickte Darstellung.

Ich würde jedem empfehlen, selbst ohne Anwalt da hin zu marschieren, wenn genügend Selbstbewusstsein vorhanden ist, um auch mal dem Richter oder dem Anwalt der Ex freundlich seine Meinung zu geigen!
remember
Don´t let the bastards get you down!

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This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#61
(07-12-2015, 12:30)p__ schrieb: Grundsätzlich sollte man sich bei jedem Gang vor Gericht selber sehr gut kundig machen, wer sich nur auf einen Anwalt verlässt, der ist verlassen.

Bei der Formulierung eines Antrages können wir dir helfen. Schildere mal die jetzige Situation hinsichtlich Ex, Umgang und was du daran ändern möchstest.

Sooo jetzt kann ich wieder schreiben Big Grin  Mein Laptop war leider runtergefallen (Displaybruch) zum glück war er Versichert, die Versicherung meinte aber die Reparatur des Laptops ist höher als das was er noch wert ist... Leider nur eine Neukaufbeteiligung für einen neuen Laptop bekommen... *Laptopversicherung? nie wieder!*


Also meine jetzige Situation mit meiner Ex: 
Wir hatten vom Gericht aus eine gewisse zeit Gespräche mit Sozialpädagogen bei der Caritas Erziehungsberatungsstelle.
Meine Ex war die gesamte zeit nicht dazu bereit ein gemeinsames Gespräch mit mir zu führen da wir immer getrennte Gespräche hatte, haben die Termine auch zu nicht sehr viel geführt. 

Als meine ex letztes Jahr am 2.September (an meinem Geburtstag) mit meiner Tochter ins Krankenhaus gefahren ist, weil sie so hoch fieber bekommen hatte, hatte sie mir geschrieben, dass sie jetzt mit Isabell ins KH fährt... Nach dem ich die nachricht gelesen hatte und ihr geschrieben hatte ob ich vorbeikommen soll, meinte sie: Nein, es ist heute schon zu spät  wir können uns morgen mal schauen... Am nächsten tag hab ich gefragt wie es Isabell geht... es kam keine Antwort...
ca eine stunde später habe ich ihr dann geschrieben, dass ich mich jetzt langsam fertig mache und dann langsam losfahren werden.
ca um 11-12 uhr vormitags habe ich geschrieben, dass ich jetzt losfahren werde.
ca um 1 war ich dann da... 
Als ich ins Zimmer rein gegangen bin hat sie mich angeschrienen was ich hier zu suchen habe, dass ich mich noch kurz von Isabell verabschieden kann und dann wieder fahren kann...
Habe Isabell das kleine Kuscheltier das ich ihr gekauft habe gegeben, mich von ihr verabschiedet und wieder gegangen...
Habe Dausen dann noch einen Kaffe getrunken und meiner ex geschrieben, dass ich jetzt noch einen Kaffe vor dem KH trinke, falls ich vll doch noch meine Tochter besuchen darf soll sie sich einfach melden... Darauf kam nichts zurück... Habe dann noch eine Freundin meiner ex ins KH gehen gesehen und bin dann gefahren.


Das ist einer der mitgründe warum ich das gemeinsame Sorgerecht will und warum ich gerne möchte, dass das Gericht festlegt das wenn Isabell ins KH kommt ich sie soweit es mir Beruflich möglich ist jeden Tag 1,5 stunden besuchen darf. 


Sehr auffällig finde ich, dass Isabell sehr oft wenn sie bei mir ist, nicht mehr heim mag und wenn sie daheim ist ich sie jedesmal aufs neue überzeugen muss damit sie überhaupt mit mir mitfährt.
vor ca einer Woche war wieder so ein Tag an dem Isabell nicht gleich mit mir mitfahren wollte, da wollte sie ihren Kinderwagen haben. Ihre Mutter hat ihr den Kinderwagen gebracht und bei näherem hinsehen merke ich der komplette Kinderwagen hat schimmel und Stockflecken... Ich habe meine Ex darauf angesprochen sie meinte sie hatte das angeblich nicht gesehen und das der Kinderwagen den ganzen Winter drausen gestanden ist. Der Christbaum ist bis vor einer Woche auch noch in einem großen Müllsack neben ihrer Haustür gelegen... und einiges an Müll liegt vor der Wohnung... wie es in der Wohnung aussieht weiß ich nicht....

Meine Tochter(2,5) meint auch immer, dass die Mama sie oft anschreit und Isabell sich dann die Hände vor die Augen hält und dass sie danach immer in ihr Zimmer muss. Sie meinte, dass die Mama immer sagt " Geh weg! In dein Zimmer!"

Den Umgang möchte ich auch gerne mit Isabell erweitern da sie immer so traurig ist, wenn sie wieder heim muss... Aktuell ist der Umgang 2x die Woche von 15-18Uhr die Mutter weigert sich den Umgang zu erweitern mit der Begründung, dass ich oft Isabell damit überzeuge mit mir mit zu fahren indem ich mit ihr in den Wildtierpark oder zu ihrem Cousin fahre und 
sie erst dazu bereit ist den Umgang zu erweitern wenn Isabell mehrere Wochen konstant zu mir mitfahren möchte. 
Für mich ist es oft relativ schwierig meine Tochter davon zu überzeugen mit mir mit zu Fahren, da die Nachbarn von meiner ex sehr viele Kinder haben und Isabell dadurch oft lieber mit mir form Haus mit den anderen Kindern spielt.

Aktuell fängt meine Tochter auch langsam an zu fragen... z.b. "warum ich denn nicht noch bisschen hierbleiben " aber es leider schon 18uhr ist. Oder warum sie nicht noch bischen bei mir bleiben darf... Ich weiß garnicht was ich darauf sagen soll... Aktuell versuch ich ihr immer zu erklären, dass es eben nicht anders geht und die Mama doch zuhause mit dem essen auf sie wartet... wirklich zufrieden ist sie mit der antwort nicht... manchmal weint sie auch weil sie noch gerne bei mir bleiben mächte :/ das macht mich dann oft auch etwas traurig.

Deswegen will ich es versuchen vor Gericht das gemeinsame Sorgerecht und eine Umganserweiterung zu bekommen demnächst werde ich mal wieder Kontakt zum Jugendamt aufnehmen...
Würde mich sehr darüber freuen wenn ihr mir helfen könnt wie ich einen Antrag vor Gericht stelle und wie ich diesen formuliere.
Ich habs leider auch nicht so mit der Rechtschreibung wil ich bin legastheniker.
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#62
dann sollten diese erzählungen das signal für dich sein, die umgangszeiten
auszudehnen.

stelle einen antrag beim FG, mach einen vorschlag und fertig. das ABR
wirst warscheinlich nicht bekommen.

wenn eure kleine das der VP erzählt....das wird konsequenzen haben!

warscheinlich hast ein exemplar [Unterschreitung des Mindestniveaus], die in die bundesliga
der alleinerziehenden aufsteigen will....einfach nur krank, den vater
auszuschließen. das habe ich in den 90igern bis ca 2013 erlebt...

bb
netlover
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#63
Antrag auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge



Beteiligte:
1.
Daniel H************                                                                             - Antragsteller -
2.
Sabine M*******                                                                                - Antragsgegnerin -
3.
Isabell M*****, Geb. ********** in Mühldorf
wohnhaft bei der Mutter (Beteiligte zu 2.)

wird beantragt,

dem Vater die elterliche Sorge für das Kind Isabell  gemeinsam mit            
der Mutter zuübertragen.

Begründung:
Der Antragsteller ist der Vater des am 11.06.2013 geborenen Kindes.

           Beweis: Vaterschaftsanerkennung in Kopie als              
Anlage ASt. 1

Der Vater hat versucht, mit Hilfe des Jugendamt Mühldorf/ Regierungsbezirks Oberbayern eine Einigung mit der Mutter zu erzielen. Dies ist jedoch (trotz Beratungsgesprächen zwischen 17.03.2014-23.09.2014) nicht gelungen.
Es wurde auf anraten des Gerichts (Az.: 3F 540/14) die Caritas Beratungsstelle für Eltern,
Kinder und Jugendliche  in Mühldorf aufgesucht auch dort konnte leider keine Einigung über das gemeinsame Sorgerecht erzielt werden.

Am 02.09.2015 ist Isabell wegen Hohem Fieber in das Krankenhaus nach Altöttig gekommen. Da Frau **** es mir verweigert hat meine Tochter in dieser Situation besuchen zu können und ich allgemein kaum Informationen über Isabells Gesundheit erhalte, ist es mir umso mehr ein Anliegen das Gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Zusätzlich soweit dies möglich würde ich mir eine Regelung für den Besuch im Krankenhaus erhoffen dabei erachte ich täglich 1,5 Std soweit es mir Beruflich möglich ist als angebracht.


Mit freundlichen Grüßen




Daniel H*******

Ist das so inordnung?
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#64
Ob ein Richter an historischen Streitereien und Schuldzuweisungen interessiert sein wird? Wohl eher nicht. Ich würde diesen Krankenhausklimbim ganz weg lassen. Sachlich emotionslos argumentieren und den Hinweis auf zukünftige Ereignisse geben. Natürlich kann man auch mit einbringen, dass bei evtl. Arzt- oder Krankenhausbesuchen sichergestellt sein sollte, dass das Kind von beiden Elternteilen umsorgt wird und eine weitreichende Entscheidung zum Kindswohl von beiden Elternteilen getragen werden sollte.


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#65
Weg mit dem Krankenhaus. Damit beweist du nur, dass ihr euch selbst bei so einfachen Dingen nicht einigen könnt.
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#66
Schwierig, schwierig....
Ich gehe davon aus, dass meine Ex versuchen wird damit zu argumentieren, dass man sich bei Kleinigkeiten schon nicht einigen kann genau so wenig bei der Umgangs-Regelung und man nur sehr wenig Kommunikation stattfindet...

Aber war das nicht sogar die Entscheidung des EuGh oder hab ich das wo anders gelesen? Selbst wenn die Eltern kaum oder wenig miteinander kommunizieren ist dies kein Grund das gSR zu verweigern da durch das gSR sich die Eltern gezwungenermaßen miteinander unterhalten müssen ist es dennoch grundsätzlich im sinne des gSR.
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#67
Was du zwecks dem Kh geschrieben hast gefällt mir gut, ob man damit gute Chancen hat oder nicht weiß ich leider nicht... Aber wenn du damit gut gefahren bist könnte das ein gutes Zeichen sein.
Ich persönlich als leihe Wink würde aber die beispiele weglassen und es nicht auf "alle wichtigen dinge beziehen" damit es nicht so klingt als will ich mich überall einmischen.

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet für mich, dass wir als Eltern wichtige Entscheidungen über Isabell gemeinsam im 4-Augen-Prinzip treffen und somit gemeinsam Verantwortung für Isabells Wohlergehen übernehmen dürfen und müssen. In Conclusio wird so nicht nur das Risiko für Fehler reduziert, die Isabells Wohl und Lebensqualität selbstredend lebenslang nachhaltig beeinflussen können sondern auch die Gefahr vermindert, dass ein Elternteil rein willkürlich aus dem Bauch heraus entscheiden darf, was für Isabell gut ist und was nicht.
Beweis: Am 02.09.15 musste Isabell wegen hohem Fieber in das Krankenhaus Altötting. Ohne nachvollziehbaren Grund wurde mir daraufhin verboten Isabell im Krankenhaus - wenigstens für kurze Zeit - besuchen zu dürfen. Auch im weiteren Verlauf habe ich als Papa keine wichtigen Informationen über den gesundheitlichen Verlauf von Isabell erhalten.
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#68
Krankenhausklimbim weg lassen. Damit beweist Du nur, dass Du ein Kleinigkeitskrämer bist. Wenn Exe dann anfängt vor Gericht mit irgendwelchen Geschichten, kannst Du das immer noch bringen.


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#69
Sag ich doch. 300 Seiten Antrag mit Schissdreck drin machen den Juristen nur sauer, weil er nicht schnell genug auf den Golfplatz kommt.


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#70
Ok dann lasse ich das mit dem KH jetzt weg und lasse mich überraschen.
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#71
Die historischen Dinge weglassen, aber natürlich das Kindeswohl für die Zukunft betonen. Beide Eltern sollten zum Kindeswohl in der Entscheidung Arztwahl/Behandlung als auch im Genesungsprozess beitragen.


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#72
Jetzt kommts noch besser.... meine Abzock Anwältin hat mir eine Rechnung in höhe von 95,20 geschickt.
Da das kurze Gespräch am Telefon darüber dass Sie mir den Beratungszettel schickt, ich ihn ihr Unterschrieben zurück schicken soll und Sie wenn der zettel wieder bei Ihr ist einen Brief an die Gegenseite schreibt.
Habe ihr den Beratungszettel nie geschickt da ich nach der Abzocke mit der zweiten Erstberatung zum Tema Umgangsrecht nichts mehr mit dieser Anwätin zutun haben wollte...

Ist das Rechtens, dass die Anwältin dafür, dass sie meiner Meinung keine Beratung durchgeführt hat, mir eine beratung in rechnung stellt?
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#73
Ich schreibe es nachher wenn ich zeit hab noch mal verständlich... Hatte vorhin etwas Stress
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#74
Du hattest ihr das Mandat noch nicht entzogen?
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#75
Ich habe sie damals angerufen wegen der erweif dem Erweiterung des Umgangsrecht und wegen dem gemeinsamen sorgerecht.
Sie meinte damals darauf: Das es die Sache mit dem Umgangs recht leider schon abgerechnet ist und ich noch mal die Erstberatungsgebühr zahlen müsste wenn ich den Umgang erweitert haben möchte.
Darauf hin meinte ich sowas wie das überlege ich mir noch mal...
Und sie meinte wenn ich das gemeinsame sorgerecht erklangen will dann Schickt sie mir das Formular, dass sie für mich tätig werden darf.
Wenn Sie das Formular zurück bekommen hat wird sie der Gegenseite einenBrief schreiben.
Darauf hin meinte ich ok
Man hat sich verabschiedet und das wars.

Kurz darauf habe ich hier erfahren, dass meine Anwältin nicht zwei mal für die gleiche Sache abkassieren darf...
Kurz darauf ist das Formular das Sie bevollmächtigt für mich tätig zu werden bei mir im Briefkasten gelandet... Nach dem ich ja erfahren hab, dass Sie mich wahrscheinlich abzocken wollte habe ich Ihr das Formular nicht zurück geschickt...
Und heute war eben der Brief mit der Rechnung im Briefkasten ...

Wegen dem Umgangsrecht habe ich meiner Anwältin das Mandart noch nicht entzogen
... Sollte ich das noch tun?
Ich habe weder Infos, noch einen Rat bekommen und auch nichts unterschrieben und dafür soll ich 94€ zahlen?
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