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Familienrechtsreform von Standesbeamten gefordert: Leihmütter
#1
Die Standesbeamten tagen wieder in Bad Salzschlirf. Schon auf ihrer Herbsttagung 2010 publizierten sie verhältnismässig überraschende Ergebnisse mit -für Staatsdiener- viel Realismus.

Bei der diesjährigen Tagung monieren sie einen anderen, leider ebenfalls vollkommen hirnrissigen Sonderweg des deutschen Familienrechts, der sich wohl wie so vieles andere nicht halten lassen wird: http://de.nachrichten.yahoo.com/standesb...06603.html

"Der Bundesverband deutscher Standesbeamter hält eine Reform des Familienrechts wegen zunehmender, aber in Deutschland verbotener Leihmutterschaften für erforderlich. Standesbeamte müssten sich immer häufiger mit dem Thema befassen, weil die Wunscheltern das im Ausland von einer anderen Frau ausgetragene Kind in das deutsche Personenstandsregister eintragen lassen wollen, sagte Verbandspräsident Jürgen Rast am Freitag bei einer Tagung im osthessischen Bad Salzschlirf. Bei der Eintragung komme es aber wegen des in diesem Punkt restriktiven Familienrechts zu Problemen. (...) Es sei aber inzwischen gängige Praxis, dass ein deutsches Wunschelternpaar in den Vereinigten Staaten eine Leihmutter beauftragt. Die dort ausgestellte Geburtsurkunde weise sie auch als rechtmäßige Eltern aus, nur werde diese in Deutschland nicht anerkannt."

In Deutschland gilt mit gnadenloser Kruppstahlhärte immer als Mutter des Kindes die Frau, die es geboren hat, auch kleinste Ausnahmen sieht das Familienrecht nicht vor. Dazu gehörten auch Kinder, die von Leihmüttern geboren worden sind, die einem befruchteten Embryo eines Ehepaars aus Deutschland entstammen. Das stellt bekanntlich auch einen extremen Kontrast zur rechtlichen Vaterschaft dar, die vollkommen disponabel ja nach Wünschen von Staat, Mutter und anderen Männern herumgeschoben werden kann - nur der biologische Vater hat oft die schlechtesten Karten.

Die Folgen sind z.B. Fälle wie dieser: http://blog.beck.de/2012/09/10/leiheltern

Besonders peinlich ist, dass solche kinderfeindlichen Sonderwege (die seit Jahren Probleme machen!) von den vielen angeblich so würdigen und gutausgebildeten Richtern, den hunderttausenden Anwälten, den Rechtspolitikern und der ganzen fetten Kinderhelferindustrie (z.B. das dji) ignoriert werden. Kein öffentliches Wort darüber. Ausgerechnet die Standesbeamten sind die Einzigen, die sich trauen, diesem Problem eine Plattform zu geben.
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#2
Zu einem anderen ähnlich gelagerten Fall trug der Blogger kürzlich einen Nachtrag ein:
http://blog.beck.de/2012/02/17/die-leihm...ment-42834
Das BVerfG hatte die Sache nicht zur Entscheidung angenommen.
Es ist aber sowohl aus konservativer als auch linksradikal feministischer Sicht durchaus nachvollziehbar, dass an der Mutter, die dies und in dieser Weise seit dem römischen Recht ist, nicht grüttelt wird. Eine Änderung hier käme wohl einem Dammbruch gleich. Nicht nur (unkatholisch existierende) Homosexuelle und (verhinderte = Pech gehabt) Heteros mit Zeugungshemmnissen würden plötzlich Chancen erhalten Eltern zu werden, sondern auch manche Väter die Gelegenheit nutzen auf Vaterschaft wegen Zeugung zu pochen. Und das geht nun wirklich nicht.
Man stelle sich nur ein einziges Jahr vor, in dem ca. 34.000 Frauen, aus purer Verzweiflung, Männer wg. Vergewaltigung anzeigen müssten, weil sie es mit Treue und gespielter Eifersucht nicht gebacken bekommen haben und nun von einem anderen schwanger sind.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#3
Die österreichische Lösung besteht aus einem typischen Advokatentrick, einer Jonglage mit Urkunden: Eine Nachbeurkundung der Geburt wird eingeleitet. An die Geburt als alleinige Mutterschaftseigenschaft heranzugehen vermeidet man peinlich.

Frankreich und davon abgeleitete Rechtsordnungen kennen so wie eine Vaterschaftsanerkennung auch eine Mutterschaftsanerkennung und haben somit das Problem gar nicht erst.

Das Fass mit den Leihmutterschaften wird natürlich erst recht nicht aufgemacht, da wird eine Diskussion sofort abgewürgt. Plötzlich zieht man Moral, Ethik, Kinderswohl, Elternwohl dagegen aus dem Hut. Und wehe, jemand wendet dieselben Sätze gegen Gleichgeschlechtliche-Ehen an! Kinder von Leihmüttern: Teufelszeug. Adoptierte Kinder mit Samensender, rechtlich mit zwei Mütter beglückt: Suuuuper, cool und bunt.
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#4
Der/Die DeutschIn mag´s halt überschaubar: "...so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf." (Christian Morgenstern)
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
Ein in Indien von einer unbekannten Leihmutter geborene Kind besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit seines biologischen Vaters. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln am 13. November 2013 und wies damit die Klage des durch den biologischen Vater vertretenen Kindes ab.

Da die Identität und der Personenstand der Leihmutter aufgrund der insoweit fehlenden Angaben des Klägers nicht geklärt werden könnten, sei nicht auszuschließen, dass die Leihmutter verheiratet sei.

http://www.profamilia.de/newsletter/serv...noMobile=1
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#6
Mit dem Thread zu gleichlautenden Entscheidungen zusammengeführt. Siehe auch http://blog.beck.de/2013/11/27/das-indische-kind
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#7
Nach Jahren ist der Druck so gross geworden, dass der BGH gezwungen war, das deutsche Ungleichbehandlungsbollwerk gegen Leihmütter ein winziges Stück zu öffnen. Jahrelang waren neben obengannten eisenharten Ablehnungen Urteile wie http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3889 die Regel.

Jetzt gibts die Entscheidung Az: XII ZB 463/13 des BGB, siehe https://de.nachrichten.yahoo.com/schwule...57331.html

Auch da haben zwei homosexuelle Männer mittels kalifornischer Leihmutter ein Kind "geliefert" bekommen und wollten sich in Deutschland als Eltern eintragen lassen. Wie üblich verboten, verboten, verboten.

"Der BGH hob diese Urteile nun auf und gab den Männern recht. "Die Entscheidung des kalifornischen Gerichts, die die Elternstellung den Lebenspartnern zuweist, ist in Deutschland anzuerkennen", erklärten die Karlsruher Richter. (...)
Jedenfalls in Fällen, in denen das Kind mit einem der Lebenspartner genetisch verwandt ist, sei dies aber nicht so gravierend, dass es einer Anerkennung des kalifornischen Urteils entgegenstehe, befand der BGH. Denn es seien hier auch die Interessen des Kindes zu berücksichtigen. Dies wäre ohne Anerkennung des Urteils durch ein sogenanntes hinkendes Verwandtschaftsverhältnis belastet: Die Leihmutter wäre zwar die Mutter nach deutschem Recht. Tatsächlich habe sie aber wohl keinerlei Interesse, Elternverantwortung zu übernehmen und sei nach dem Recht ihres Heimatlandes dazu auch nicht verpflichtet."
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#8
Geht auch nur in die Richtung das die Leihmutterschaft zulässig wird und die Leihmutter aus Verantwortung und Unterhaltspflicht entlassen wird!

Das wird es für Männer nie geben. Siehe nur den Fall, wo das Sperma aus einer Samenbank illegal besorgt wurde und der Samenspender trotz dieser Umstände voll unterhaltspflichtig war.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#9
Es bestätigt sich doch, dass sich viele Frauen als Gebährmaschine sehen. Aus welchem Grunde auch immer.
Von daher sollte jeder junge Mann einen grossen Bogen um Frauen machen, die einen Kinderwunsch haben.
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