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Auskunft über Abholungszeit im KiG
#1
Hallo, ich habe folgendes Problem. Meine Kinder (4 & 5 Jahre) gehen gemeinsam in den gleichen KiGa. Muss dazu sagen,das ein Kind bei mir lebt und das andere bei meiner Ex-Frau. Nun hatten wir vereinbart, dass meine Tochter (lebt bei meiner Ex) spätestens um 12.30 Uhr abgeholt wird, da sie wenn ich meinen kleinen abhole immer mit mir nach Hause möchte! Nun habe ich erfahren, das diese Abholzeiten nicht eingehalten werden und sie teilweise bis 15.00 Uhr im KiGa ist. Nun das Problem. Muss mir die KiGa - Leitung, bzw. Betreuer mir auskunft über die Abholzeiten geben??? Leider wird dies laufent abgelehnt! Wir haben das beidige Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht!!!
Zudem Stellt sich die Frage, ob sie auf meinen Wunsch mir das schriftlich Aushändigen müssen.
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#2
Hallo Terenzi,

mir erschließt sich der Sachverhalt nicht so ganz.

Eure Tochter soll bis 12.30h von der KM abgeholt werden, weil sie sonst immer mit ihrem Bruder mit zu Dir will?

Jetzt holt KM das Mädel teilweise erst gegen 15h ab. Das hast Du erfahren? Über Dritte? Oder willst Du Euren Sohn abholen und hast das Problem, das Tochter auch mitkommen möchte?

Im ersten Fall (erfahren) geht es Dich gar nichts an, wann KM Eure Tochter abholt.

Im zweiten Fall darf Dich das eigentlich auch nichts angehen, doch wäre es schön für Eure Tochter, wenn Du mit KM eine Lösung findest, wie Ihr verfahrt, wenn sie sich verspätet. Vielleicht kannst Du ja beide Kinder abholen und die KM Eure Tochter dann bei Dir?

Klär uns doch mal auf, wo das Problem liegt.

Gruß
PT

PS: Wie werdet Ihr das später regeln, dass die Geschwister auch Zeit miteinander haben? Ein Kind kommt ja bald in die Schule.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#3
Willkommen hier, Terenzi.

Sohn lebt überwiegend beim Vater, Tochter bei der Mutter. Ihr Eltern habt das gem. Sorgerecht, die Kids haben Umgang mit dem jeweils anderen ET.

In dieser Konstruktion organisiert jeder ET unabhängig seine Familie und damit auch die Betreuung durch den Kiga.

Mir ist unklar, warum die Abholzeiten synchron sein müssen und warum Du Betreuungszeiten der Mutter wissen willst.
.
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#4
Hallo PolyTrauma,

warum geht mich das nichts an??? Wir haben beide das Sorgerecht, Umgangsrecht & Aufentahltsbestimmungsrecht!
Zum einen wird mir das von sehr vielen zugetragen und bekomme es auch seber immer zu spühren!!!
Das ich meine Tochter zu mir mitnehme, wird laufent abgeblockt! Lieber weint und schreit die kleine im KiGa!
Fakt ist, dass man mir überhaupt keine Auskunft über meine Tochter im KiGa gibt und meiner Ex alles auf dem Silbertablett gereicht wird!!! Zudem hat sie einfach nur angst, das sie auch noch ihre Tochter an mich verliehren könnte, da laut Gutachten bei unseren Sohn schon passiert ist.
Ein Antrag auf das alleinige Aufenhaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht von meiner seite ist eingereicht.
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#5
(05-11-2012, 11:15)Terenzi1971 schrieb: Nun hatten wir vereinbart, dass meine Tochter (lebt bei meiner Ex) spätestens um 12.30 Uhr abgeholt wird, da sie wenn ich meinen kleinen abhole immer mit mir nach Hause möchte!
Nimm beide mit zu Dir nach Hause und lass Muddi das Kind bei Dir abholen.
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#6
Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, darf dir diese Auskunft nicht verweigert werden. Punkt.
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#7
(05-11-2012, 11:53)Terenzi1971 schrieb: warum geht mich das nichts an??? Wir haben beide das Sorgerecht, Umgangsrecht & Aufentahltsbestimmungsrecht!

Weil jeder von Euch alle Dinge des täglichen Lebens während seiner Umgangs-/Betreuungszeit selbst zu regeln hat und der jeweils andere da nicht hereinzufunken hat. Lediglich für Entscheidungen erheblicher Tragweite habt Ihr Euch zu einigen.

Wenn Ihr gemeinsames ABR habt, steht es Dir frei, Eure Tochter mit abzuholen, wenn die KM nicht wie vereinbart da ist. Natürlich solltest Du sie informieren, damit sie das Kind nicht als vermisst meldet. Wink

Am allerbesten ist es immer noch, wenn Ihr in der Lage seid, Euch vernünftig zu verständigen. Welche Maßnahmen in welcher Situation zielführend sind, musst Du entscheiden.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#8
Mal ´ne ganz andere Frage. Wie müssen Eltern eigentlich ticken, damit sie die 4- und 5-jährigen Geschwister voneinander trennen?
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#9
@blue: Wir Ticken ganz vernünftig!!! Und warum dies gemacht worden ist, steht hier überhaupt nicht zur frage!
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#10
(05-11-2012, 13:35)blue schrieb: Mal ´ne ganz andere Frage. Wie müssen Eltern eigentlich ticken, damit sie die 4- und 5-jährigen Geschwister voneinander trennen?

Das wird in Frankreich sehr häufig gemacht. Warum sollte das so schlimm sein wenn sie häufig Kontakt zueinander haben?
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#11
Zumal es in den meisten fällen das beste für die kinder ist!!! Warum werden den in Deutschland erst die Kinder ab 12 Jahre gefragt wo sie ihr Lebensmittelpunkt haben wollen??? Bei unseren Kinder hat man ein gutachten erstellt von dem 100% hervorgegangen ist, das unser Sohn (damals 3 Jahre!!!) zu mir gehört! Erstbezugsperson war ich und bin es heute immernoch! Und bei unserer Tochter war es genau umgekehrt! So und nun???? Eines der beiden kaputt machen? Denke das zu wenig Eltern sich mal auf die Augenhöhe der Kinder begeben! Sie wollen nur IHRE Sach durchziehen!! Egal was mit den Kindern ist!!!
(05-11-2012, 13:57)Absurdistan schrieb:
(05-11-2012, 13:35)blue schrieb: Mal ´ne ganz andere Frage. Wie müssen Eltern eigentlich ticken, damit sie die 4- und 5-jährigen Geschwister voneinander trennen?

Das wird in Frankreich sehr häufig gemacht. Warum sollte das so schlimm sein wenn sie häufig Kontakt zueinander haben?

Meine beiden haben TÄGLICH KONTAKT!!!! Und sie sind sogar mal froh, das sie Mama und Papa malfür sich alleine haben! Ich versteh das auch nicht warum man sooooo blöd angemacht wird!!! Ohhhhh die armen Kinder!!! Kinder sind nach einer Scheidung immer Arm!!! Egal ob getrennt oder zusammen Lebend!!! Es liegt hier an den Eltern was sie daraus machen!!!
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#12
Richtig, Terenzi, so ist es!

Hast Du schon einen Plan, wie es laufen soll, wenn eins der Kinder zur Schule geht?

Die Kommunikation mit der KM scheint ja problematisch zu sein.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#13
(05-11-2012, 14:09)Terenzi1971 schrieb: Es liegt hier an den Eltern was sie daraus machen!!!
Iss klar, deshalb bekommt ihr das mit eurer Kommunikation auch so gut hin.
Dann hoffe ich mal, dass die beiden Geschwister sich in 5-10 auch noch kennen. In eurem Fall sehe ich da eher schwarz.

Und @Absurdistan: Die Verhältnisse in F sind ja wohl völlig andere. Dort mag es normal sein, weil Eltern bestraft werden können, wenn sie sich nicht an Abmachungen oder das dortige Familiengesetz halten. Und das willst Du tatsächlich mit den Verhältnissen hier in D vergleichen?
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#14
(05-11-2012, 14:26)blue schrieb:
(05-11-2012, 14:09)Terenzi1971 schrieb: Es liegt hier an den Eltern was sie daraus machen!!!
Iss klar, deshalb bekommt ihr das mit eurer Kommunikation auch so gut hin.
Dann hoffe ich mal, dass die beiden Geschwister sich in 5-10 auch noch kennen. In eurem Fall sehe ich da eher schwarz.

Und @Absurdistan: Die Verhältnisse in F sind ja wohl völlig andere. Dort mag es normal sein, weil Eltern bestraft werden können, wenn sie sich nicht an Abmachungen oder das dortige Familiengesetz halten. Und das willst Du tatsächlich mit den Verhältnissen hier in D vergleichen?

Und warum ist das so??? Weil Behörden und Einrichtungen nicht damit klar kommen und immer und immerwieder ein Elternteilaufhetzen!!! Sorry, aber komm du in diese lage! Dann können wir weiter sprechen!!
(05-11-2012, 14:21)PolyTrauma schrieb: Richtig, Terenzi, so ist es!

Hast Du schon einen Plan, wie es laufen soll, wenn eins der Kinder zur Schule geht?

Die Kommunikation mit der KM scheint ja problematisch zu sein.

Wie soll es laufen? ICH werde versuchen, dass beide soooooooo oft wie möglich zusammen kommen. Natürlich muss die KM auch mitspielen. Das einzigste was ich machen kann ist hoffen, das sich auch bei den Einrichtungen etwas ändert und diese ein UMDENKEN ans tageslicht legen!
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#15
Einen Anspruch auf Information über Dinge wie Abholzeiten beim Kindergarten besteht nicht. Was das Kind ausserhalb deiner Umgangszeiten wann macht, liegt in der Organisationsverantwortung des betreuenden Elternteils, da es keine grundsätzliche Bedeutung hat. Umgekehrt brauchst du oder der Kindergarten auch der Mutter nicht mitteilen, wann du den von dir betreuten Sohn vom Kindergarten abholst.

Da ja ohnehin ein laufendes Verfahren zum Aufenthaltsbestimmungsrecht besteht, löst sich das Ganze vielleicht auf andere Weise. Lass dich weder hier noch vor Gericht ärgern, mehr Coolness statt vieler Ausrufezeichen ist angesagt.
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#16
@Terenzi1971

Ich für meinen Teil bewundere die Regelung, die ihr beide getroffen habt.

Wenn es momentan auch a bisserl hakt. Die Kinder werden es Euch danken.

Und denkt dran, auch wenn bereits Nexten im Spiel sein sollten, oder noch dazu kommen sollten. Ihr beide seid die Eltern Eurer Kinder. Lasst Euch nicht von dritter Seite dazwischen pfuschen.

lg und alles Gute Euch Vieren.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#17
(05-11-2012, 16:31)Camper1955 schrieb: Wenn es momentan auch a bisserl hakt. Die Kinder werden es Euch danken.
Camper, Du hast aber schon gelesen, dass da nicht alles gold ist, was er uns da so rüberbingen möchte?

Er schrieb:
"Ein Antrag auf das alleinige Aufenhaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht von meiner seite ist eingereicht. "
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#18
(05-11-2012, 17:19)blue schrieb:
(05-11-2012, 16:31)Camper1955 schrieb: Wenn es momentan auch a bisserl hakt. Die Kinder werden es Euch danken.
Camper, Du hast aber schon gelesen, dass da nicht alles gold ist, was er uns da so rüberbingen möchte?

Er schrieb:
"Ein Antrag auf das alleinige Aufenhaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht von meiner seite ist eingereicht. "

Du weist aber schon das dass zur sicherheit meines Sohnes ist? Du kennst nicht die ganze Geschichte! zwischen meiner Ex-Frau läuft es sonst sehr gut und sind BEIDE für die Kinder da! Weder gibt es Streit noch sonst etwas vor unseren Kindern!
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#19
(05-11-2012, 17:26)Terenzi1971 schrieb: Du kennst nicht die ganze Geschichte!
Was für eine Weisheit in einem öffentlichen Forum!

Auf der einen Seite brabbelst Du was davon, dass sich Muddi und Vaddi doch soooooooo!!!!!!!!!!!!!!!!! einig sind, auf der anderen Seite gehst Du vor Gericht und verlangst das alleinige ABR. Nee, iss klar!!!!!!!!!

Waru bist Du bisher nicht auf meinen Vorschlag in Beitrag #5 eingegangen? Was spricht dagegen, das so zu handhaben? Anscheinend möchte das eine Kind ja mit, wenn es das andere von Dir abgeholt wird.

Meines Erachtens ist eure Situation von einem Wechselmodell o.ä. weit entfernt. Und dass die Geschwister in diesem Alter die aktuelle Sitation erleben, halte ich für viel konfliktbehafteter, als dass sie jede Woche mal bei Mutter und die andere Woche bei Vater leben.

Mag sich altmodisch anhören, doch denke ich, dass die beiden Geschwister unheimlich viel Geborgenheit und Zusammenhalt erfahren, wenn sie beisammen sind. Sie können gemeinsam die angeblich so gute Zusammenarbeit der Eltern erfahren.

my2c
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#20
(05-11-2012, 13:02)Jessy schrieb: Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, darf dir diese Auskunft nicht verweigert werden. Punkt.

Mit GSR dürfen sie Auskünfte geben, müssen aber nicht.
Ohne GSR dürfen sie noch nichtmal.
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#21
Ich wüsste nicht, auf welcher gesetzlichen Basis einem sorgeberechtigten Vater irgendeine Auskunft über sein Kind nicht gegeben werden muss.
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#22
Das Problem ist nicht, dass es ein Gesetz geben würde, das solche Auskünfte verbietet. Es ist ein Schattenkrieg gegen Dienstanweisungen oder gar keinen Regeln. In den Kindergartengesetzen steht auch nichts.

§1687 BGB teilt die Befugnisse bei Trennungseltern mit gemeinsamer Sorge in Sphären auf, die Kindergartenzeiten sind eindeutig eine Angelegenheit des alltäglichen Lebens. Der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält braucht für die alltäglichen Dinge in "seiner" Zeit keine Übereinstimmung mit dem anderen herstellen, also auch nichts fragen oder mitteilen, er kann "seine Zeit" hinsichtlich alltäglicher Dinge abschotten. Ich würde deshalb einer Auskunftsklage egal gegen wen auch keine Chancen einräumen. Denn Klage ist das Einzige, was ihm bleibt wenn die Auskunftsverweigerung anhält. Beispielurteile sind mir nicht bekannt, ich lasse mich aber gerne belehren wenn es welche gibt.
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